AW: Versicherungen - ich könnte koxxen
Hallo Su,
ist der Arzt tatsächlich Heilpraktiker? Wundert mich eigentlich, da die Heilpraktierprüfung bei den Gesundheitsämtern eigentlich nur eine einen "Schaden für die Volksgesundheit" durch den künftigen Heilpraktier vermeiden soll. Ein zugelassener Arzt bedarf dieser Prüfung nicht, da er mit seiner Zulassung Heilbehandlungen durchführen darf.
(Ich bitte dies nicht falsch zu verstehen, es gibt sehr gute und erfolgreich behandelnde Heilpraktiker und die meisten haben sich auch mehrjährig im medizinischen Bereich aus- und fortgebildet. Zur Prüfung ist aber keine Ausbildung erforderlich, sofern man über das nötige vom Gesundheitsamt geforderte Wissen verfügt)
Sollte er Arzt und Heilpraktiker sein, wäre zu überlegen, ob Du die Rechnung nicht zurück schickst und diesen bittest diese entsprechend zu korrigieren, da Du ihn als "Heilpraktiker" und nicht als "Arzt" in Anspruch genommen hast. Die korrigierte Rechnung kannst Du dann ja erneut einreichen und darauf hinweisen, dass der Behandler sich bei der Rechungsstellung geirrt habe und dies erst bei der Nichterstattung aufgefallen sei.
Viele Zusatzversicherung unterscheiden leider zwischen Heilpraktiker und Arzt nach Naturheilverfahren. Vermutlich darf ein Arzt umfangreicher behandeln und abrechnen.
Gruß
MichaM
Hallo Su,
ist der Arzt tatsächlich Heilpraktiker? Wundert mich eigentlich, da die Heilpraktierprüfung bei den Gesundheitsämtern eigentlich nur eine einen "Schaden für die Volksgesundheit" durch den künftigen Heilpraktier vermeiden soll. Ein zugelassener Arzt bedarf dieser Prüfung nicht, da er mit seiner Zulassung Heilbehandlungen durchführen darf.
(Ich bitte dies nicht falsch zu verstehen, es gibt sehr gute und erfolgreich behandelnde Heilpraktiker und die meisten haben sich auch mehrjährig im medizinischen Bereich aus- und fortgebildet. Zur Prüfung ist aber keine Ausbildung erforderlich, sofern man über das nötige vom Gesundheitsamt geforderte Wissen verfügt)
Sollte er Arzt und Heilpraktiker sein, wäre zu überlegen, ob Du die Rechnung nicht zurück schickst und diesen bittest diese entsprechend zu korrigieren, da Du ihn als "Heilpraktiker" und nicht als "Arzt" in Anspruch genommen hast. Die korrigierte Rechnung kannst Du dann ja erneut einreichen und darauf hinweisen, dass der Behandler sich bei der Rechungsstellung geirrt habe und dies erst bei der Nichterstattung aufgefallen sei.
Viele Zusatzversicherung unterscheiden leider zwischen Heilpraktiker und Arzt nach Naturheilverfahren. Vermutlich darf ein Arzt umfangreicher behandeln und abrechnen.
Gruß
MichaM