Wie komme ich da wieder raus

Schwarze Katze

Fusselkatz
AW: Wie komme ich da wieder raus

Ruf doch einfach endlich mal bei der Verbraucherzentrale an und schildere den Fall dort kurz. Die Leute haben regelmäßig mit sowas zu tun und können dir sagen, wie du dich verhalten solltest. Ein Telefonanruf kostet nicht die Welt und danach bist du schlauer.

Such dir vorher am Besten noch das Impressum der Seite raus, damit du auch schnell den Firmennamen zur Hand hast.

Ich korrigiere: Der Anruf bei der Verbraucherzentrale kostet ungefähr 1,50 € pro Minute. Auch nicht grad ein Schnäppchen, denn ein paar Minuten wird die Klärung schon dauern. In Osnabrück hat's auch eine Beratungsstelle.
 
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kolibri

Gehört zum Inventar
AW: Wie komme ich da wieder raus

Heidi, ich hab jetzt nicht alles hier gelesen, aber diese Seite in meinen Favoriten gespeichert, da ich sie auf Arbeit kürzlich benötigte. Lies - sofern noch nicht geschehen - da mal quer durch. Die Seite ist zwar von 2006, aber aktualisiert per 1.4.08 (insbesondere auch wegen eines ergangenen Urteils zu Internetfallen). Viell. kannst du dir da was rausziehen. Ich würde auf jeden Fall auch von einer Zahlung abraten.
 

Annemie

Living for LilliFee
AW: Wie komme ich da wieder raus

Immer hübsch widersprechen und bloß nicht zahlen.

Ich habe diese Halsabschneider grad in Form der RA Katja Günther aus München am Hals


Die habe ich auch am Hals nachdem ich seit 09/06 nichts mehr gehört hatte...es ist wirklich suspekt...aber ich werde nicht zahlen!:nasehoch:
Das steht fest!

LG
Eva
 

Six-Pack

Dauerschnullerer
AW: Wie komme ich da wieder raus

Java Media Ltd.- noch so ne Abzockerfirma.

BLOSS NICHT ZAHLEN!!!

--- Musterbrief von SAT 1


Ihre Zahlungsaufforderungen (Rechnungsnummer: xxx - xxxxxxxx)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich Ihnen gegenüber, dass ein Vertrag mit dem von Ihnen behaupteten Inhalt mit mir nicht zustande gekommen ist.

Eine Erklärung in Ihren allgemeinen Bedingungen oder versteckt auf der Internetseite, wonach die Dienstleistung kostenpflichtig ist, ist nach
§ 305c BGB als überraschend zu bewerten.
Eine solche Erklärung wird nach dem Gesetzeswortlaut nicht Bestandteil des Vertrags.
Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärungen wegen Irrtums und arglistiger Täuschung nach §§ 119, 123, 142 BGB an.
Höchst hilfsweise widerrufe ich meine Erklärungen gemäß §§ 312 b, 312 d, 355 BGB. Da ich nicht über mein Widerrufsrecht informiert worden bin, konnte ein Fristablauf nicht beginnen.

Ich behalte mir vor, die Verbraucherzentrale und auch die Staatsanwaltschaft über Ihre Aktivitäten zu informieren. Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.
Ihre Webseiten wurden gespeichert und können gegen Sie verwendet werden.


Mit freundlichen Grüßen
 

Heidi

coole Mama
AW: Wie komme ich da wieder raus

Ui, Danke.

Ich war gerade dabei was zu tippen.

Lt. Verbraucherzentrale sollte ich es auf gleichem Weg schicken, wie ich die Mahnung bekommen habe, also per Mail.

Was passiert wenn diese Mail dann nicht bei denen ankommt, kann mir lt. dem Link von Geno egal sein.

Darauf dann ein :prost:

Und euch allen ein dickes Danke :bussi:
 

Six-Pack

Dauerschnullerer
AW: Wie komme ich da wieder raus

Heidi,

falls du irgendwann mal nen Mahnbescheid bekommst, dann dem widersprechen.

Dann muss die Internetfirma beweisen, dass ein Vertrag zu Stande kam und dass werden sie a) nicht können und b) nicht tun, denn die scheuen die dtsch. Gerichte wie der Teufel das Weihwasser.

Also, lass dich nicht verrückt machen, egal was kommt.

Gruß,
Berrit
 
L

LisasMami

AW: Wie komme ich da wieder raus

Zur Not kannst auch noch widerrufen, sofern deie Frist erst ein paar Tage abgelaufen ist. Hatten wir letztens auch, weil Männe so doof war und sich nicht schon eher angesehen hat was er unterschrieb. Haben dann geschrieben, dass wir doch schon letzte Woche einen Widerruf geschickt haben (was natürlich nicht stimmte :rolleyes:). Wurde akzeptiert:hahaha: Muss natürlich nicht überall klappen. Aber wenn doch ist auch gut.:piebts:
 

Heidi

coole Mama
AW: Wie komme ich da wieder raus

Das kam heute per Antwortmail von denen:


Sehr geehrte(r) Heidi Kramer,

Mit Verwunderung haben wir Ihren Schriftsatz erhalten.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen dass der von Ihnen zugrunde liegende Sachverhalt nicht anwendbar ist.

