Wie soll ich mich verhalten?

M

mamagaz

edith hat gesagt.:
Kann Deine FÄ, die Dich ja gut kennt, Dir nicht ein Attest ausstellen, dass Du die nächsten 9 Monate arbeitsunfähig bist? Dann müsste doch irgendeine staatliche Stelle Krankengeld zahlen.

die fä ist doch gleichzeitig die chefin, um deren gehalts-weiterzahlung es geht, oder? also das attest würde ich mir dann lieber - so es denn so sein soll - bei einem anderen fa holen. sonst wirkt das doch eher so, wie "die chefin stellt der angestellten ein arbeitsunfähigkeitsattest aus, um kein gehalt mehr zahlen zu müssen, das soll dann die krankenkasse (oder wer in der schweiz zustädig ist) übernehmen"
 

Corie

Gehört zum Inventar
mamagaz hat gesagt.:
die fä ist doch gleichzeitig die chefin, um deren gehalts-weiterzahlung es geht, oder? also das attest würde ich mir dann lieber - so es denn so sein soll - bei einem anderen fa holen. sonst wirkt das doch eher so, wie "die chefin stellt der angestellten ein arbeitsunfähigkeitsattest aus, um kein gehalt mehr zahlen zu müssen, das soll dann die krankenkasse (oder wer in der schweiz zustädig ist) übernehmen"

Ja, das dachte ich eben auch....das wäre dann das andere Problem!

Aber ich warte jetzt mal ab, was Sie meint...es bringt nichts mir jetzt unnötige Gedanken zu machen!

Denn so wie ich Sie kenne, wird sie mich nicht im Stich lassen!
 

Corie

Gehört zum Inventar
NEIN!

Sie konnte sich doch übers Wochenende nirgends informieren und heute arbeitete Sie...ich denke bis Freitag weiss Sie sicherlich mehr! *hoff*

Danach gehen Sie 2 Wochen in den Urlaub!
 
5

5MädelHaus

Gibts jetzt was neues ? hoffentlich konntet Ihr das Problem friedlich lösen.

Liebe Grüsse

Rachel
 

Corie

Gehört zum Inventar
Na, ja sie hat sich über den Anwalt informiert, und es ist so, ich versuche es jetzt am 2.8 trotzdem noch auf dem Arbeitsamt....aber wahrscheinlich siehts aussichtlos aus...das heisst also ich werde bis zur Geburt sicherlich noch drt arbeiten, Ihr Mann ist total verständlich, denn ich bin in Tränen ausgebrochen, da Sie halt meinte ich habe mir ins Fäsutchen gelacht, aber ich studiere die ganze Zeit daran herum, und sagte Ihr auch dass wenn ich es gewusst hätte erst nach Ablauf der Kündigung mit Behandlungen weiter gemacht hätte und dass es noch schnelle ging hat ja niemand vermutet.....

Sie sind nun 2 Wochen im Urlaub, und ich schaue Ihnen in der Zeit auf den Garten....und danach sitzen wir am MO nochmals mit meinem Mann zusammen....aber es wird dabeibleiben....

Ich werde Ihr anbieten, dass wenn ich nebenbei Kinder betreue, Ihr dann monatlich sage, wie viel ich verdient habe, und dann kann sie diesen Betrag bei meinem Lohn abziehen....ich denke nach den Ferien hat es auch bei Ihr ein bisschen gelegt....ich werde Ihr noch einen ausführlichen Brief und Bluemnstrauss da lassen am letzten Tag wo ich auf den Garten schaue....und hoffe dass Sie dann meine Sicht auch versteht!

Es hat was gutes und was schlechtes.....aber das schlechte Gewissen Ihr gegenüber überwigt, obwohl ich das nicht haben müsste, da SIE ja leider auch nicht fair war mit der Kündigung grad nach der FG! Denn ehrlich gesagt wäre es auf einen Monat länger auch nicht mehr darauf gekommen.....


Ich habe hier nichts mehr geschrieben, weil es mir so dermassen schlecht ging nach dem Gespräch, ich nur noch heuote und es mir sooo weh tat....und das tut mir im moment einfach nicht gut....daher wollte ich hier nicht Alles wieder aufwirbeln!
 
5

5MädelHaus

Corie, Du brauchst wirklich kein schlechtes Gewissen zu haben, das Gesetz ist nunmal das Gesetz.

Mein Mann hat auch angestellte, und trotz freundschaftlichem Verhältnis muss er sich auch ans OR halten.

Alles Gute für Dich!

Rachel
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
Öhm, wart mal. Zumindest in D gibt es Bestimmungen für Kleinfirmen, bei denen Schwangere mit Arbeitsverbot beschäftigt sind. Diese Firmen können staatliche Hilfen anfordern, weil sie ja sonst mit den doppelten Lohnzahlungen (nicht-arbeitende Schwangere und Aushilfe für die Schwangere) ruiniert würden.
Corie, du und deine AG sollten da nicht lockerlassen, evtl. fragt doch mal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Immerhin bestand ja wohl ein gültiger Arbeitsvertrag.
Ich wünsch euch, daß es eine Regelung gibt.

Gruß,
Buchstabensalat
 
Oben