Laney
Strandluder
FriMa hat gesagt.:@Sylvia: Wenn du Erziehungsgeld (noch) bekommen würdest: Würde das auf die Hartz IV-Berechnung angerechnet? Und wie ist das mit Unterhalt vom Kindsvater? Oder Unterhaltsvorschuss? Zählt das als "Einkommen"?
Ich entsinne mich, dass vor Jahren mal eine Freundin für ihre Tochter Sozialhilfe beantragt hat. Die hat sie bekommen - aber das Kindergeld wurde darauf angerechnet. Blieb genau eine DM Auszahlungsbetrag ... :nix:
Also...
Erziehungsgeld wird generell nicht mit angerechnet, weder beim Hartz 4 noch beim Wohngeld (oder so). Bei mir läuft der Folgeantrag noch, ich weiss noch nicht ob, ich noch etwas bekommen werde.
Dem Kind stehen 207,-- € zu, davon wird das "Einkommen" des Kindes abgezogen. Dazu zählt das Kindergeld und der Unterhalt (oder Unterhaltsvorschuss). In unserem Fall also 154 Kindergeld + 124,-- Unterhaltsvorschuss... bleibt also eine Überzahlung, die dann auf den Rest der Berechnung als Guthaben angerechnet.
LG