Fremder Hund im Garten.

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Fremder Hund im Garten.

Das willst du nicht wissen, Christina. :umfall:

Ich reg mich gerade so auf.

Wäre unsere Privatangelegenheit, hätten sie nichts mit zu tun. Man kann dem Hund ja schlecht verbieten in unseren Garten zu gehen. (springen)

Und man kann den Hundebesitzer nicht zwingen, den Hund anzuleinen.

Müssten wir mit ihm selber klären. Dass hier ein Kind rumläuft, der Hund mich angeknurrt hat und wir bitteschön sicher in unserem Garten sein möchten, hat die Dame sowas von Null interessiert.

Müsste ich mir einen Anwalt nehmen und den veklagen oder so, sagte sie. Darauf hin sagte ich: Oder ich hol mir ein Gewehr und knall den ab.

Wäre ja wohl nicht mein Ernst und dann kam sie mir mit Tierschutz und so 'n bla.

Äh... Hallo? Tierschutz in allen Ehren. Wirklich! Ich bin ein großer Tierfreund. Aber wenn Tierschützer den Menschen und vor allem kleine Kinder!! über ihre Arbeit hin vergessen, dann geht mir glatt mal die Hutschnur hoch.

:umfall:
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Fremder Hund im Garten.

Etwas genervt, die Dame vom Ordnungsamt. Reicht doch für eine Presseinformation:
Ordnungsamt hat nichts dazugelernt
Hund bedroht Menschen, Ordnungsamt will nicht eingreifen. Tierschutz gehe vor Menschenschutz. Bürgermeister für Stellungnahjme nicht erreichbar...

Käme doch gut....
Nee, da liegt die Dame falsch. Wenn ein Hund nicht beherrscht wird vom Halter, muss das Ordnungsamt eingreifen. Richtig ist, dass das Geschehen im Garten auf Privatgrundstück passiert. Und wohl keine Anleinpflicht besteht. Aber eine deutlich geschilderte Bedrohung. FALLS jetzt was passiert, hat die Dame ein Verfahren am Hals. Sie hätte überprüfen müssen...

Seis drum. Hau dem Hund beim nächsten Mal eins mit der Hacke über ... Ist Privatgelände... Und dann Kostennote schicken wegen Reinigung vom Blut...

"Dat sin Dämel, echt..."
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Fremder Hund im Garten.

Beschwerde einreichen beim Sachgebietsleiter. Zeitung informieren. Hacke bereitlegen. Armer Köter, aber - selber schuld.

Salat
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Fremder Hund im Garten.

Nee, oder? :umfall:



Wie jetzt? Gibt es bei euch keinen Leinenzwang?

Keine Ahnung :verdutz: Ich kenn mich damit überhaupt gar nicht aus.

Dem Hund was zu Leide tun, könnte ich wirklich nur im Notfall.

Aber ich werde schon zusehen, dass ich immer etwas griffbereit liegen habe und Laura hat die nächste Zeit Verbot im hinteren Bereich des Gartens zu spielen. Toll. Wenn man die Kinder schon quasi im eigenen Haus so einschränken muss.

Wir werden zusehen, was wir mit der Zaunhöhe anrichten können, ob sich da etwas machen lässt.

Den Namen der Sachbearbeiterin habe ich notiert und ich werde mich noch zusätzlich bei der Polizei erkundigen, ob die sich denn zuständig fühlen würden.
 

Helga

Frau G-Punkt
AW: Fremder Hund im Garten.

Ich würde morgen nochmals anrufen, und mit jemand anderem sprechen. Das kann ich mir beileibe nicht vorstellen, dass das Privatsache sein soll !

Ansonsten wirklich mal an die Presse gehen. Das kann einfach nicht angehen, dass wirklich was passieren muss, ehe etwas GEGEN den Hundehalter erwirkt werden kann.

Ich werde mal schauen, ob mein weter HV jemanden vom OA kennt, der sich damit auskennt !

Wir telen :bussi: !!
 

Röschen

Gehört zum Inventar
AW: Fremder Hund im Garten.

Ähem, ich will ja nix sagen, aber NRW hat mit de strengsten Bestimmungen, was das Halten und Führen von Hunden angeht.

Es gibt eine Hundeverordnung - wart, ich such sie dir gerade mal raus .... Hier kannst du sie nachlesen!

Da der Hund deinen Beschreibungen anch wohl deutlich größer als 40cm war und wohl auch schwerer als 20 kg, MUSS der Halter einen Sachkundenachweis vorweisen - und das hat das Ordnungsamt gefälligst zu kontrollieren!

Außerdem herrscht bei euch laut §11 Abs. 6 für einen großen Hund absolute Leinenpflicht!

ALso soll das Ordnugnsamt gefälligst mal in die Puschen kommen und was tun!

.... *zensiert* ...


Edit: In § 20 kannst du schön einige Ordnungswidrigkeiten nachlesen, die euch betreffen und denen das OA nachgehen muss!

Nochmal Edit: §3 Abs.3 Punkt 6 trift bei euch ja wohl auch zu!
 
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