Schwanger während der Elternzeit

Vivi+Niklas

Löwenmama
AW: Schwanger während der Elternzeit

Oh Gott, ich bin zu blöd... :umfall:
Also ich kann sowas einfach überhaupt nicht. Alles was mit Zahlen zu tun hat...

Martina, ich schreib dir einfach mal die Daten auf:

Normal gearbeitet 100% bis zum MuSchu vor Niklas Geburt.
Niklas Geburt: 07.06.2010
Elternzeit berechnet vom AG ab da 3 Jahre.

12 Monate Elterngeld bezogen, 2 Monate Leerlauf, wieder angefangen zu arbeiten:
01.09.2011 zu 40% IN der Elternzeit.

Stocke auf am 01.09.2012 auf 60% IN der Elternzeit.
(Was wir so NUR wegen der neuen Elterngeldberechnung beschlossen haben... :()

Neuer MuSchu müsste ja dann irgendwann Anfang Januar sein...
 

Mamazicke

Marmeladenzicklein
AW: Schwanger während der Elternzeit

Also bei mir war es so:

Meine Elternzeit hätte Mitte Dezember geendet, ich habe sie dann bis zum Mutterschutz verlängert, sonst hätte mich mein AG für 6,5 Wochen einstellen müssen.. :)
..dann bekam ich Mutterschutzgeld vom AG und jetzt Elterngeld.

..und jetzt kommts:

Da ich während des Bezugs von Elterngeld in der EZ wieder schwanger geworden bin, zählt für die Berechnung des Elterngeldes für die Zeit der Schwangerschaft in der ich Elterngeld für Lio bezogen habe, die Zeit vor Lios Schwangerschaft.. d.h. ich habe bis auf diese 6,5 Wochen mein früheres Gehalt als Vorlage! Was wiederum bedeutet, dass ich dieses Mal mehr Elterngeld bekomme als bei Lio, weils Lios Kinderbonus noch hinzukommt!
Das ist ja das, weil du quasie in der Elternzeit schwanger geworden bist. :jaja: War bei mir in Finjas Schwagnerschaft auch so. Und ich ärger mich jetzt, dass cih bei Finja nicht 2 Jahre Elternzeti genommen habe. :bruddel: Aber das ist jetzt eh egal und man bekommt ja nicht wegen der Kohle Kinder.

Ähh, also ich bin davon ausgegangen,dass an Elterngeld gar nichts mehr kommt -eben weil die letzten 12 Monate kein Einkommen von mir
da war.
Ja Martina, Nachfragen wäre sehr lieb von dir. :jaja:

Vivi, mich brachte auch Matthias darauf wegen der Elternzeit und wann ich mit Cheffe sprechen möchte. Und dann eben meine Freundin die meinte, ob es denn auch Elterngeld gäbe. Was ich eben (in meinem Unwissen) völlig abgetan habe. *kopf kratz*
Sicher darfst du dich dranhängen -deshalb sind wir doch hier. :bussi:
Janine ich frag Claudia mal, kein Problem. :jaja:
 

Genoveva

Lynchtante
AW: Schwanger während der Elternzeit

Also das Elterngeld wird nach den letzten 12 Monatsgehältern berechnet, Elterngeldbezugszeitraum und Mutterschutz wird nicht in die Berechnung miteinbezogen!

Da du aber ja schon im 3. Elternjahr bist und nur im ersten Jahr Elterngeld bekommen hast, wirst du nur den Mindestsatz bekommen, plus ich meine 75€ pro weiterem Geschwisterkind, dass unter 3 Jahre alt ist!

Deine jetzige Elternzeit endet mit der Geburt deines Kindes, ab da läuft die neue Elternzeit!

Mutterschutzgeld bekommst du vom AG nicht, aber zumindestens den Teil der Krankenkasse (ich meine 13€ stimmt)
 

Genoveva

Lynchtante
AW: Schwanger während der Elternzeit

Das ist ja das, weil du quasie in der Elternzeit schwanger geworden bist. :jaja: War bei mir in Finjas Schwagnerschaft auch so. Und ich ärger mich jetzt, dass cih bei Finja nicht 2 Jahre Elternzeti genommen habe. :bruddel: Aber das ist jetzt eh egal und man bekommt ja nicht wegen der Kohle Kinder.

