AMTSGERICHT will uns abzocken??

Maminka

Familienmitglied
AW: AMTSGERICHT will uns abzocken??

Du bzw. Dein Opa hat einen Vermögensschonbetrag von 25.000,00 EUR, d.h., wenn Opas Vermögen unter 25.000,00 EUR beträgt, werden keine Kosten/Auslagen erhoben.

Und übrigens, abzocken will Dich keiner, die Gebühren sind im entsprechenden Kostengesetz (Kostenordnung) genau festgelegt.
Pro angefangene 5000,00 EUR Vermögen werden, glaube ich, 5,00 EUR Gerichtskosten + tatsächliche Auslagen erhoben (z.B. bei einem Vermögen von 50.000,00 EUR also 50.000,00 - 25.000,00 Schonbetrag = 25.000,00 EUR einzusetzendes Vermögen d.h. 25,00 EUR Gerichtskosten + AUSLAGEN) , ich denke, davon wird keiner reich. Hinzukommen die tatsächlichen Auslagen des Gerichts wie Gutachter etc.
Die wenigsten Betreuungen kosten den Betreuten tatsächlich Geld und bleiben bei uns allen, sprich dem Steuerzahler hängen und glaube mir, es ist ein reines "Verlustgeschäft". Und die Kosten sind z.T. sehr hoch, da oftmals Berufsbetreuer eingesetzt werden müssen (Verwandtschaft ist entweder keine da oder will/kann nicht) und unsere Gesellschaft einfach stark altert.
Alternativ könnte jeder geschäftsfähige Einwohner Deutschlands eine entsprechende (notarielle) Generalvollmacht erteilen.
So kann man für die meisten Angelegenheiten das Vormundschaftsgericht umgehen!!!
Also erteile lieber die Auskunft, aber so wie Du schreibst, ist ja gar nichts da bzw. für die Beerdigung draufgegangen und das sind Nachlaßverbindlichkeiten, die Du ja durch Vorlage der Rechnung und der entsprechenden Kontoauszüge super belegen kannst.
Melde Dich doch einfach mal beim Vormundschaftsgericht und denke dran, auf der anderen Seite sitzt auch nur ein Mensch,der nur seine Arbeit tut und sich nicht persönlich an Euch bereichern möchte!!!
 
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Volleybap

Herzkönig
AW: AMTSGERICHT will uns abzocken??

Das sind Standardbriefe, die vom Gericht kommen. So auch die kostensache. Als Betreuer können ja auch "Berufsbetreuer" eingesetzt sein, die eine Aufwandentschädigung usw. bekommen. Die nehmen Familienangehörige ja (meist) nicht. Als betreuer wird im Todesfall des Betreuten natürlich alles überprüft - auch zu Deiner eigenen Sicherheit. Also mach eine grobe Aufstellung mit den Belegen, die Du hast. Di wollen halt sehen, ob groß Geld verschoben wurde. Um ein paar hundert Euro kümmert sich das Gericht nicht. Da setzt man dann einfach an: Geldgeschenk für Urenkel zum Geburtstag, Hygieneartikel usw.
Es ist nicht soooo wild... ist jedenfalls meine Erfahrung.
 
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