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Ehrlich?
Wo ist denn wirklich der Unterschied zwischen: Im Wald fürn halbes Stündchen aussetzen (die Kleine hatte ja ihre große Schwester dabei. Eine Konstellation, bei der viele hier schon ihre Kinder allein raus lassen) oder ein Kind in seinem Zimmer einzuschließen, es vom Familienleben auszuschließen, zu klappsen, etcpp.
Der Grundgedanke ist doch überall der Gleiche: Ein Kind muss bestraft werden, weil es sich nicht so verhalten hat, wie gewünscht.
Ich finde dieses Beispiel kein Beispiel dafür, was es für grausame Eltern gibt, sondern dafür, wohin so eine Machterziehung mit Strafen führen kann.
Mmn ist das eine Spirale, die sich immer tiefer dreht. Kinder sind nicht blöd. Und wenn die Eltern irgendwann merken, dass sie mit ihrem Machtgehabe nicht weiter kommen, können sie entweder überdenken, ob das der sinvolle Weg ist oder sie sind dazu gezwungen, sich immer härtere Strafen auszudenken.
Liebe Grüße
Kim
Soweit mir das im Gedächtnis geblieben ist, war keinesfalls die Rede von einer "liebenden Stiefmutter". Man konnte ihr lediglich keine körperliche Gewaltanwendung und Tötungsabsicht nachweisen, so daß das Urteil auf vorsätzliche Körperverletzung lautete, nicht Mord.ja so sehe ich das auch.
n dem fall hatte übrigens das gericht auch gesagt das es sich um eine liebevolle mutter handele. ich kann das nicht nachvollziehen in beiden fällen.
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