Elternzeit

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Elternzeit

MuSchu wird angerechnet, wenn: Geburt, 12 Mo sie, 2 Mo du.
Wenn aber: Geburt, 2 Mo du (NICHT im MuSchu), 12 Mo sie, dann überlappt ihr MuSchu eben nicht mit der Elternzeit. Oder?

Alle Angaben ohne Gewähr, aber mit Bier.

Salat
 

Genoveva

Lynchtante
AW: Elternzeit

Ne Salat, leider nicht!
Wenn ER direkt nach der Geburt Elterngeld bezieht, läuft ihr Elterngeldzeitraum trotzdem schon! D.h. sie bekommt im Endeffekt nur 10 Monate EG! Genauso wenn er die letzten Monate Elternzeit und EG nehmen würde... Wenn die Frau gearbeitet hat und somit MuSchGeld vom AG und der KK bekommt bekommt sie immer nur 10 Moante EG, egal ob und wann der Mann/Vater EG bekommt!
 
3

31sylvester

AW: Elternzeit

ok und wie schaut der fall beim AG aus wenn nehmen wir an ich für 14.07 -13.09 EZ beantrage
das kind aber z.b. am 10.07. wie wird sowas geregelt? muss ich dann 4 tage urlaub nehmen oder wird die EZ vom AG dann einfach auf den 10.07 - 09.09 umgeschrieben
 
3

31sylvester

AW: Elternzeit

aber mich zum ersten mal und ich habe kein plan davon. hoffe nur mein AG spielt da mit.
werde morgen nochmal vorsprechen. habe bemerkt daß es heute genau 7 Wochen bis zur entbindung wären. Sprich wenn sie wollten und ich reiche das ganze morgen schriftlich ein
bin ich rein theoretisch zu spät. weil der 14.07 ist ein Dienstag.
 

Su

Das Luder
AW: Elternzeit

Tolle Geschichte das neue Elterngeld und so einfach:umfall: ich "freu" mich auch schon tierisch drauf, da wir beide selbständig sind, wird es besonders einfach:ochne:

LG
Su
 

GiselaM

Dauerschnullerer
AW: Elternzeit

Ich glaube, es kommt eben sehr selten vor, das Väter *zur* Geburt Elternzeit nehmen.
Bei der Regelung für die Mutter ist das kein Problem, weil die ja auf jeden Fall 8 Wochen im Mutterschutz ist, und somit die Fristen eingehalten werden.

Bei einer Frühgeburt gilt für Dich die sogenannte Dringlichkeit, d.h. die Frist verkürzt sich für Dich. Also wenn Du 7 Wochen vor ET anmeldest und das Kind kommt dann früher, darfst Du auch früher gehen. Frühgeburten sind in meiner Broschüre ausdrücklich als Dringlichkeitsgrund genannt.

Kommt das Kind später verschiebt sich der Termin m.E. sowieso, weil der Anspruch ja sonst noch gar nicht besteht. Dazu steht aber in der Broschüre nix.

Die meisten nehmen wohl einfach erstmal etwas Urlaub und danach dann ggf. Elternzeit. Damit umgehen sie das Problem.

Ansonsten würde ich den Personaler sehr freundlich und bestimmt darauf hinweisen, dass Elternzeit an sich nichts ist, was er genehmigen kann. Und den Antrag (bzw. die Anmeldung) baldmöglichst schriftlich einreichen. Formlos. Eigentlich sagt man nicht früher als 8 Wochen im Vorraus, denn erst dann läuft Dein Kündigungsschutz. Aber Du hast Deinen AG ja eh schon informiert, insofern ist das auch egal.

Ich würde das so schreiben:

"sehr geehrte Damen und Herren,
am xxx steht vorraussichtlich die Geburt meines Kindes bevor. Aus diesem Grund möchte ich hiermit zum xxx bis zum xxx Elternzeit anmelden.
Sollte der tatsächliche Entbindungstermin vom geplanten Datum abweichen möchte ich die o.g. Daten entsprechend angleichen."

Oder so ähnlich.

Wichtig ist, dass Du Dir den Erhalt der Anmeldung bestätigen lässt.

vlg, Gisela
 
Oben