Vermietung und Hund...

Nemo

nah am See
Ich kann dich verstehen, wenn im Mietvertrag steht, dass die Tierhaltung abzusprechen ist und dann hält man sich nicht dran, da wäre mein Vertrauen auch dahin...und sie haben sich ja dann nicht einmal sondern gleich zweimal drüber hinweg gesetzt.
 

Rita

Gehört zum Inventar
Zaun höher machen geht nicht, da laut Bebauungsplan max. 1m Zaun erlaubt ist. Und der Hund hat im Erdgeschoss ja gerade mal 50qm inkl. Küche, in der er sich nicht mal umdrehen könnte. Die Leute haben drei Kinder und sind beide Vollzeit berufstätig, wie wollen die denn den Hund auslasten? Ich kann mir das nicht vorstellen.
 

Rita

Gehört zum Inventar
Meine drei sind im gleichen Alter. Die beiden Jüngeren können sicher noch nicht mit einem so großen Hund allein spazierengehen. Von unseren dreien geht nur die Große mit ihren knapp 14 Jahren alleine mit dem Hund raus. Und unserer ist ja viel kleiner und schwächer. Klar, die Kinder werden ja auch älter ;-)
 

Conny

Mrs. Snape
Naja wir haben einen Dobermann in einer 100qm Wohnung ohne Garten. Wir gehen halt oft genug gassi und haben genug Wald und Wiese aussenrum um ihr genug Auslauf zu bieten. Da hast du schonmal schlechte Karten Ihnen dahingehend den Hund zu verbieten. Außerdem halte ich auch nichts davon jede Rasse zu verallgemeinern und wenn sie den Hund ordentlich erziehen hat oft ein großer Hund besseres Benehmen als ein kleiner Wadenbeißer der alles darf.

Natürlich ist es nicht in Ordnung gewesen einfach einen Hund anzuschaffen. Sie aber dazu zu zwingen ihn wieder weg zu geben sehe ich als so gut wie unmöglich solange nicht etwas schwerwiegendes vorgefallen ist. Und Mieter rauszukündigen ist auch so gut wie unmöglich (außer bei Eigenbedarf). Da sprech ich aus Erfahrung.

LG Conny

P. S. Sollten Schäden vorliegen die die Kautionskosten übersteigen und über die normale Abnutzung hinausgehen, müssen sie entweder aus eigener Tasche zahlen oder es übernimmt die Hundehaftpflicht sofern eine vorhanden ist
 

Conny

Mrs. Snape
Achja:
Wir sind beide Vollzeit arbeitend und haben auch 2 Kids. Wir werden unsrem Hund auch gerecht. Es ist alles nur eine Frage der Organisation und Planung. Unser Hund genießt die Zeit wo er seine Ruhe hat. Man muss ihn nur so erziehen.
 

Astrid66

Gehört zum Inventar
Es kommt immer aufs organisieren an.
Ich persönlich finde es nicht zu klein für den Hund wenn man wie geschrieben genug Spaziergänge mit dem Tier macht. Aber das liegt auch immer im Auge des Betrachters.

Gut man darf vielleicht keinen höheren Zaun setzen aber man kann sich Sichtschutz machen der ja dann auch schon höher ist. Ich fände es schon nicht prickelnd wenn mein Nachbar mir immer in den Garten gucken würde. Und wenn der Hund nichts Interessantes sieht und eine gute Erziehung genießt dann gibt es da auch keine Probleme.

Aber das alles ändert nichts daran das ich als Vermieter da echt ziemlich sauer wäre. Und ich würde da auch in dem Fall darauf bestehen das der Hund und die zweite Katze Weg müssten. Da gäbe es keine Diskussion. Ansonsten könnten die sich eine neue Wohnung suchen.
Hört sich vielleicht hart an aber was kommt dann als nächstes was die einfach entscheiden

Lg
 

Conny

Mrs. Snape
Es kommt immer aufs organisieren an.
Ich persönlich finde es nicht zu klein für den Hund wenn man wie geschrieben genug Spaziergänge mit dem Tier macht. Aber das liegt auch immer im Auge des Betrachters.

Gut man darf vielleicht keinen höheren Zaun setzen aber man kann sich Sichtschutz machen der ja dann auch schon höher ist. Ich fände es schon nicht prickelnd wenn mein Nachbar mir immer in den Garten gucken würde. Und wenn der Hund nichts Interessantes sieht und eine gute Erziehung genießt dann gibt es da auch keine Probleme.

Aber das alles ändert nichts daran das ich als Vermieter da echt ziemlich sauer wäre. Und ich würde da auch in dem Fall darauf bestehen das der Hund und die zweite Katze Weg müssten. Da gäbe es keine Diskussion. Ansonsten könnten die sich eine neue Wohnung suchen.
Hört sich vielleicht hart an aber was kommt dann als nächstes was die einfach entscheiden

Lg


Astrid, da kannst schon drauf bestehen. Wird dir aber nichts bringen weil es eben nicht verboten werden darf. Und das ist auch kein Kündigungsgrund. Die bringst du auch nicht so einfach raus. Glaubt mir, ich red da aus Erfahrung. Die gehen dann zum Mieterschutzbund und bekommen da auch kostenlos einen Rechtsanwalt. Man hat als Vermieter in der Hinsicht absolut keine Handhabe.
 
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