Elternzeit

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31sylvester

Hi
Meine Lebensgefährtin ist ja im endstadium schwanger und
da unser nachwuchs (nicht verheiratet) am 14.07 ansteht. haben wir uns überlegt,
daß ich ab 01.08 für 2 monate zuhause bleibe und sie vorerst mal 2 Jahre.

Habe es heute meinem vorgesetzten gesagt. der war eigentlich gar nicht so unzufrieden. aber die Personalchefen hat mich mal dumm angemacht.
das muss erst mal genehmigt werden. Muss ich mich so unter druck setzen lassen
als Vater von dem Kind?

-So wie ich dran bin müssen Sie mich doch freistellen oder?
-Elterngeld bekomme ich das für die 2 Monate und meine Freundin für 12 Monate?
-wie lange braucht das EG vom antrag bis zum erhalten?
-wie sollte so ein antrag auf elternzeit für mich als Vater aussehen für den AG?


Hoffe ihr könnt mir helfen
 

Genoveva

Lynchtante
AW: Elternzeit

Also genehmigen muss dein AG die Elternzeit! Allerdings würde ich das mit Vorsicht durchsetzen, denn wenn dein AG dich dann loswerden will, sucht er sich einen Grund, leider oft traurige Wahrheit!

Elternzeit nehmen kannst du nicht Kalendermonatsweise, sondern Lebensmonatsweise!
D.h. wenn das Kind am 14.07. geboren wird, kannst du entweder ab 14.07. oder ab 14.08. usw. die Elternzeit nehmen!

Wenn du Elternzeit nimmst, bekommst du in der Zeit das Elterngeld. Deine Freundin bekommt das EG in der Zeit auch, es wird allerdings mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet! D.H. wenn sie vorher normal gearbeitet hat, bekommt sie solange sie Mutterschaftsgeld bekommt kein Elterngeld! (bzw. wenn sie sehr wenig verdient hat, evtl Anteilig)
Generell bekommt sie 12 Monate das EG, allerdings falls sie Mutterschaftsgeld bekommt in den ersten 8 Wochen mit 0€ (je nach Verdienst)

Wielange das EG braucht, hängt von deiner Behörde ab.
Bei uns hat es ca. 3-4 Wochen gedauert!

Wie der Antrag aussehen sollte, weiß ich nicht genau, bei meinem Mann ging das alles mit mündlicher Absprache! Und der Bescheinigung für die Elterngeldstelle.

Aber ich denke normal, dass du innerhalb einer bestimmten Frist formlos deine Elternzeit bestätigst. Wie bei den Frauen die in Elternzeit gehen auch!

ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen!
 

Kathi

Dino
AW: Elternzeit

Hallo,

du musst die Elternzeit NICHT beantragen, sondern ANMELDEN. Und sie bedarf NICHT der Zustimmung des Arbeitgebers, sondern steht dir gesetzlich zu!

Zur Beantragung kann ich leider nichts beitragen, weil ich noch in den "Genuss" von Erziehungsgeld kam. Aber ich denke, Onkel Google spuckt da ganz hilfreiche Links aus.

:winke:
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Elternzeit

Und die Anmeldung sollte spätestens 6 Wochen (bei direktem Anschluß an die Geburt) bzw. 8 Wochen (wenn später "irgendwann") beim AG vorliegen.

Salat
 
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31sylvester

AW: Elternzeit

OK

wie würde das ablaufen wenn ich auf den 14.07 den errechneten termin beantrage das Kind dann aber fürher oder später kommt??
 

Genoveva

Lynchtante
AW: Elternzeit

elternzeit oder elterngeld?
Elterngeld kannst du erst nach der geburt beantragen
und elternzeit meldest du auch erst nach der geburt an, ich glaube bis 6 wochen nach der geburt
 
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31sylvester

AW: Elternzeit

elternzeit würde ich gerne dann paralell zum mutterschutz meiner freundin nehmen
 
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