Versicherungen - ich könnte koxxen

michaM

Familienmitglied
AW: Versicherungen - ich könnte koxxen

Hallo Su,

ist der Arzt tatsächlich Heilpraktiker? Wundert mich eigentlich, da die Heilpraktierprüfung bei den Gesundheitsämtern eigentlich nur eine einen "Schaden für die Volksgesundheit" durch den künftigen Heilpraktier vermeiden soll. Ein zugelassener Arzt bedarf dieser Prüfung nicht, da er mit seiner Zulassung Heilbehandlungen durchführen darf.

(Ich bitte dies nicht falsch zu verstehen, es gibt sehr gute und erfolgreich behandelnde Heilpraktiker und die meisten haben sich auch mehrjährig im medizinischen Bereich aus- und fortgebildet. Zur Prüfung ist aber keine Ausbildung erforderlich, sofern man über das nötige vom Gesundheitsamt geforderte Wissen verfügt)

Sollte er Arzt und Heilpraktiker sein, wäre zu überlegen, ob Du die Rechnung nicht zurück schickst und diesen bittest diese entsprechend zu korrigieren, da Du ihn als "Heilpraktiker" und nicht als "Arzt" in Anspruch genommen hast. Die korrigierte Rechnung kannst Du dann ja erneut einreichen und darauf hinweisen, dass der Behandler sich bei der Rechungsstellung geirrt habe und dies erst bei der Nichterstattung aufgefallen sei.

Viele Zusatzversicherung unterscheiden leider zwischen Heilpraktiker und Arzt nach Naturheilverfahren. Vermutlich darf ein Arzt umfangreicher behandeln und abrechnen.

Gruß
MichaM
 

lena_2312

Fotoholic
AW: Versicherungen - ich könnte koxxen

:jaja: das mit dem HP kenne ich auch, so gings mir auch :bruddel:
Ärgerlich, aber man muss das vorher wirklich abklären. So ist man auf der sicheren Seite.
:winke:
 
P

Paulchen

AW: Versicherungen - ich könnte koxxen

Das hatten wir auch bei der ersten Gebührenabrechnung. Dann hat der HP nach "Gebührenordnung" abgerechnet und die Zusatz hat es anstandslos gezahlt. War aus irgendeinem Grunde nur eine Formalität - ich habs auch nicht ganz verstanden damals.

Vielleicht versuchst du es damit mal? Oder darf der gar nicht nach Gebührenordnung abrechnen?

Liebe Grüße,

Katja
 

Su

Das Luder
AW: Versicherungen - ich könnte koxxen

Ja, ich werde dem noch nachgehen, habe nur gerde gar keine Lust bei dem Arzt anzurufen:umfall:

Lg
Su
 

Wölfin

Gehört zum Inventar
AW: Versicherungen - ich könnte koxxen

Davon abgesehen, dass ich die Rechnung völlig überhöht finde, würde ich auch bei dem Arzt/HP anrufen und um eine andere Rechnung bitten.
(mein HP nimmt durchschnittlich 60 Euro für 1 Stunde, egal, was er macht. Die Erstanamnese hat 120 Euro gekostet)

Er hätte euch aufklären müssen, das macht ein vernünftiger Arzt/HP vorher und lässt sich das i.d.R. auch unterschreiben.

Viel Erfolg,
Bine
 

Katzenkind

Gehört zum Inventar
AW: Versicherungen - ich könnte koxxen

wir haben so einen doofen Fall bei unserer Rechtsschutzversicherung

wegen einer überteuerten Zahlungsaufforderung seitens des Sozialamtes sind wir zum Anwalt, es wurde sich außergerichtlich geeinigt und genau deswegen zahlt diese Versicherung nicht
k035.gif


jetzt sitzen wir doch auf (zwar geringeren) Kosten und der Anwalt will ja auch bezahlt werden :bruddel:

ich bin drauf und dran diese zu kündigen
r050.gif
 

michaM

Familienmitglied
AW: Versicherungen - ich könnte koxxen

Leider liegen zwischen dem Implizierten "Rundumschutz" des Versicherungsvertreters oder der Versicherungswerbung und dem tatsächlichen Leistungsfall häufig Welten. Erst dann stellen wir fest was ja alles nicht umfaßt ist ... manchmal lohnt es sich dann dafür zu auch zu streiten.

Wichtig ist und bleibt leider sich vor in Anspruchnahme der Versicherung um die Vertragsgundlage zu kümmern. So zahlen Private Haftpflichtversicherungen in der Regel bei Kindern unter 7 Jahren nur dann, wenn die Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, da die Kinder selbst noch Deliktunfähigkeit sind.

Gute Hinweise zu den verschiedenen sinnvollen und teilweise nicht nötigen Versicherungen finden sich beim Bund der Versicherten.

Gruß
MichaM
-------------------
Zitat zum Thema:

„Ich lebe schon so lange auf dieser Welt, dass ich Dinge, deren ich mir auf den ersten Blick absolut sicher zu sein glaubte, beim zweiten Hinsehen noch einmal sorgfältig prüfe.“
Josh Billings
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Versicherungen - ich könnte koxxen

So zahlen Private Haftpflichtversicherungen in der Regel bei Kindern unter 7 Jahren nur dann, wenn die Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, da die Kinder selbst noch Deliktunfähigkeit sind.

Wobei sehr viele Versicherer mittlerweile diesen Schutz anbieten (nennt sich "Einschluss deliktunfähiger Kinder") Kostet in aller Regel nicht einmal mehr, wenn man die Gesellschaft vernünftig aussucht. Und das geht ja auch noch weiter bis 10 Jahren im Straßenverkehr. Macht also Sinn.

Auch wenn es ermüdend ist: Die Vertragsbedingungen muss man lesen und auch mal mit anderen Bedingungen vergleichen. Gilt bei Abschluss bei einem Einfirmenvertreter oder Alleingang über Direktversicherer doppelt und dreifach.

:winke:
Angela
 
Oben