flonikki
Habibi
Huhu
,
ich hab' jetzt mal eine ganz doofe Frage:
Heute hatte ich einen CTG-Termin beim Gyn. Danach sollte es eigentlich zur CTG-Besprechung gehen. Als die Arzthelferin mich in das Untersuchungszimmer bat, wurde ich stutzig und meinte, dass doch heute keine reguläre VU ist, sondern nur CTG-Kontrolle :???:. Das war auch letzte Woche so besprochen worden mit der anderen Arzthelferin. Antwort: Die letzte VU sei aber schon 3 Wochen her, also wäre ich heute dran. Ich habe dann erklärt, dass doch meine Hebamme erst letzten Dienstag eine VU gemacht hat und ich somit noch bis nächste Woche Zeit hätte und da auch einen Termin zur VU habe.
Naja, die Arzthelferin wurde ziemlich patzig und meinte dann, dass das keine Rolle spielen würde. Ich sei ja eigentlich verpflichtet, alle 2 Wochen zum Arzt zur VU zu gehen, damit man ihn nicht belangen könnte, wenn etwas sei :???:. Und überhaupt, die Hebammen würden das wohl gerne für sich beanspruchen mit den VU und auch immer in den Mutterpass reinschreiben, aber das würde nicht zählen. Eine richtige VU sei das nicht. Papier sei ja geduldig. Wie oft ich denn jetzt gedenken würde, zur Vorsorge zu kommen?
Ich sagte ihr dann, dass ich nächste Woche regulär käme, die Vorsorge danach würde wieder von der Hebamme gemacht werden. So ich denn dann also noch schwanger bin, käme ich also in 5 Wochen wieder zur VU. Abwechselnd halt.
Sie hat dann einen Aktenvermerk gemacht, dass ich eine Untersuchung nicht wünsche, das musste ich gegenzeichnen. Außerdem musste ich im Anschluss an das CTG-Gespräch folgenden Zettel (so ähnlich formuliert) unterschreiben, um meinen Mutterpass wiederzubekommen:
"Im Rahmen des Mutterschutzgesetzes besteht eine Vorsorgepflicht in Abständen von 2 Wochen. Frau B. wünscht jedoch nur alle 4 Wochen untersucht zu werden, da sie sich ebenfalls von Hebammen untersuchen lässt."
Musste von Euch jemand so einen Zettel unterschreiben? Das ist doch Blödsinn, oder? Hebammen dürfen doch genauso VU machen wie Frauenärzte...
Ich hab' nun halt unterschrieben, um meinen Mutterpass zu bekommen, aber blöd finde ich das trotzdem. Bisher hatte ich immer eine gute Meinung von meiner Gyn-Praxis, aber das stößt mir nun sauer auf und kommt mir arg komisch vor.
Kennt jemand von Euch so eine Vorgehensweise oder kann mir sagen, ob das wirklich Pflicht ist, so etwas zu unterschreiben?
Liebe Grüße,
Jenny

ich hab' jetzt mal eine ganz doofe Frage:
Heute hatte ich einen CTG-Termin beim Gyn. Danach sollte es eigentlich zur CTG-Besprechung gehen. Als die Arzthelferin mich in das Untersuchungszimmer bat, wurde ich stutzig und meinte, dass doch heute keine reguläre VU ist, sondern nur CTG-Kontrolle :???:. Das war auch letzte Woche so besprochen worden mit der anderen Arzthelferin. Antwort: Die letzte VU sei aber schon 3 Wochen her, also wäre ich heute dran. Ich habe dann erklärt, dass doch meine Hebamme erst letzten Dienstag eine VU gemacht hat und ich somit noch bis nächste Woche Zeit hätte und da auch einen Termin zur VU habe.
Naja, die Arzthelferin wurde ziemlich patzig und meinte dann, dass das keine Rolle spielen würde. Ich sei ja eigentlich verpflichtet, alle 2 Wochen zum Arzt zur VU zu gehen, damit man ihn nicht belangen könnte, wenn etwas sei :???:. Und überhaupt, die Hebammen würden das wohl gerne für sich beanspruchen mit den VU und auch immer in den Mutterpass reinschreiben, aber das würde nicht zählen. Eine richtige VU sei das nicht. Papier sei ja geduldig. Wie oft ich denn jetzt gedenken würde, zur Vorsorge zu kommen?
Ich sagte ihr dann, dass ich nächste Woche regulär käme, die Vorsorge danach würde wieder von der Hebamme gemacht werden. So ich denn dann also noch schwanger bin, käme ich also in 5 Wochen wieder zur VU. Abwechselnd halt.
Sie hat dann einen Aktenvermerk gemacht, dass ich eine Untersuchung nicht wünsche, das musste ich gegenzeichnen. Außerdem musste ich im Anschluss an das CTG-Gespräch folgenden Zettel (so ähnlich formuliert) unterschreiben, um meinen Mutterpass wiederzubekommen:
"Im Rahmen des Mutterschutzgesetzes besteht eine Vorsorgepflicht in Abständen von 2 Wochen. Frau B. wünscht jedoch nur alle 4 Wochen untersucht zu werden, da sie sich ebenfalls von Hebammen untersuchen lässt."
Musste von Euch jemand so einen Zettel unterschreiben? Das ist doch Blödsinn, oder? Hebammen dürfen doch genauso VU machen wie Frauenärzte...
Ich hab' nun halt unterschrieben, um meinen Mutterpass zu bekommen, aber blöd finde ich das trotzdem. Bisher hatte ich immer eine gute Meinung von meiner Gyn-Praxis, aber das stößt mir nun sauer auf und kommt mir arg komisch vor.
Kennt jemand von Euch so eine Vorgehensweise oder kann mir sagen, ob das wirklich Pflicht ist, so etwas zu unterschreiben?
Liebe Grüße,
Jenny