Schwanger während der Elternzeit

Janine83

nette arschige Rolle
:winke: ihr Lieben,
ich dachte mir -bevor es drüben untergeht und sicher für die ein oder andere sicher auch interessant ist- öffne ich mal hier das Thema.

Ich nähere mich der 12. Woche und wäre somit bereit die Bombe bei meinem Chef platzen zu lassen.
Meine Elternzeit (3 Jahre) geht bis zum 3. Juli 2013. Wenn denn alles gut geht,kommt das Upsala im Februar zur Welt. Also noch während der Elternzeit. Wie sieht es denn dann aus?

Wenn ich dann wieder die Elternzeit nehmen würde, zählt die dann ab Februar oder würde die hintendran, sprich ab Juli Nahtlos weitergehen?
Mutterschutz habe ich dann ja nicht,weil ich ja eh zuhause bin,oder? Sprich: Mein Chef müsste auch nichts zahlen,oder?
(Mir graut eh schon vor dem Gespräch und wenn er dann noch etwas zahlen müsste für eine "stillgelegte Mitarbeiterin" fände er sicher gar nicht so witzig).

Und dann fragte meine Freundin mich,wie das eigentlich mit dem Elterngeld sei?! Öhh ja.
Fällt doch auch weg,weil ich ja vorher kein Jahr durchgearbeitet habe,oder? Google macht mich komplett wuschig, deshalb stell ich die Fragen jetzt hier rein.
Gibt doch sicher die ein oder andere, die auch während der Elternzeit erneut kugelig wurde?

Ich weiß, das ich noch einiges an Zeit habe. Aber wenn ich "gut vorbereitet" bin, gehe ich entspannter in das Gespräch. Hoffe ich. :umfall:
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Schwanger während der Elternzeit

Meine Infos sind leider letzter Stand 2005, daher kann ich dir zum Elterngeld nichts sagen.
Aber zur Erziehungszeit.
(:relievedface: Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Abs. 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder wegen eines besonderen Härtefalles im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 3 kann der Arbeitgeber nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Die Arbeitnehmerin kann ihre Elternzeit nicht wegen der Mutterschutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes vorzeitig beenden; dies gilt nicht während ihrer zulässigen Teilzeitarbeit. Eine Verlängerung kann verlangt werden, wenn ein vorgesehener Wechsel in der Anspruchsberechtigung aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann.
Also:
arbeitest du jetzt nicht, kannst du auch nicht die Elternzeit pünktlich zum Beginn der MuSchuFrist unterbrechen (um dann die MuSchu-Gelder mitzunehmen). Allerdings MUSST du die Elternzeit für Kind 1 bei der Geburt von Kind 2 BEENDEN. Unterbrechen geht dabei also NICHT.
Was du vllt. noch kannst, ist, 12 Monate des ersten Kindes auf später zu vertagen.
Ein Anteil der Elternzeit von bis zu zwölf Monaten ist mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragbar; dies gilt auch, wenn sich die Zeiträume im Sinne von Satz 1 bei mehreren Kindern überschneiden.
Dies müsstest du aber mit dem AG besprechen, weil es eigentlich zusammen mit der ErzZeit beantragt werden müßte.

Salat,
3 Kinder im Abstand von 20 Monaten. ;)
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Schwanger während der Elternzeit

Daten deiner Kinder nachgelesen:
Also, Verschiebung der (bis zu) letzten 12 Monate geht wohl nicht mehr, du bist ja schon 1, 2 Monate im dritten Jahr. Da mußt du in den sauren Apfel beissen und die letzten drei Monate eben verloren geben, ist halt so.

Salat
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Schwanger während der Elternzeit

(Und doch, Mutterschutz hast du, zumindest rechnerisch bei Beantragung der Elternzeit, wenn auch nicht faktisch.)

Salat,
jetzt aber fertig.
 

Janine83

nette arschige Rolle
AW: Schwanger während der Elternzeit

Auf die Idee wäre ich gar nicht gekommen. Quasi zu sagen: ich beende meine Elternzeit am (sagen wir) 21.X. um dann am 22.X. in den Mutterschutz zu starten.

Elternzeit der ersten ist ja schon lange lange vorbei. Stimmt, ich bin jetzt im 3. Elternjahr. Bedeutet also ich muß die Elternzeit von Marlon am 15.2. beenden (gehen wir jetzt vom ET 16.2. aus),um dann ab dem 16.2. die neue für den Bauchzwerg zu nehmen.
Nehme ich dann wieder 3 Jahre würde ich am 16.2. 2016 wieder im Laden stehen und nicht erst im Juli. Richtig,oder?
Davon bin ich nämlich auch ausgegangen. :jaja:

(Na, Cheffe wird sich freuen. "Stellen sie jemanden ein,dann mach ich ihn fit bis zum Mutterschutz" -ach quatsch, diiiee 3 Jahre bekomme ich auch so rum. :umfall: Au weia. Naja,dann ist er jetzt nach fast 3 Jahren zumindest richtig eingearbeitet :zeitung: )
 

lena_2312

Fotoholic
AW: Schwanger während der Elternzeit

Wart mal auf Martina, die kennt sich ein wenig da aus ;-)

Mutterschutz hast Du trotzdem und mutterschutzgeld bekomst Du auch von der Kasse aber. Das ist nicht viel - 13€ pro Tag, aber immerhin. Wie sich das Elterngeld berechnet weiß Martina.
:bussi:
 

Vivi+Niklas

Löwenmama
AW: Schwanger während der Elternzeit

Ooooh, Janine, du bringst mich ja auf Ideen...

Stimmt ja, ich hab ja auch Elternzeit bis zum 06.06.2013.
Mein Krümelchen sollte ja nun auch im Februar kommen wenn alles gut geht!

Allerdings arbeite ich momentan 40% und ab September 60% IN DER ELTERNZEIT (bis 30 Stunden darf man ja).

Darf ich mich dann da mal direkt mit in deine Fragen einklinken??? :winke:
 

Mamazicke

Marmeladenzicklein
AW: Schwanger während der Elternzeit

Hier bin ich :winke: Mit Elterngeld bin ich mir gerad nicht ganz sicher, aber ich mein, dass die Elternzeitfristen nicht mitzählen und demnach wird Elterngeld berechnet nachdem was du vor Marlon verdient hast. Bei mir war es auch so, dass die Elternzeitfristen nicht mitgerechnet wurden und dann wurd bei Finja das Gehalt von vor Lenia genommen.
Aber wenn du möchtest kann ich gern meine Nachbarin fragen, sie arbeitet ja in der Elterngeldstelle.

Mit den Erziehungsfristen kann ich dir leider nicht helfen.
 
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