GEZ - ich schmeiß mich wech

Sonja

Integrationsbeauftragte
AW: GEZ - ich schmeiß mich wech

Mal ehrlich wer hat alle Geräte die er hat angemeldet...ich tippe auf vielleicht 30 % wenn überhaupt?

Ich :jaja: und ich hätte im Leben nicht gedacht, dass es so viele nicht machen. Allein die hohen Strafen würden mich schon abhalten, es nicht zu tun :jaja:


Ich wette jeder kennt mindestens eine Person die "Schwarzsieht", oder?

Nein, ich kenne niemanden - aber ich weiß es ja auch nicht bei jedem, ob er GEZ zahlt oder nicht.

Liebe Grüße
 
M

MagicMoments

AW: GEZ - ich schmeiß mich wech

Sonja hat gesagt.:
Ich :jaja: und ich hätte im Leben nicht gedacht, dass es so viele nicht machen. Allein die hohen Strafen würden mich schon abhalten, es nicht zu tun :jaja:




Nein, ich kenne niemanden - aber ich weiß es ja auch nicht bei jedem, ob er GEZ zahlt oder nicht.

Liebe Grüße

Sicher Sonja? :nix:

Es ist ja schon schwarzsehen, wenn ihr nicht jeden Fernseher angemeldet habt.

Sprich 3 Fernseher, dreimal Gebühr für Fernseher?? Sicher dass ihr das habt?

:heilisch:
 
C

claudel

AW: GEZ - ich schmeiß mich wech

Also ich kenne nur GEZ-Zahler.
Ich würde Deiner Schwester raten einfach nicht mehr zu zahlen.
Den Erhalt der Kündigung hat die GEZ ja bestätigt. Ich würde noch ein Antwortschreiben per Einschreiben versenden," da kein Fernseher mehr stelle ich die Zahlung ein" und dann nicht mehr überweisen.
Die können ja nichts dagegen tun.
Gruß
Claudia
 
M

MagicMoments

AW: GEZ - ich schmeiß mich wech

Sonja hat gesagt.:
Zahlt man denn dann ab 2007 zusätzlich für jeden Computer?

Weiß jemand, wie viel das ist?

Wir zahlen jetzt schon 200 Euro jährlich - das finde ich schon heftig.

Liebe Grüße

Von der GEZ-Seite

20. Internet-PC


Der achte Änderungsstaatsvertrag vom 8./15.10.2004 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 11 Abs. 2 die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden.

Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.
 

Sonja

Integrationsbeauftragte
AW: GEZ - ich schmeiß mich wech

Sprich 3 Fernseher, dreimal Gebühr für Fernseher?? Sicher dass ihr das habt?

:jaja:

Ich Doofdödel bin ja früher jährlich zur Bank gerannt und habe jedes Jahr brav aufgestockt. Aber seit wir hier wohnen hab ich das nicht mehr gemacht. Damals hab ich aber alles angemeldet. Hmmm ... Ralph muss ja noch nicht zahlen, wenn er noch nicht in der Ausbildung ist, oder?

Fernseher sind alle angemeldet. Und wie ist das, wenn man ein Radio mehr hat? Ich dachte, es wäre egal, ob zwei oder fünf.

Weißt du das, Sandy?

Liebe Grüße
 

Annemie

Living for LilliFee
AW: GEZ - ich schmeiß mich wech

Hallo Sonja,

ich wohne in Münster einer Studentenstadt...ich glaube in meinem Alter und jünger sind hier haben nicht mal 30% angemeldet, denn die Besucher von GEZ braucht man ja auch nicht in die Wohnung lassen.


Ich zahle aber regelmässig Radiogebühren und habe bis vor 2 Jahren auch Fernsehen bezahlt.

LG
Eva
 
M

MagicMoments

AW: GEZ - ich schmeiß mich wech

Auch von der Seite GEZ:

25. Privathaushalt


In einem Privathaushalt ist grundsätzlich nur ein Radio und Fernsehgerät gebührenpflichtig. Die Vergünstigung, für eine Rundfunkgebühr mehrere Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten zu können, gilt für den Rundfunkteilnehmer selbst sowie für seinen Ehegatten.

Sie betrifft auch Personen, die im Haushalt des Rundfunkteilnehmers leben und deren Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt, z. B. schulpflichtige Kinder. Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind nicht bundeseinheitlich geregelt.

Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt € 276 für die alten Bundesländer und Berlin (Ost) bzw. € 265 für die neuen Bundesländer.

Ausnahmen:
Haushaltsangehörige (z. B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt. Wenn beispielsweise Sohn oder Tochter über ein Einkommen verfügen und Rundfunkgeräte im Zimmer, im Auto bzw. am Arbeitsplatz haben, müssen sie diese Geräte auf ihren Namen anmelden und Gebühren zahlen.

Das Gleiche gilt, wenn etwa die Großeltern oder Schwiegereltern in der gleichen Wohnung oder im Haus wohnen und Rundfunkgeräte haben sowie ein eigenes Einkommen oder Rente beziehen.
Untermieter und andere Personen, die nicht zur Haushaltsgemeinschaft zählen, sind selbst anmelde- und gebührenpflichtig, auch dann, wenn die Rundfunkgeräte von anderen zur Verfügung gestellt werden.

Es kommt also nicht darauf an, wem die Geräte gehören, sondern wer sie nutzt.

Ne, Ralph muss glaub ich auch erst zahlen, wenn er eigenes Einkommen hat - aber so wie ich das jetzt oben verstanden habe auch nicht, wenn er bei Euch wohnt.

Es ist im Privathaushalt sogar egal, wieviel Fernseher man hat :heilisch:
Das gleiche gilt für Radios...

Also zahlst Du ja nur FÜR EINEN - nicht für DREI. Die 200 Euro zahlen wir ja auch...17.03 Euro pro Monat.

Das mit dem Anmelden aller Radio/Fernsehgeräte versteh ich dann aber nicht, wenn lt. GEZ im Haushalt nur einmalig Gebühr verlangt wird *soeindurcheinander*

LG
Sandy
 
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