AW: 1 und 1 - kurze Frage
Och gott, das Übliche halt.
Kündigung per Einschreiben - man ist ja gewieft. Bestätigung bekommen mit Datum und Unterschrift. Tage später läuft das Internet immer noch. Angerufen.
- Ich hab doch gekündigt...
- Haben Sie nicht.
- Hab ich doch, hab doch Einschreiben mit Unterschrift.
- Haben Sie? Na, dann haben Sie wohl doch gekündigt.
- Ich hab aber noch Internet.
- Näää, Sie können kein Internet mehr haben.
- Hab ich aber. Bin ja gerade online.
- Aber niemals. Ändern Sie das Kennwort mal auf was Falsches.
- Gemacht. Kann mich logischerweise nicht mehr einloggen.
- Ändern Sie mal zurück.
- Gemacht. Geht nicht mehr. Also ist jetzt gekündigt? Nicht, daß ich die letzten Tage dann auf irgendeinen obskuren dreimal so teueren Tarif gesurft habe.
- Nein, ist jetzt gekündigt. Alles klar.
Natürlich kam die nächste Rechnung *mit* der Grundgebühr für Providerdienste von T-Online. *seufz*
Also Anruf, Hinweis darauf, daß ich doch gekündigt hätte.
Antwort: nee, gekündigt haben Sie ihren *anderen* Tarif. Oder halt, nein, der war ja schon lange gekündigt, seit 2001.
- Welcher andere Tarif?
- Na, den mit Nr. 123456. Den Sie nie genutzt haben.
- Ich habe niemals einen anderen Tarif beantragt, geschweige denn ihn 2001 gekündigt.
- Steht hier aber. Kündigen Sie doch einfach noch mal unter der Nummer 987654.
- Warum DAS?
- Sie haben zwei Tarife. Einmal den nie genutzten gekündigten 1234567 und den anderen, noch aktiven 987654.
- HÄ?? Aber da kann ich doch seit Mitte letzten Monats nicht mehr surfen. Den haben SIE doch abgeklemmt.
- Mir doch egal. Kündigen Sie halt nochmal.
Neu angerufen. Anderen Hotliner belästigt, mich beschwert über Hotliner vorher. Dann hieß es, entweder den strittigen Betrag gleich zurückbuchen oder Gutschrift bekommen. (Wohlgemerkt, bis dahin hatte ich 2 Wochen bezahlt für nichts, und die neue Monatsgebühr war auch schon abgebucht).
Ich hab mich für Gutschrift entschieden. *Natürlich* wurden nur die 4 Wochen Monatsgebühr zurückerstattet und *nicht* etwa auch die 2 Wochen vorher.
Mir war es dann einfach zu blöde und ich hab es unter Lehrgeld gebucht.
Witzigerweise hab ich im Zuge dessen der T-Online die Einzugsermächtigung abgesprochen, woraufhin jetzt immer die Telefonrechnung händisch überwiesen werden muß. Sachen gibts...
Gruß,
Buchstabensalat