Sie bestreiten mit der ersten Einwendung, dass zwischen Ihnen und wie-schlau-bist-du24.com kein Vertragsschluss zustande
gekommen ist. Das ist so nicht korrekt.

Zwischen Ihnen und wie-schlau-bist-du24.com ist ein wirksamer Dienstleistungsvertrag nach § 611 BGB zustande gekommen.
Ein solcher
Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme. Der Nutzer, in diesem
Falle Sie gibt das Angebot ab, indem er das bereitgestellte Registrierungsformular absendet. Die Annahme besteht in der
Übermittlung der Registrierungsbestätigung per Mail durch wie-schlau-bist-du24.com. Diese Vorgehensweise wird auch in
den AGB namentlich beschrieben. Ein wirksamer Vertrag wurde somit durch Übersendung der Registrierungsbestätigung,
spätestens aber mit dem Beginn der Leistungserbringung geschlossen.

Wenn Sie vorbringen, dass es an einer übereinstimmenden Willenserklärung zwischen der wie-schlau-bist-du24.com und
Ihnen fehlt, entspricht diese Auffassung nicht den rechtlichen Tatsachen.

Dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt ist nicht nur im Kleingedruckten zu finden. Bereits auf der Startseite wird
darauf hingewiesen, dass das Angebot kostenpflichtig ist. Es wird ebenfalls auf der Startseite darauf hingewiesen, dass es
sich bei der Dienstleistung um ein monatliches Abonnement mit einer Laufzeit von zwei Jahren handelt. Zusätzlich wird die
Honoration der Dienstleistung in den AGB nochmals explizit erläutert. Außerdem bekommen Sie am Anmeldetag eine
Bestätigungsmail mit dem Usernamen und Passwort, in dieser Mail die AGB, Widerrufsbelehrung und die Rechnung,
spätestens da ist klar ersichtlich dass es sich um einen kostenpflichtigen Service handelt.

Es liegt in diesem Fall demnach keine überraschende Klausel nach § 305 c BGB vor.
Durch die Bestätigung der AGB haben Sie die Zahlungsbedingungen zudem nachweislich anerkannt was jeden Zweifel an
dem Merkmal übereinstimmende Willenserklärungen ausräumt.

Auch eine überraschende Klausel wie von Ihnen moniert liegt hier nicht vor, da auf der Startseite explizit auf die
Kostenpflichtigkeit des Angebotes hingewiesen wird. Das Angebot ist auch räumlich insoweit mit dem Registrierungsformular
verbunden, dass für den durchschnittlich intelligenten User keine Überraschung auftritt.

Die Einwendung der Sittenwidrigkeit des Vertrages nach § 138 I BGB lässt sich nicht nachvollziehen. Ein Verhalten ist
sittenwidrig, wenn gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen wird. Beispielsweise fallen
Handlungen die gegen die Rechtsordnung oder das im Grundgesetz verkörperte Wertesystem verstoßen unter den Begriff
Sittenwidrigkeit. Unser Angebot verstößt in keinster Weise gegen deutsche Gesetze.

Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Irrtums wird ebenfalls nicht erfolgsversprechend sein. Ein Irrtum liegt bei
der Abgabe der Willenserklärung nicht vor, da Sie im Zeitpunkt der Angebotsannahme nach obiger Argumentation genau
wussten was für eine Willenserklärung Sie abgeben wollten.

Eine Täuschung in diesem Fall gehen wir davon aus das Sie eine Täuschung durch verschweigen meinen liegt ebenfalls
nicht vor, da unser Angebot auf der Startseite groß und leicht erkennbar als kostenpflichtig eingestuft wird und in den AGB
durch Sie zusätzlich bestätigt worden ist. Der Vorwurf der Arglist ist darüber hinaus ein unhaltbarer Zustand dem wir
entschieden entgegentreten möchten.

Letztlich entspricht auch unser Widerrufsrecht den gesetzlichen Anforderungen der §§ 312d, 355 BGB, sodass wir Ihnen auch in
diesem Punkt mitteilen müssen, das der Anspruch ohne Zweifel gegen Sie besteht. Der Hilfsweise vorgebrachte Widerruf ist
leider verspätet.

Insofern sehen wir uns leider gezwungen Ihnen mitzuteilen, dass das Mahnverfahren gegen Sie weitergeführt werden wird. Aus
oben genannten Gründen ist es nicht möglich unsere Ansprüche gegen Sie fallen zu lassen.


Mit freundlichem Gruß

Ihr Team von
wie-schlau-bist-du24.com
 
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