Und nochwas zum Thema Sachmängelhaftung:
http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm
LG,
Mullemaus
http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm
LG,
Mullemaus
BRITTA1982NRW hat gesagt.:@ Mullemaus
Sollte ich mir das vom Händler schriftlich geben lassen mit der Bremse?
Mullemaus hat gesagt.:Jepp, besser ist das. Und vielleich kann der auch reinschreiben, daß der Defekt offensichtlich ist/war. Können die Dir vielleicht auch bezüglich des abfallenden Rads bestätigen, daß es sich nicht um einen Transportschaden handeln kann?
Du hast in Deiner letzten Mail doch eine Frist gesetzt, oder? Dann warte die auch ab, bevor Du die nächste Mail schreibst. Wenn er sich bis zu der gesetzten Frist nicht äußert, kannst Du immer noch schreiben, daß Du nun zivil- UND strafrechtliche Schritte gegen ihn einleitest.
LG,
Mullemaus
Mullemaus hat gesagt.:Technische Mängel hat Dein Verkäufer eindeutig ausgeschlossen - unten bei den Fragen.
Aber etwas belustigt bin ich schon... darüber: Achtung Spaßbieter, bei Vertragsbruch wird eine Konfessionalstrafe in Höhe von 200 € fällig.
LG,
Mullemaus