AW: AMTSGERICHT will uns abzocken??
Du bzw. Dein Opa hat einen Vermögensschonbetrag von 25.000,00 EUR, d.h., wenn Opas Vermögen unter 25.000,00 EUR beträgt, werden keine Kosten/Auslagen erhoben.
Und übrigens, abzocken will Dich keiner, die Gebühren sind im entsprechenden Kostengesetz...