Dorli
ohne Furcht und Tadel
AW: Mit Kampfhunden nach Holland
ICh komme mal zum eigentlichen Thema zurück. In dem Gesetzestext steht:
Das heißt für mich doch ERSTMAL, dass ein Richter darüber entscheidet, ob der Hund getötest wird oder nicht und da es sich ja WAHRSCHEINLICH um eine Anhörung handeln wird, wird man ja wohl die Besitzer auch dazu befragen und diese können dann immernoch fordern, dass ihnen der Hund zurückgegeben wird. Besonders auch in Hinblick darauf, dass die Leute Deutsche sind und im Urlaub da waren.
Also mein Tip, einen Anwalt einschalten der sich auskennt. Ich würde dann halt mit dem Hund nicht mehr nach Holland in den Urlaub fahren.
ICh komme mal zum eigentlichen Thema zurück. In dem Gesetzestext steht:
Übersetzung: Der stammbaumlose Stafforshire Terrier und/oder Mix wird in ein sogenanntes Laserasiel gebracht (errichtet vom Ministerium für Landbau und Fischerei), dort bleibt der Hund, bis das Gerichtsurteil feststeht. Bis zur Urteilssprechung kann ein halbes Jahr vergehen, während dieser Zeit bleibt der Hund im „Laserasyl“, der Besitzer darf zum Hund keinen Kontakt unterhalten.
Die Forderung des Staatsanwalts wird entsprechend dem Pitbullgesetzes von 1993 sein, dass bedeutet, dass der Hund aus dem Verkehr gezogen wird und den Halter eine Buße oder Gefängnisstrafe erwarten.
Das heißt für mich doch ERSTMAL, dass ein Richter darüber entscheidet, ob der Hund getötest wird oder nicht und da es sich ja WAHRSCHEINLICH um eine Anhörung handeln wird, wird man ja wohl die Besitzer auch dazu befragen und diese können dann immernoch fordern, dass ihnen der Hund zurückgegeben wird. Besonders auch in Hinblick darauf, dass die Leute Deutsche sind und im Urlaub da waren.
Also mein Tip, einen Anwalt einschalten der sich auskennt. Ich würde dann halt mit dem Hund nicht mehr nach Holland in den Urlaub fahren.