AW: Im Auto vorne sitzen?
"Normaler" Kindersitz auf dem Beifahrersitz - trotz Airbag?
Ich kenne die Problematik eines "normalen" Kindersitzes aus eigener Erfahrung.
Grundsätzlich geht es ja darum, dass ein Passagier, gleich ob Erwachsener oder Kind im Kindersitz, sich bei der Auslösung nicht im Entfaltungsbereich des Airbags befinden darf, denn dort kann der Airbag mit großer Wucht auf den Fahrzeuginsassen treffen. Seine bestimmungsgemäße Schutzwirkung soll der Airbag ja erst nach der Entfaltung zu voller Größe bieten.
Sie müssen also wissen, welches Volumen der aufgeblasene Beifahrerairbag einnimmt und sicherstellen, daß sich kein Teil des Kindersitzes oder KIndes irgendwann in diesem Bereich befindet, auch nicht bei einem scharfen Bremsmanöver, das ja gewöhnlich einem Unfall vorausgeht.
Bei einem (gegen die Fahrtrichtung gerichteten) "Reboard"-Sitz kann man diese Forderung praktisch nicht erfüllen, deswegen verbieten alle Fahrzeughersteller definitiv die Kombination aus aktivem Beifahrerairbag und Reboard-Sitz oder verhindern durch technische Maßnahmen eine Auslösung.
Ein nach vorne gerichteter Kindersitz dagegen kann samt Insasse durchaus so eingestellt sein, daß keine Gefahr während der Airbag-Entfaltung droht. Ein ausreichender Freiraum zwischen Abdeckkappe des Beifahrerairbags und dem vordersten Punkt des Kindes im Kindersitz ist sicherzustellen. Sicherheitshalber sollte dabei auch der Autositz ganz nach hinten (also weg vom der Instrumententafel) geschoben werden.
Der Automobilhersteller ist der einzige, der Ihnen eine definitive Auskunft über den Entfaltungsbereich des Airbags (und damit über den erforderlichen Freiraum) geben kann. Gegebenenfalls sollten Sie sich ein Prospektbild mit entfalteten Airbags oder eine technische Skizze zeigen lassen und zusätzlich die dynamische Vorverlagerung bei einer Vollbremsung berücksichtigen.
Es liegt auf der Hand, daß dies keine leichte Abschätzung ist, zumal die Bauform und die Größe des Kindersitzes sowie die Größe des Kindes auch eine Rolle spielen. Daher ist eine pauschale Aussage für alle Fahrzeugtypen, Kinderitze und Kinder nicht möglich. Lassen Sie sich daher bitte unbedingt von Ihrem Fahrzeughersteller beraten.
Die Verantwortung für die Benutzung eines vorwärts gerichteten Kindersitzes auf einem Beifahrersitz mit aktivem Airbag liegt letztlich bei Ihnen als Eltern. Eine gesetzliche Regelung ist mir nicht bekannt.
Quelle:
http://www.ict.fraunhofer.de/deutsch/projects/automo/airbg-faq.html#a16