Haustiere Tierarztkosten - wann ist für euch Schluss?

Sonna

W(ö)rlds best Coach
AW: Tierarztkosten - wann ist für euch Schluss?

Oh je... erstmal natürlich ganz schnell gute Besserung Deiner Katze.

Und ansonsten kann ich mich Berrit und denen die sich ihr schon angeschlossen haben ;o) anschließen.

Wenn man ein Tier zu sich holt, dann vergrößert man seine Familie. Es ist ein Familienmitglied, welches (natürlich) zwar auf anderer Stufe steht als beispielsweise meine Kinder, aber für das ich die Verantwortung trage.

Klar kann ich verstehen, wenn man zweimal drüber nachdenkt bei einer sehr sehr alten Katze, die die OP höchstwahrscheinlich nicht gut überstehen würde etc, aber dann eher im Sinne des Wohlbefindens der Katze, als im Gedanken an den Geldbeutel.

Ich habe in den letzten zwei Monaten die Tigger hier bei uns noch hatte auch ein paar hundert Euro (ich habs nicht nachgehalten, etwas über 300 werden es gewesen sein) "investiert" und mir wurde jedes Mal ganz anders, wenn ich nach den Kosten gefragt habe, aber irgendwie ging es und sonst hätte ich mir Geld leihen müssen... auf die Idee zu sagen: Das ist mir aber zu teuer, das lohnt sich nicht, wäre ich (ich persönlich) nicht gekommen.


 

Alina

Selfie Queen
AW: Tierarztkosten - wann ist für euch Schluss?

Wir hatten bis jetzt Glück das noch nie etwas größeres war. Und vor 1-2 Jahren kam für Luca von unserer Versicherung ein Vorschlag ihn "Krankenversichern" zu lassen.

Hätten wir auch gern getan. Voraussetzung er muss unter 7 Jahre alt sein :rolleyes: Peng damit scheiden wir schon aus. Er ist jetzt 12 geworden...

Aber für Luca der damals als ich 13 war mein aller erstes Baby war würd ich alles tun.

Ich wünsch deiner Katze gute Besserung :bussi:

lg
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Tierarztkosten - wann ist für euch Schluss?

Sorry, dass ich was Falsches erzählt habe :oops:
Irgendwo hatte ich das mal so gelesen, mag aber sein, dass das schon länger her ist. Oder ich habs verdrängt, weil ich mich aufgeregt hatte, dass der Katzenbesitzer noch zahlen soll.
Tut mir leid.

Dann bleibt immerhin die OP- Versicherung...

Macht ja nix. Das ist wirklich gängige Meinung - weil es auch sehr schwer verständlich ist, schließlich geht es um ein Lebewesen, was jemand im Zweifelsfall sehr lieb hat. Letztenendes in der Konsequenz ist es aber leider nicht einmal ein Unterschied, ob jemand ein Spielzeug oder eine Katze überfährt.

Diese Tier-OP-Versicherung würde ich mir gut überlegen. Ich rate eher von dieser Versicherung ab und lieber dazu sich monatlich 10-20 Euro auf die Seite zu legen, für den Notfall.

Diese Versicherungen haben so verdammt viele Ausschlüsse (mehr als Einschlüsse :hahaha: ) dass es sich in den seltensten Fällen wirklich lohnt den monatlichen Beitrag zu investieren.

Natürlich wäre es in so einem Fall, wie er jetzt Annette passiert ist, schön, wenn da eine Versicherung wäre.

Allerdings kann man von dem selbst zur Seite gelegten Geld einfach mal schön essen gehen oder einen kleinen Urlaub machen, wenn glücklicherweise nichts passiert. Bei der Versicherung ist das Geld futsch und es ist halt doppelt ärgerlich, wenn man trotzdem eine hohe Tierarztrechnung hat und feststellen muss, dass gerade das eben nicht mit versichert ist.

