Vermietung und Hund...

Rita

Gehört zum Inventar
Hallo,

wir haben seit 1.12. das Haus meiner Mutter vermietet. Es ist ein kleines Reihenmittelhaus mit winzigem Gärtchen (ca. 60qm). Im Mietvertrag steht, dass Tierhaltung (außer Kleintiere) vorher vom Vermieter (also meiner Mutter) genehmigt werden muss. Jetzt haben die Nachbarn meiner Mutter erzählt, dass die Mieter sich einen Welpen einer sehr großen Hunderasse angeschafft haben. Die Hunde werden 66-75cm Rückenhöhe groß.

Wir sind nicht begeistert. Es ist ein klarer Verstoß gegen den Mietvertrag, und das nach 2 Monaten. Einen Hund mittlerer Größe hätten wir vermutlich erlaubt, einen großen nicht.

Es tut mir zu leid für die Kinder der Mieter, darauf zu bestehen, dass der Hund wieder abgeschafft wird. Aber ich habe auch großes Bauchgrummeln. Wenn man sich über den Passus des Mietvertrags so einfach hinweg setzt und den Vermieter vor vollendete Tatsachen stellt... was ist dann mit anderen Bestimmungen.

Ich finds nicht fair. Was würdet ihr tun?

Liebe Grüße
Rita
 

Conny

Mrs. Snape
Ich befürchte du kannst nichts tun. Auch wenn es im Mietvertrag steht dürfen soweit ich weiß keine Haustiere verboten werden.
Das Urteil ist wohl ganz aktuell.
 

Irrlicht

Lichtlein
Gut zu wissen, Conny! Ist das neu? Ich hab eben nur kurz geklickt und kein Datum gesehen.
Rita, das ist unter diesen Umständen und auch sonst wirklich schwierig. Andere Mieter, die sich beeinträchtigt fühlen könnten, gibt es in einem Einfamilienhaus ja nicht. Aber es ist prinzipiell auch nicht ganz in Ordnung von den Mietern, das einfach so zu machen, da stimme ich dir zu. Ich hätte - und habe - immer gefragt.
Man könnte folgendes tun: einmal ganz unverbindlich mit ihnen sprechen. Vielleicht kennen sie das BGH-Urteil und kamen daher gar nicht auf die Idee, zu fragen?
 

Steffi14

Emotionsknödel
Man könnte folgendes tun: einmal ganz unverbindlich mit ihnen sprechen. Vielleicht kennen sie das BGH-Urteil und kamen daher gar nicht auf die Idee, zu fragen?

Das würde ich auch tun, vor allem, wenn mann bislang gut miteinander ausgekommen ist (?). Manche Menschen sind entweder so naiv, es einfach zu machen, oder so dreist, es einfach zu machen.

Auf jeden Fall solltet Ihr nachmachen, inwieweit die Mieter das bewusst gemacht haben oder nicht. Und nebenbei würde ich mich bei einem Anwalt beraten lassen, was Du tun kannst.
 

Nemo

nah am See
Wenn ich das richtig lese, dann ist ein generelles Verbot ausgeschlossen. Jeder Einzelfall ist zu prüfen. Insoweit hat Rita glaub ich schon noch das Recht sich genauere Informationen einzuholen um dann im Einzelfall zu prüfen. Ich würde auf jeden Fall das Gespräch mit den Mietern und den Nachbarn suchen um abzuklären, ob hier generell was gegen die Hundehaltung spricht. Habt ihr eine Kaution bekommen ? Wenn nein, dann würde ich prüfen, ob du ggf. noch nachträglich eine Kaution erheben darfst falls durch die Tierhaltung Schäden an der Wohnung entstehen.
 

Rita

Gehört zum Inventar
Ich finde das Haus einfach zu klein, um so einen riesigen Hund zu halten. Es hat ca. 130qm Wohnfläche auf drei Etagen, also ca. 50qm im Erdgeschoss. Dazu der Mini-Garten mit einem zu niedrigen Zaun, um ein Hindernis darzustellen. Der Hund ist ja zu groß, um ihn die Treppe hinauf zu tragen. Wenn er rauf und runter laufen darf, kann ich die Massivholztreppe nach 10 Jahren vermutlich abschleifen lassen. Die direkte Nachbarin hat Angst vor großen Hunden, sie sitzt wie bei einem Reihenhaus üblich Wand-an-Wand direkt dran. Ich hätte einem kleinen Hund vermutlich zugestimmt, insofern ist es ein bisschen inkonsequent von mir, dass mich der große Hund stört, denn kleine Hunde haben auch ein Gebiss und Krallen :)

Bei Wikipedia steht zu der Rasse: "Der Akita ist ein intelligenter, ruhiger, robuster, starker Hund, der ein ausgeprägtes Jagd- und Schutzverhalten zeigt. Die Rasse wurde in ihrer Geschichte erst als Jagdhund gezüchtet, später kamen Wach- und Schutzaufgaben dazu. Die entsprechenden Verhaltensweisen sind bis heute erhalten und werden in der Zucht gepflegt. Akitas haben eine große Individualdistanz und mögen keine fremden Hunde in ihrer Nähe."

Was mich also mehr stört, ist dass sie sich so einfach über den Mietvertrag hinweggesetzt haben. Ich kenne die Leute kaum, sie wohnen ja erst seit 2 Monaten dort. Sie haben bei ihrer Bewerbung angegeben, eine 13 Jahre alte Katze zu haben. Von weiteren Haustieren war nie die Rede. Jetzt haben sie eine zweite Katze und den Hund. Im Mietvertrag steht ja auch kein generelles Verbot, aber eine vorherige Genehmigungspflicht. Die Anschaffung eines Hundes beschließt man ja nicht spontan innerhalb einiger Wochen. Sie haben also nicht mit offenen Karten gespielt.
Kaution habe ich zwei Kaltmieten, das ist bei größeren Reparaturen wie angenagten Türen, Schäden am Parkett oder der Treppe sicher nicht ausreichend. Und wenn ich sehe, wie unser kleiner Aussie unseren Garten traktiert und der hat fast 800qm!

Viele Grüße
Rita
 

Astrid66

Gehört zum Inventar
Ich würde auch das Gespräch mit den Mietern suchen.
Allerdings finde ich das Haus nicht zu klein für so einen großen Hund.
Wir haben eine 3zimmer Wohnung mit 79 qm und sind hier mit zwei großen Hunden eingezogen(64cm und 67cm groß).
Jetzt haben wir auch wieder zwei Hunde wovon einer 25cm groß ist und der andere 68cm.
Es kommt auch immer darauf an was man mit dem Hund macht also ob er viel im Haus /Garten ist oder man viel mit ihm laufen geht.
Und den Zaun im Garten könnte man auch höher machen so das die Nachbarin keine Angst mehr haben braucht.
Also es gibt für alles eine Lösung.
Aber trotz allem haben die Mieter sich nicht korrekt verhalten und ich würde da auch handeln.

Lg
 
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