Idefix
Gehört zum Inventar
Hallo!!
Ich habe da ein kleines Problem.
und zwar geht es um eine Firma, die absolut unflexibel ist.
Wir haben ein Guthabenkonto, d.h. also, es gehen nur Lastschriften durch, die auch gedeckt sind.
Soweit gut, denn wenn man das weiss, kann man entweder auf Überweisung umsteigen, oder auf einen anderen Abbuchungszeitpunkt.
War bei allen auch kein Problem. Entweder haben die wieder auf Überweisung umgestellt, oder halt die Lastschrift so gelegt, das auf jeden Fall unser Geld eingegengen ist.
Nun gibt es ja immer diese berühmten Ausnahmen. Ein Betrieb stellt sich dermassen auf die Hinterbeine, das ist nicht mehr schön. Eine Umstellung auf Überweisung ist bei denen nicht möglich, und eine Verlagerung der Abbuchung ist auch nicht möglich. Also darf ich jetzt jeden Monat 14 Euro Bearbeitungsgebühr an die bezahlen, weil es beim ersten Mal immer zurückgeht.
Zur Information: Es geht hier nicht um Zahlungsschwierigkeiten, die haben wir nicht. Es geht halt nur darum, dass besagte Firma nur am 30. abbuchen will, und unser Geld erst am 01. oder 02. auf dem Konto ist.
Den Betrag für den nächsten ersten können wir aber nicht einfach zurücklegen, weil es monatlich sehr knapp ist.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Ist es überhaupt rechtens, das die sowas machen? Oder wollen die nur die 14,00 Euro Gebühren einkassieren?
Bitte, bitte, wenn jemand bescheid weiss, bitte melden.
Liebe Grüße,
Ich habe da ein kleines Problem.
und zwar geht es um eine Firma, die absolut unflexibel ist.
Wir haben ein Guthabenkonto, d.h. also, es gehen nur Lastschriften durch, die auch gedeckt sind.
Soweit gut, denn wenn man das weiss, kann man entweder auf Überweisung umsteigen, oder auf einen anderen Abbuchungszeitpunkt.
War bei allen auch kein Problem. Entweder haben die wieder auf Überweisung umgestellt, oder halt die Lastschrift so gelegt, das auf jeden Fall unser Geld eingegengen ist.
Nun gibt es ja immer diese berühmten Ausnahmen. Ein Betrieb stellt sich dermassen auf die Hinterbeine, das ist nicht mehr schön. Eine Umstellung auf Überweisung ist bei denen nicht möglich, und eine Verlagerung der Abbuchung ist auch nicht möglich. Also darf ich jetzt jeden Monat 14 Euro Bearbeitungsgebühr an die bezahlen, weil es beim ersten Mal immer zurückgeht.
Zur Information: Es geht hier nicht um Zahlungsschwierigkeiten, die haben wir nicht. Es geht halt nur darum, dass besagte Firma nur am 30. abbuchen will, und unser Geld erst am 01. oder 02. auf dem Konto ist.
Den Betrag für den nächsten ersten können wir aber nicht einfach zurücklegen, weil es monatlich sehr knapp ist.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Ist es überhaupt rechtens, das die sowas machen? Oder wollen die nur die 14,00 Euro Gebühren einkassieren?
Bitte, bitte, wenn jemand bescheid weiss, bitte melden.
Liebe Grüße,