Soderle, nu hab ich mal in meinen alten Beiträgen gekramt...
Jeder eBayer hat bei seiner Anmeldung die AGB’s von eBay in vollem Maße akzeptiert hat, u.a.
§ 8 Allgemeine Grundsätze
4.
Der Anbieter muss sein Angebot in die entsprechende Kategorie einstellen. Er hat sein Angebot mit Worten und Bildern richtig und vollständig zu beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informieren. Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen.
Normalerweise ist es so, dass nach Erhalt der Ware und Abweichung zur Artikelbeschreibung der Käufer den Verkäufer um Stellungnahme bittet (für evtl. Preisnachlass oder Rückabwicklung). Stimmt der VK der Rückabwicklung zu, hat der Käufer die Rücksendung erst mal auf seine Kosten zu veranlassen. Erhält der VK die Ware und stimmt dem Vorwurf zu, sollte innerhalb einer gewissen Frist der Kaufpreis zzgl. 2 x Porto auf das Konto des Käufers zurücküberwiesen werden.
Lies mal hier:
http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4131
Selbst wenn der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat, kann er trotzdem für einen Defekt zur Verantwortung gezogen werden, sofern Du als Käufer ihm gegenüber beweisen kannst (z.B. durch Bestätigung eines Fachgeschäftes), dass dieser Defekt bereits vor Gefahrenübergang (sprich vor Abgabe beim Transportunternehmen) vorgelegen hat.
Schau dazu hier:
http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4242
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay.htm #4
Fordere hier nochmal seine hinterlegten Kontaktdaten ab (er wird über die Anforderung automatisch von eBay informiert):
http://cgi3.ebay.de/aw-cgi/eBayISAP...ormationRequest
Sofern er nicht auf die Mails reagiert (auch nicht über Frage an den Verkäufer mit Unterdrückung Deiner Mail-Adresse?), solltest Du Dich schriftlich an ihn wenden und ihm eine Frist setzen (realistisch; mit Datumsnennung!), der Rückabwicklung zuzustimmen.
Zudem könntest Du eine Beschwerde wegen Falschlieferung einreichen, die allerdings keine weitere Konsequenz für den VK hat; er wird lediglich gebeten die Unstimmigkeit mit Dir zu klären:
http://pages.ebay.de/help/confidenc...-complaint.html
Ich hoffe, der Text hilft Dir weiter - falls nicht, einfach noch mal melden.
LG,
Mullemaus
Jeder eBayer hat bei seiner Anmeldung die AGB’s von eBay in vollem Maße akzeptiert hat, u.a.
§ 8 Allgemeine Grundsätze
4.
Der Anbieter muss sein Angebot in die entsprechende Kategorie einstellen. Er hat sein Angebot mit Worten und Bildern richtig und vollständig zu beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informieren. Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen.
Normalerweise ist es so, dass nach Erhalt der Ware und Abweichung zur Artikelbeschreibung der Käufer den Verkäufer um Stellungnahme bittet (für evtl. Preisnachlass oder Rückabwicklung). Stimmt der VK der Rückabwicklung zu, hat der Käufer die Rücksendung erst mal auf seine Kosten zu veranlassen. Erhält der VK die Ware und stimmt dem Vorwurf zu, sollte innerhalb einer gewissen Frist der Kaufpreis zzgl. 2 x Porto auf das Konto des Käufers zurücküberwiesen werden.
Lies mal hier:
http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4131
Selbst wenn der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat, kann er trotzdem für einen Defekt zur Verantwortung gezogen werden, sofern Du als Käufer ihm gegenüber beweisen kannst (z.B. durch Bestätigung eines Fachgeschäftes), dass dieser Defekt bereits vor Gefahrenübergang (sprich vor Abgabe beim Transportunternehmen) vorgelegen hat.
Schau dazu hier:
http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4242
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay.htm #4
Fordere hier nochmal seine hinterlegten Kontaktdaten ab (er wird über die Anforderung automatisch von eBay informiert):
http://cgi3.ebay.de/aw-cgi/eBayISAP...ormationRequest
Sofern er nicht auf die Mails reagiert (auch nicht über Frage an den Verkäufer mit Unterdrückung Deiner Mail-Adresse?), solltest Du Dich schriftlich an ihn wenden und ihm eine Frist setzen (realistisch; mit Datumsnennung!), der Rückabwicklung zuzustimmen.
Zudem könntest Du eine Beschwerde wegen Falschlieferung einreichen, die allerdings keine weitere Konsequenz für den VK hat; er wird lediglich gebeten die Unstimmigkeit mit Dir zu klären:
http://pages.ebay.de/help/confidenc...-complaint.html
Ich hoffe, der Text hilft Dir weiter - falls nicht, einfach noch mal melden.
LG,
Mullemaus