Ich krieg bestimmt die Kündigung

Sämmy

Gehört zum Inventar
AW: Ich krieg bestimmt die Kündigung

Erstmal (((( Doreen))))) :tröst:

und dann,

nein Doreen, das würde ich so nicht hinnehmen! :ochne:
Egal ob die Chefin so lieb und nett ist, es geht doch um deine Kohle!

Würdest du denn wenigstens Abeitslosengeld in Zukunft bekommen? Denn im Prinzip bist du nun schwer Vermittelbar und hast schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt!

So war das zumindestens bei mir vor 6. Jahren, aber es hat sich ja sooooo viel geändert!
 

yuppi

Gehört zum Inventar
AW: Ich krieg bestimmt die Kündigung

Reni, hat sie dir gekündigt BEVOR dein Aushilfenvertrag ausgelaufen war? Dann mußt du das nicht hinnehmen.

Wenn der allerdings gerade ausgelaufen ist, dann muß sie ihn nicht verlängern, egal ob schwanger oder nicht.
 

Reni

die heisse Ohren macht
AW: Ich krieg bestimmt die Kündigung

Erstmal danke ich euch allen für eure Worte. Ich bin eben erst vom HNO rein.
Die Sache ist die,das ich wirklich nur als Aushilfe eingestellt wurde. Also sprich,ich bin für 55 Stunden im Monat eingestellt und bekomme die auch bezahlt. Und in dem Bereich,in dem ich eingesetzt war,also im Convinience-Bereich,gibt es nur eine Vollzeitkraft für 5 Stunden täglich und es gab mich. Jetzt hat die V.-k. schon seit 3 Wochen jeden Tag mindestens 4 Ü.-stunden geschoben und die Salate etc. laufen dort so gut daß wir echt ausgelastet sind. Unsere Stunden täglich haben nie gereicht um das von den Kunden erwartete zu schaffe. Von diesem Standpunkt her kann ich meine Cheffin verstehen. Sie brauch dringend die Arbeitskraft!
Vielleicht bin ich zu gutmütig,sicher bin ich das. Und ja, ich würde gern dort weiterarbeiten,denn die Arbeit hat mir großen Spass gemacht und ich konnte für mich privat ne Menge rausziehen. Aber ich möchte denen keine Ärger machen. Vielleicht gibt es ja später nochmal die Möglichkeit dort zu arbeiten und die möchte ich mir nicht verbauen. Mit meiner Schwangerschaft hat die Kündigung nichts zu tun,denn davon hat sie ja heute erst erfahren, im Nachhinnein.
Ich finde was neues,wenn unser Baby da ist und aus dem gröbsten raus.
Ich habe immer gearbeitet und werde das auch wieder tun. Nur jetzt bin ich ja noch im Erziehungsjahr,werde den Rest davon bis Juli geniessen, und mich dann schon langsam auf unser neues Familienmitglied vorbereiten.

Vielen Dank euch allen und
ganz liebe Grüße
Reni :winke:
 

Reni

die heisse Ohren macht
AW: Ich krieg bestimmt die Kündigung

Reni, hat sie dir gekündigt BEVOR dein Aushilfenvertrag ausgelaufen war? Dann mußt du das nicht hinnehmen.

Wenn der allerdings gerade ausgelaufen ist, dann muß sie ihn nicht verlängern, egal ob schwanger oder nicht.

Es gab keine Vertragslaufzeit. Ich war jederzeit kündbar.

Liebe Grüße
Reni :winke:
 

Dorli

ohne Furcht und Tadel
AW: Ich krieg bestimmt die Kündigung

Ach du Arme,
aber laut einem Anwalt ist folgendes geregelt.

Für Arbeitnehmerinnen, die innerhalb der Probezeit schwanger werden, gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft ist die Arbeitnehmerin vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.

Dieses Kündigungsverbot greift dann, wenn der Arbeitgeber vom Vorliegen der Schwangerschaft weiß oder Sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung mitteilen.

Unerheblich ist, in welcher Weise der Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft bzw. der Entbindung erlangt hat. Fehlte es dem Arbeitgeber an einer entsprechenden Kenntnis, so kann die Arbeitnehmerin die Schwangerschaft bzw. Entbindung ihrem Arbeitgeber noch zwei Wochen nach Zugang der Kündigung nachträglich anzeigen, um sich so den Kündigungsschutz zu erhalten.