Und die Versicherung wird das im Zweifelsfall sehr gut kalkuliert haben, dass es sich eher für die lohnt, als für den Tierhalter. ;-)

Letztenendes muss es natürlich jeder selber wissen aber wenn, dann wenigstens genau prüfen. Es gibt enorme Unterschiede in den Leistungen.

Liebe Grüße
Angela
 

Six-Pack

Dauerschnullerer
AW: Tierarztkosten - wann ist für euch Schluss?

Tiere sind übrigens seit fast 20 Jahren keine Sachen mehr, werden aber rechtlich in vielen Fällen wie Sachen gehandhabt, beim Kaufvertrag z.Bsp.

Tötet man aber ein Wirbeltier, so ist es rechtlich keine Sachbeschädigung, sondern Tötung eines Wirbeltieres.

Da wird mittlerweile zum Glück ganz streng geahndet.

Und den Autofahrer kannst du belangen, der hat sich nämlich strafbar gemacht.

Man darf nicht weiterfahren, wenn man ein Tier angefahren hat.

Im Falle eines Verkehrsunfalls sind alle Beteiligten zum sofortigen Anhalten verpflichtet. Ist ein Sachschaden eingetreten, was bei einem verletzten oder getöteten Tier der Fall ist, so hat der Verursacher unverzüglich den Geschädigten zu benachrichtigen und Namen sowie Adresse anzugeben. Falls dies nicht möglich ist, hat er unverzüglich die Polizei zu verständigen. Unterlässt er dies, hat er nach eine Bestrafung mit Haft oder Busse wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall zu verantworten.
Darüber hinaus kann sich der fehlbare Fahrzeughalter auch der Tierquälerei oder anderer Tierschutzwidrigkeiten schuldig machen. Wer ein Tier anfährt, hat die Rechtspflicht, sich um das Tier zu kümmern und ihm durch den Unfall bedingte länger andauernde oder sich wiederholende Schmerzen oder Leiden zu ersparen und die tierärztliche Versorgung sicherzustellen oder das Tier zum nächsten Tierarzt zu verbringen. Steht das Tier im Fremdeigentum, kommt auch eine Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung in Frage

Sollte das Auto einen Schaden haben, so müsste dies eigentlich über deine Haftpflicht abgedeckt sein.

So war es zumindest als unser Tuste vor einigen Jahren angefahren wurde.

Gruß,
Berrit
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Tierarztkosten - wann ist für euch Schluss?

Tiere sind übrigens seit fast 20 Jahren keine Sachen mehr, werden aber rechtlich in vielen Fällen wie Sachen gehandhabt, beim Kaufvertrag z.Bsp.

Berrit, dass Tiere keine Sachen mehr sind ist in § 90a BGB geregelt, den § gibt es etwa seit 1990. Eigentlich wurde er auch nur aus ethischen Gründen eingeführt. Im Strafrecht ist er aber total irrelevant. Es macht demnach strafrechtlich gesehen keinen Unterschied, ob ich eine Puppe überfahre oder eine Katze. :( Natürlich muss man auch bei Sachbeschädigung entsprechend den Besitzer ausfindig machen oder die Polizei informieren und kann nicht einfach so tun, als wäre nichts passiert. Es ist auch Fahrerflucht, wenn ich einen Zaun einfahre und nichts melde. Da bin ich bei dir. Nur, ich denke nicht, dass es eine Verpflichtung gibt, sich auch um das Tier zu kümmern. Es wird ausreichend sein, entsprechend telefonisch die Polizei darüber zu informieren. Bei Unfällen mit Wildtieren wird sogar davon abgeraten sich zu kümmern. Ob dies bei Haustieren anders geregelt ist, weiß ich nicht ganz genau. Mag sein, dass diesbezüglich im Tierschutzgesetz etwas geregelt ist. Sollte sich dort nichts finden, gibt es meiner Meinung nach keine juristische Grundlage dafür, dass man quasi erste Hilfe am Tier leisten muss. Ich werde aber versuchen, das herauszufinden. Das interessiert mich auch.

