Vermietung und Hund...

Rita

Gehört zum Inventar
Du müsstest schon einen triftigen Grund haben, wie z.B. eine Tierhaarallergie oder der Hund muss mehrfach etwas angestellt haben, Ruhestörung etc. Und dann landet das Ganze vor Gericht und du hast noch den ganzen Stress, zahlst den Rechtsanwalt und hast nur Scherereien.
Mein Vertrauen ist jedenfalls nach 2 Monaten schon dahin.

Wobei nach meiner Erfahrung die BGH-Urteile für die lokale Gerichtsbarkeit auch nicht immer ausschlaggebend sind. Da wird oft doch sehr individuell entschieden. Aber es darauf ankommen lassen mag ich auch nicht.

Ich finds trotzdem sehr unfair von den Leuten.

LG
Rita
 

Conny

Mrs. Snape
Ja eben. Das ist es nicht wert. Man kann einfach hoffen das sie den Hund vernünftig erziehen und das ganze keine Schwierigkeiten mit sich bringt außer den faden Beigeschmack.
 

Astrid66

Gehört zum Inventar
Wofür steht dann im Mietvertrag das erst der Vermieter gefragt werden muss?
Es kann doch nicht sein das ihr da keine Handhabe habt. Ich würde das nicht mit mir machen lassen. Das ist ein klarer Regelverstoß.
 

Jesse

sprachlos im Spreewald
Wofür steht dann im Mietvertrag das erst der Vermieter gefragt werden muss?
Es kann doch nicht sein das ihr da keine Handhabe habt. Ich würde das nicht mit mir machen lassen. Das ist ein klarer Regelverstoß.

Leider nein Astrid. Denn: auch Mieter haben Rechte.
Grundsätzlich kann man immer alles Mögliche in einen MV schreiben. Wenn der Mieter es nicht hinterfragt,
dann ist es ein Punkt für den Vermieter, hinterfragt der Mieter aber, dann gilt das was rechtlich festgeschrieben ist, unabhängig davon,
was im MV steht
 

Drea

Zuckerbäckerin
Ich würde das Gespräch suchen mit den Mietern und ihnen ganz klar meine Enttäuschung darüber mitteilen dass sie dich hintergangen haben und nicht angefragt haben. Ich denke das ist der beste Weg wenn Du auf Dauer ein gutes Mietverhältnis haben möchtest.
Ganz klar wäre es an den Mietern gewesen dich zu fragen. Mir würde es niemals einfallen mich über einen Mietvertrag hinweg zu setzen.
Die Rechtslage scheint ja fast eindeutig zu sein, wobei auch das in D nichts zu sagen hat. Ich kämpfe seit 3 Jahren vor Gericht gegen meinen Ex Vermieter um mein Recht. Recht haben und Recht bekommen sind in D zwei paar Schuhe. Und ich habe gelernt, dass es durchaus bestechliche Ämter gibt:umfall:
Wenn Du es aber nicht hinnehmen willst was ich verstehen könnte, dann holm dir doch ein Beratungsgespräch beim Anwalt. Das kostet nicht die Welt und Du weisst welche Chancen Du hast.
Vorweg würde ich aber immer erst das Gespräch suchen. Ich bin noch so naiv, dass ich glaube, dass man mit reden vieles klären kann.:jaja:
 

Conny

Mrs. Snape
Doch kann es Astrid. In D haben was die Vermieter und Mieter angeht ganz klar die Mieter die besseren Karten. Wir konnten nicht mal was dagegen tun als unsere damaligen Mieter in eine Außenwand ein Loch gerissen haben weil sie auf eigene Faust einen Aussenkamin anbrachten. Und das braucht nicht mal im MV zu stehen das man solche Veränderungen vorher genehmigen lassen muss.
Lg Conny
 

Laelie

Gehört zum Inventar
Wir konnten nicht mal was dagegen tun als unsere damaligen Mieter in eine Außenwand ein Loch gerissen haben weil sie auf eigene Faust einen Aussenkamin anbrachten. Und das braucht nicht mal im MV zu stehen das man solche Veränderungen vorher genehmigen lassen muss.

Krass:erschreck: ich bin geschockt. Das kann doch nicht sein, dass man so mit fremdem Eigentum umgehen darf und das keine Konsequenzen hat?! Das kann doch nicht richtig sein.
 

Rita

Gehört zum Inventar
Mein Mietvertrag ist übrigens so ein Standard-Formular, die Formulierung zur Tierhaltung stand da schon so drin, die stammt nicht von mir. Ich finde auch, dass in D das Mietrecht sich in den letzten Jahren sehr stark in Richtung Mieterschutz bewegt hat. Ist ja in weiten Teilen auch ganz gut so, wenn ich an Mietpreiswucher denke und Willkür einiger Vermieter.
Ich denke, ich werde nicht mehr Chancen haben, als die Kröte in Form von Hund und Katze zu schlucken. Ich werde es bei nächster Gelegenheit auch ansprechen, wenn ich mit mir selbst wieder im reinen bin, also weiß, wie ich reagieren werde. Ich habe ein viel zu weiches Herz, um drei Kindern ihren Welpen wieder weg zu nehmen. Das würde ich nie schaffen. Aber ich fühle mich trotzdem hintergangen, gerade weil sie ja schon im Vorfeld der Vermietung gewusst haben müssen, dass sie planen, einen Hund anzuschaffen. So eine Idee kommt ja nicht von heute auf morgen.
Ich hoffe, dass sie das Haus dann trotzdem ordentlich und gepflegt hinterlassen, und vor allem auch, dass es wegen dem Hund keinen Ärger mit den Nachbarn gibt. Dann stehe ich ja zwischen allen Stühlen.

Liebe Grüße
Rita
 
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