Elternzeit

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31sylvester

AW: Elternzeit

danke habe ich bereits durchgelesen allerdings steht recht wenig in bezug auf gemeinsame Elternzeit drin bzw. wann ich das beantragen kann. gleich zum geburtsbeginn. aber wie gesagt was ist mit der zeit wenn das Kind früher oder später kommt?
 

Kathi

Dino
AW: Elternzeit

Frag doch mal bei eurem zuständigen Versorgungsamt nach oder kontaktiere die Hotline, die in dem Link angegeben ist.
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Elternzeit

Weißt du, die 6 Wochen, die man bei direktem Anschluß der Elternzeit NACH der Geburt vorher beantragen muß, die erklären sich ganz locker daraus, daß das die Mutterschutzfrist ist...
Ich denke, weil man nämlich genau DAS verhindern will, daß ein Paar Mutterschutzgeld UND Elterngeld gleichzeitig beziehen kann.
Ich glaube, *ich* würde es so drehen, daß ich *jetzt* die Anmeldung einreiche und den Termin als "vom Datum der Geburt meines Kindes 2 Kalendermonate dauernd..." verklausulieren würde, oder auch "genauer Termin nach Geburt...".

Es heißt ja nirgends, daß ein solcher Antrag nicht früher als die angegebene Frist vorliegen darf.

Salat
 
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31sylvester

AW: Elternzeit

uiuiui buchstabensalat das ist gerade alles was ich verstehe. Dein Name ist Programm für mich.
aber was ist daran so verkehrt wenn meine Freundin Mutterschutz(Geld wird ja vom AG bezahlt)
und ich Elternzeit bin ?

Weil wenn man beide Seiten durchrechnet kommt immer das gleiche raus.
8Wochen Mutterschutz + 10 Monate Elterngeld SIE
8 Wochen Elterngeld Ich

Egal wann man was wann nimmt an der Endsumme würde sich doch nichts ändern oder habe ich da einen Denkfelhler
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Elternzeit

Also ich finde nichts daran verkehrt, von zwei Seiten Geld zu bekommen. Aber ich mache auch keine Gesetze. ;)
Vielleicht hab ja auch ich den Denkfehler. Der maximale Anspruch auf Elterngeld ist doch iirc 14 Monate = 12 sie, 2 du, oder? Dazu dann 8 Wochen MuSchu.
Viel fieser finde ich momentan den Hinweis in dem Link, daß du als Vater genau einen Tag Zeit hast, um eine direkt an die Geburt anschließende Elternzeit zu beantragen, ohne gekündigt werden zu können. :ochne:

Salat
 
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31sylvester

AW: Elternzeit

MuSchu wird doch an elterngeld von ihr angerechnet.

ja den einen Tag habe ich nicht mal erwischt! ist mir zwar bewusst gewesen. aber selbst wenn Sie mich kündigen wollen dann könnte das auch noch danach kommen.

@kathi
danke für den link werd mich dort auch mal anmelden
 
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