Die Arbeitnehmerin ist insoweit im vollen Umfang darlegungs- und beweispflichtig. Die Schwangerschaft muss in diesem Fall unverzüglich nach Kenntniserlangung dem Arbeitgeber angezeigt werden. Auch für die "Unverzüglichkeit" ist die Arbeitnehmerin darlegungs- und beweispflichtig.

Im Ergebnis heißt dies, dass Sie Ihrer Angestellten in der Probezeit nur mit Zustimmung der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde gekündigt werden. Die zuständige Behörde bestimmt sich hierbei nach den Regelungen in dem betreffenden Bundesland.

Das Ihre Angestellte möglicherweise schon bei der Einstellung von einer Schwangerschaft gewusst hat spielt insoweit kein Rolle.

Allerdings sollten Sie darauf hinweisen, dass Ihre Angestellt im jetzigen Stadium der Schwangerschaft ihrer Darlegungs- und Beweispflicht nur nachkommt, wenn sie den Originalpass vorgelegt.

Im Anschluss an den Kündigungsschutz der Schwangeren bzw. der jungen Mutter (vier Monate nach der Entbindung) gewährt die Elternzeit der betroffenen Mutter weiteren Kündigungsschutz.

Unter engen Voraussetzungen kann einem Arbeitgeber ausnahmsweise die Kündigung einer Schwangeren oder einer in Elternzeit befindlichen Person gestattet werden (Härtefallregelung). Hierzu bedarf es der Zustimmung der oben genannten Behörde.


Ausnahme:

Der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft kommt immer nur dann zum Tragen, wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich durch eine Kündigung beendet werden soll.

Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass die Probezeit zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet ist und zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden müsste, dann kann eine Kündigung zum Ende der Probezeit zulässig sein (sogenannte "endbefristete Probearbeitsverhältnisse").

Ist beispielsweise für die Dauer der Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart worden, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet, so besteht kein Kündigungsschutz, auch nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitsvertrag wird ungeachtet der Schwangerschaft aufgrund der Befristung beendet.

Sie müssten prüfen, wie der Arbeitsvertrag ausgestaltet ist, soweit eine schriftliche Fassung besteht.

Wenn eine Kündigung erforderlich wäre, um das Arbeitsverhältnis zu beenden - auch während der Probezeit (14-tägige Kündigungsfrist) -, dann muss von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ausgegangen werden, d.h. dass eine Kündigung während der Schwangerschaft unzulässig wäre (d.h. wegen der Schwangerschaft darf nicht gekündigt werden; wenn eine Kündigung aus einem anderen Grund erfolgen soll, ist eine solche nur nach Zustimmung durch das Gewerbeaufsichtsamt zulässig).

Grundsätzlich besteht natürlich die Möglichkeit den Arbeitsvertrag in beiderseitigem Einverständnis aufzuheben.

Sollten Sie gleichwohl eine Kündigung erwägen, so empfehle ich Ihnen, sich an einen Kollegen vor Ort zu wenden, insbesondere hinsichtlich der Antragsstellung für die erforderliche Zustimmung der für Arbeitschutz zuständigen Behörde.

Also kann sie dich nicht so einfach kündigen bzw. muss die Kündigung wieder aufheben.

Ist jetzt leider ein bisschen lang gewörden Sorry!:winke:
 

marieclaire

Freds Mum
AW: Ich krieg bestimmt die Kündigung

hömma reni,

du hast ja wohl deine kündigung nicht unterschrieben? auch einn 55 std. vertrag ist´ n vertrag. und du müsstest im krankheitsfall sogar 6 wochen lohnfortzahlung bekommen und hast anspruch auf bezahlten urlaub.
aber da ich ja weiss, was für´n seelchen du bist, kriegste keine schelte sondern ein ganz dickes :bussi:
 

cecafu

Oberhenne
AW: Ich krieg bestimmt die Kündigung

Hab ja von den rechtlichen Dingen keine Ahnung, aber Tipps hast du ja bekommen.
Ich würde das prüfen ;-)

Tut mir leid für dich! :winke:
 

suessestan

Dauerschnullerer
AW: Ich krieg bestimmt die Kündigung

Sie kann dich nur kündigen, wenn du die meiste Zeit im Jahr krank bist,und das auch nur mit vorheriger Abmahnung, aber solange du krankgescheiben bist geht das eigentlich nicht, sonst nehm dir nen Anwalt.
 
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