Musst dich nicht ärgern, denn das gilt nur für den zeitraum in dem du auch Elterngeld bekommen hast, nicht für die gesamte Elternzeit!!
 

lena_2312

Fotoholic
AW: Schwanger während der Elternzeit

Vivi in deinem Fall sind die Grundlage für die Neuberechnung dann:
7 Monate von Deinen jetzigen 40% und 5 Monate (ab 09/12-01/1:relievedface: von den 60%.

@Geno: ein süßes Bilchen :herz:
 

Kasparin

Gehört zum Inventar
AW: Schwanger während der Elternzeit

Erst mal: Ihr dürft Elternzeit und Elterngeld nicht verwechseln!

Relevant für die Berechnung des neuen Elterngeldes sind die 12 Monate vor der Geburt.
Monate mit Elterngeldbezug sowie Mutterschutzzeiten werden rausgerechnet und durch "ältere" Monate ersetzt.
Wie lange man in Elternzeit ist, ist total egal.


Wieviele Monate liegen zwischen dem letzten Elterngeldmonat (also quasi dem ersten Geburtstag) eures älteren Kindes und dem Beginn des Mutterschutzes von eurem zukünftigen Kindchen? Sind das weniger als 12 Monate, werden die entsprechend fehlenden Monate von vor dem Mutterschutz des älteren Kindes mitberechnet.


Bei Miklas war es z.B. so, dass zwischen dem Ende des Elterngeldbezuges von Nia und dem Beginn des Mutterschutzes von Miklas nur 8 Monate lagen. Also wurden die 4 fehlenden Monate von vor Nias Mutterschutz bei der Berechnung von Miklas Elterngeld dazugenommen. Da ich aber zwischendurch in der Elternzeit von Nia nicht gearbeitet habe wurden dann 8 Monate mit 0€ und 4 Monate mit meinem alten Gehalt zum Bemessungszeitraum gezählt, ich habe dann nicht mehr als die 300 Euro Mindestsatz plus Geschwisterbonus bekommen.

Vivi, bei dir wird nur dein Gehalt aus den tatsächlichen letzten 12 Monaten hinzugezogen denn das Elterngeld für Niklas wird ja am 6.6.2012 beendet gewesen sein. Wenn du Pech hast sind das wirklich nicht viel mehr als die 300€ Mindestsatz, je nachdem wieviel du jetzt verdienst bzw. verdienen wirst. Den Geschwisterbonus gibt es nur solange bis Niklas dann drei ist.


Nias Elternzeit endete mit Miklas Geburt gut zwei Monate eher als sie angemeldet war und das letzte Jahr (ich hatte erst nur zwei angemeldet) ist auch futsch.
Soweit ich weiß kann man es mit dem Einverständnis des Arbeitgebers aber noch aufsparen und hinter die Elternzeit des zweiten Kindes hängen. Da würde ich beim Arbeitgeber nachfragen.

Mutterschutz steht jedem zu der in einem Arbeitsverhältnis steht, also auch in Elternzeit. Man bekommt mindestens die 13€ pro Kalendertag, sollte man in Teilzeit gearbeitet haben und mehr verdient haben, stockt der AG auf.

Ich bin ja noch relativ frisch drin in dem Thema. Wenn ihr noch Fragen habt fragt, ich versuche sie dann zu beantworten!
 
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Vivi+Niklas

Löwenmama
AW: Schwanger während der Elternzeit

Danke Sabine! :bussi:
So hatte ich mir das nämlich eigentlich auch gedacht. :)

Jut, dann ist für mich soweit alles klar.
Nur vom Geschwisterbonus, da hab ich noch nie was von gehört...
 

Kasparin

Gehört zum Inventar
AW: Schwanger während der Elternzeit

Vivi, wenn man ein Kind unter drei oder zwei Kinder unter 6 (Martina:winke:) hat, bekommt man für den Zeitraum wo das Geschwisterkind unter drei ist einen Geschwisterbonus von 10% des Elterngeldes bzw. mindestens 75€ monatlich dazu. Für Nia bekomme ich es z.B. komplett bis zum Schluss, da ich bis Dezember 2012 Elterngeld bekomme und sie erst am 01.04.2013 drei wird. Du würdest dann bis zum 06.060.2013 den Bonus bekommen, also nicht ganz so lang.
 
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