AW: Kinderpass - hahahaaaaa
Und ich hab sogar eine Antwort bekommen vom Innenministerium
hätte ich ja niiie mit gerechnet 
Und ich hab sogar eine Antwort bekommen vom Innenministerium

Sehr geehrte Frau G
für Ihre Nachricht vom Freitag, 3. März 2006, danke ich Ihnen sehr.
Da die passrechtlichen Angelegenheiten gemäß Art. 83 Grundgesetz von den Ländern in eigener Zuständigkeit ausgeführt werden, kann das Bundesministerium des Innern auf die einzelnen Passbehörden rechtlich keinen unmittelbaren Einfluss geltend machen. Ich habe Ihre eMail zuständigkeitshalber an das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Bitte um kurzfristige Klärung weitergeleitet und bitte Sie, eine Antwort von dort abzuwarten.
Allgemein kann ich jedoch bemerken, dass die erforderlichen Lichtbilder für Kinderreisepässe seit dem 1. November 2005 grundsätzlich den neuen Lichtbildanforderungen entsprechen müssen. Da es jedoch nicht in jedem Fall möglich sein wird, dass das jeweilige Kind, während der Bildaufnahme, den Kopf in der geforderten Position hält und einen neutralen Gesichtsausdruck annimmt, werden insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern Ausnahmen hinsichtlich der Anforderungen an die Kopfposition, Augen und Blickrichtung zugelassen. Gleichwohl muss das Kind anhand des Lichtbildes identifizierbar sein.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Zuletzt bearbeitet: