Frage zu Ebay!

Mullemaus

Chatluder
Soderle, nu hab ich mal in meinen alten Beiträgen gekramt...


Jeder eBayer hat bei seiner Anmeldung die AGB’s von eBay in vollem Maße akzeptiert hat, u.a.
§ 8 Allgemeine Grundsätze
4.
Der Anbieter muss sein Angebot in die entsprechende Kategorie einstellen. Er hat sein Angebot mit Worten und Bildern richtig und vollständig zu beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informieren. Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen.

Normalerweise ist es so, dass nach Erhalt der Ware und Abweichung zur Artikelbeschreibung der Käufer den Verkäufer um Stellungnahme bittet (für evtl. Preisnachlass oder Rückabwicklung). Stimmt der VK der Rückabwicklung zu, hat der Käufer die Rücksendung erst mal auf seine Kosten zu veranlassen. Erhält der VK die Ware und stimmt dem Vorwurf zu, sollte innerhalb einer gewissen Frist der Kaufpreis zzgl. 2 x Porto auf das Konto des Käufers zurücküberwiesen werden.
Lies mal hier:
http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4131

Selbst wenn der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat, kann er trotzdem für einen Defekt zur Verantwortung gezogen werden, sofern Du als Käufer ihm gegenüber beweisen kannst (z.B. durch Bestätigung eines Fachgeschäftes), dass dieser Defekt bereits vor Gefahrenübergang (sprich vor Abgabe beim Transportunternehmen) vorgelegen hat.
Schau dazu hier:
http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4242
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay.htm #4

Fordere hier nochmal seine hinterlegten Kontaktdaten ab (er wird über die Anforderung automatisch von eBay informiert):
http://cgi3.ebay.de/aw-cgi/eBayISAP...ormationRequest

Sofern er nicht auf die Mails reagiert (auch nicht über Frage an den Verkäufer mit Unterdrückung Deiner Mail-Adresse?), solltest Du Dich schriftlich an ihn wenden und ihm eine Frist setzen (realistisch; mit Datumsnennung!), der Rückabwicklung zuzustimmen.



Zudem könntest Du eine Beschwerde wegen Falschlieferung einreichen, die allerdings keine weitere Konsequenz für den VK hat; er wird lediglich gebeten die Unstimmigkeit mit Dir zu klären:
http://pages.ebay.de/help/confidenc...-complaint.html

Ich hoffe, der Text hilft Dir weiter - falls nicht, einfach noch mal melden.

LG,
Mullemaus
 
S

schwarz.denise

Hallo,

für die Bremse kann ich Dir einen Tipp geben, die kannst Du kostenlos in fast jedem Fahrradladen reparieren lassen.

Ansonsten würde ich Dir auch nur raten, Dich mit Ebay in Verbindung zusetzten.

Gruß Denise
 

Mullemaus

Chatluder
In Deinem konkreten Fall würde ich

1. In einer eMail nochmal die Mängel beschreiben und ggf. durch Bilder dokumentieren
2. Die entsprechenden Links (s. o. Sachmängelhaftung u. Gewährleistung) dazukopieren
3. Seine Ablehnung der von Dir vorgeschlagenen Preisminderung erwähnen
4. Die Erwägung, aus diesen Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten. (Da er sich auf keine von Dir erwähnten Lösungsmöglichkeiten einläßt, bleibt Dir dann ja leider, leider nix anderes übrig...)

Laß ihm genügend Zeit, sich zu dieser Mail zu äußern (Fristsetzung empfiehlt sich trotzdem).

Und dann warte ab, was sich ergibt. Bist Du Rechtschutzversichert?

LG,
Mullemaus
 

Mullemaus

Chatluder
schwarz.denise hat gesagt.:
Ansonsten würde ich Dir auch nur raten, Dich mit Ebay in Verbindung zusetzten.

Denise,

Ebay macht gar nix, die sind nicht für die Vertragserfüllung zuständig. Ebay ist nur die Plattform, die Käufer und Verkäufer zusammenbringt.

LG,
Mullemaus
 

BRITTA1982NRW

Gehört zum Inventar
@Mullemaus
danke für die ganzen hinweise und antworten!!!
Ich werde jetzt mal ne email verfassen und dann abwarten!!!
Mal sehen was passiert!!
Habe eine Rechtschutzversicherung!!WARUM KANN ICH DIE IN DEM FALL IRGENDWO BENUTZEN??

@Denise
Vielen dank das hab ich mir schon gedacht das das mit dem nachstellen geht!!
Und wenn nicht Kostenlos dann Zahl ich auch ein paar Euro
Aber trotzdem ist es für mich Rennerei und die Angabe Laut Auktion war nicht Korrekt und es geht ja auch ums Prinzip!!!
Aber Die Bremse ist auch net so schlimm das Kaputte Rad ist viel schlimmer!!
 

Mullemaus

Chatluder
Britta,

Du brauchst nicht schreien (Großbuchstaben gelten im Net als Schreien). Theoretisch kannst Du - wenn Du tatsächlich einen Anwalt brauchst, dann auch die RSV einschalten (bzw. der Anwalt, meistens erledigt der das), die die Kosten übernimmt. Somit wäre das dann kostenlos für Dich...

Und: Keinesfalls jetzt sofort bewerten, um eine Reaktion zu erzwingen - das geht in die Hose.

LG,
Mullemaus
 
M

Mellie

Hallo Britta,

mit einer Rechtschutzversicherung könntest Du dich zum Beispiel mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Das habe ich gestern auch gemacht, als man meinte ich würde gewerblich verkaufen. Mach ich aber nicht, da ich meinen Privatbesitz veräußere und ohne Gewinn.

VG
von Mel
 
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