Dass die moralische Verpflichtung da ist, sollte glasklar sein. Aber juristisch? Ich schau mal, was ich finde.

Hier mal der Wortlaut des Paragraphen 90a zur Info:

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.


Die besonderen Gesetze sind die Tierschutzgesetze, nachdem man ein Tier z.B. nicht quälen darf und natürlich darf man auch nicht einfach so aus Spaß und Dollerei ein Wirbeltier töten. Alles, was demnach nicht im Tierschutzgesetz geregelt ist, regelt daher das Sachenrecht.



Erschwerend kommt noch §28 StVO hinzu:

§ 28
Tiere
(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.


Es ist also wirklich das "Problem" des Tierhalters und nicht des Autofahrers. Im Gegenteil, wenn dieser z.B. stark bremst, ausweicht oder sonst irgendwie den Verkehr gefährdet, bekommt er sogar eine Teilschuld - zumindest auf offener Straße. Es ist in der Tat dann "besser" das Tier zu überfahren. :heul: In der Stadt ist "Bremsen für Haustiere" durchaus erlaubt, jedoch ist da u.U. die Beweispflicht wieder schwierig. :(



Die Private Haftpflicht des Tierhalters kommt aber in der Regel für den Schaden am Fahrzeug auf, das stimmt. Sonst bin ich leider diesmal nicht deiner Auffassung.


Liebe Grüße
Angela
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Tierarztkosten - wann ist für euch Schluss?

So, schlauer:

Wenn man dieses aus dem Tierschutzgesetz so interpretieren kann, dass ein liegen gelassenes Tier, welchem nicht geholfen wird, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt hat, dann begeht man maximal eine Ordnungswidrigkeit, die dann wiederum nur ein Bußgeld zur Folge hätte.

Dieses hier steht im Text.

2) Ordnungswidrig handelt auch, wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, einem Tier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt.

Ob man das Entfernen vom Unfallort ohne Hilfeleistung am Tier als "zufügen" wertet, juristisch gesehen, das weiß ich nicht und wird wohl auch vom Einzelfall abhängen.

Liebe Grüße
Angela
 

Annette

Die Nette
AW: Tierarztkosten - wann ist für euch Schluss?

Der Fahrer war unser Nachbar, war keine Fahrerflucht. Und Absicht war es auch nicht. Unsere Katze hatte es sich unter seinem Auto bequem gemacht und hat wohl nicht reagiert als er das Auto angemacht hat. Es tut ihm auch schrecklich leid aber er hat nicht mit gerechnet dass unsere Katze unter seinem Auto liegt.
Klar, ich schau selbst in unserem Hof nicht ständig unters Auto wenn ich weg fahre.
Von daher kann ich ihn nicht beschuldigen.

Und er konnte gar nicht weiter helfen weil unsere Katze sofort weg gerannt ist. Wir haben sie ja in unserer Scheune dann gefunden, nachdem sie aber noch durch den Garten von den anderen Nachbarn gerannt ist.

Wir hoffen jetzt einfach mal dass alles gut geht!

@Berrit und andere die schon frisch operierte Katzen zu Hause hatten: Wie schafft man es denn, eine Katze zwei Wochen lang im Haus zu halten, die nicht springen oder hüpfen darf? Wir werden jetzt wohl das 2. Kinderzimmer so ausräumen und die Fensterbank zustellen, dass dieses Tier dann gar nicht auf die Idee kommt sich viel zu bewegen.

Grüße
Annette
 

Jaspis

Golden Girl
AW: Tierarztkosten - wann ist für euch Schluss?

Ja, Tante Büsi musste auch in den Käfig (Kaninchenkäfig). War aus dem Fenster gefallen und hatte die Hüfte gebrochen.

Klingt brutal, ging aber erstaunlich gut (in genau dem Zeitpunkt hatte ich sie dann kennengelernt :herz:)

J.
 
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