Antragskinder: verpflichtende Entscheidung?

Stephanie

The one and only Mrs. Right
AW: Antragskinder: verpflichtende Entscheidung?

Wir haben heute beim Elternabend übrigens den Termin zur Vorstellung in der Schule inkl. Test bekommen: 26. Oktober

Es war eine Sprachheillehrerin da, die sehr ausführlich erklärte anhand welcher Tests welche Fähigkeiten geprüft werden können. Meine Herren.. Vieles was da gefordert wird finde ich schon echt schwer: Silbenklatschen, Reime erhören und die Gegenstände wie bei Memory zusammensuchen, möglichst gerade Striche ziehen, Mengen erfassen ohne Abzählen, in einem Formenwirrwar auf einem Blatt einzelne Formen wiedererkennen, etc.pp.

Ich dachte das wäre Stoff, der in der 1. Klasse gelernt wird und nicht, dass das schon beherrscht werden sollte bzw. daran gemessen wird, ob das Kind schulfähig ist oder nicht :verdutz:

Liebe Grüsse,

Stephanie
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Antragskinder: verpflichtende Entscheidung?

Weißt du, Stephanie, das wird nicht "gefordert", sondern es wird geschaut, was davon schon "da" ist.
Denn das kann nicht "gelernt" werden, schon gar nicht "gelehrt" - es muß einfach erwachsen.

Salat
 

lulu

Königin der Nacht
AW: Antragskinder: verpflichtende Entscheidung?

Steffi,
gerade Striche muss man zB schon ziehen koennen, wenn man Buchstaben schreiben will. Und da die erste Klasse gleich mit Buchstaben beginnt, ist es halt schwierig, wenn diese Grundfaehigkeiten noch nicht da sind. Levin hat heute im Kunstunterricht der Vorschule die Aufgabe gehabt viele moeglichst verschiedene Linien aufzumalen/zeichnen. Das dient vermutlich auch der Unterstuetzung des Buchstabenschreibenlernens.
Ebenso das Silbenklatschen: Wenn man Woerter schon in Silben zerlegen kann, dann hat man schon verstanden, dass das Wort nicht die kleinstmoegliche Einheit ist, dass es da noch etwas kleineres gibt. Dann faellt es vermutlich auch leichter zu akzeptieren, dass man diese Silben widerum in Buchstaben zerlegen kann. "Ueben" tut man so etwas im normalen Kinderalltag mit den ganzen Liedchen und Finger-/Bewegungsspielen eh.
Lulu :winke:
 

Stephanie

The one and only Mrs. Right
AW: Antragskinder: verpflichtende Entscheidung?

Salat, Lulu: den Sinn der Übungen/Tests verstehe ich und ihr habt recht, dass gerade Striche ziehen können eine gute (und notwendige) Vorraussetzung fürs Schreiben lernen ist. Die Sprachheillehrerin klang allerdings so, dass das eben doch Vorraussetzungen sind, die erwartet werden.
Vermutlich war es einfach die Summe der Fähigkeiten, die von den Kindern erwartet wird, die mich 'erschreckt' hat.

Allerdings habe ich eben zu meinem Erstaunen gemerkt, dass Vivi z.B. Silbenklatschen und Reime kann und erkennt. Das war mir nicht bewusst :verdutz:

Nunja, wir werden sehen was der Termin ergibt.

Liebe Grüsse :winke:

Stephanie
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Antragskinder: verpflichtende Entscheidung?

Die Sprachheillehrerin klang allerdings so, dass das eben doch Vorraussetzungen sind, die erwartet werden.
Du, tschuldige, das klingt so... kommerziell. Ja, es sind zwar Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, aber nicht, weil es dann "einfacher" für die Lehrer ist, sondern weil es ohne eben nicht geht.
Also nicht so in der Art von "Bei uns wird Anzug während der Arbeitszeit getragen" sondern "Wenn Sie so unmusikalisch sind, macht ein Job im Musikalienhandel eher keinen Sinn für Sie."

Salat
 

Su

Das Luder
AW: Antragskinder: verpflichtende Entscheidung?

Ich dachte das wäre Stoff, der in der 1. Klasse gelernt wird und nicht, dass das schon beherrscht werden sollte bzw. daran gemessen wird, ob das Kind schulfähig ist oder nicht :verdutz:

Liebe Grüsse,

Stephanie

Bei uns geben die schon ganz schön Gas in der 1. Klasse. Lesen können bis spätestens Weihnachten, jeden Tag ein Buchstabe in groß und kleinschreibung. Ich habe vor einem halben Jahr Bauklötze gestaunt bei den Rechenhausaufgaben eines Bruders von Yannicks Freund. Der war Anfang 2te Klasse. Ab der 3ten Klasse geht dann der Druck bezüglich weiterführende Schule oder nicht los. Da bin ich heilfroh über unsere Entscheidung.

LG
Su
 

Stephanie

The one and only Mrs. Right
AW: Antragskinder: verpflichtende Entscheidung?

Du, tschuldige, das klingt so... kommerziell. Ja, es sind zwar Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, aber nicht, weil es dann "einfacher" für die Lehrer ist, sondern weil es ohne eben nicht geht.
Also nicht so in der Art von "Bei uns wird Anzug während der Arbeitszeit getragen" sondern "Wenn Sie so unmusikalisch sind, macht ein Job im Musikalienhandel eher keinen Sinn für Sie."

Salat

Salat, ich bin da zwiegespalten. Einerseits verstehe ich, dass die Kinder gewisse Fähigkeiten mitbringen müssen, andererseits höre ich aus anderen Orten/Bundesländern, dass dort viel niedrigere Anforderungen gestellt werden. Also auch in diesem Punkt gibt es keine klare Richtlinie, das stört mich.

Und wenn ich das Verhalten der Rektorin sowie der Erzieherinnen sehe finde ich, dass sie sich kommerziell und voreingenommen verhalten, indem sie meine Gedankenspielerei Vivi auf Antrag einzuschulen von vornherein als Spinnerei und völlig absurd betrachten. Da wird aufgrund des Alters abgestempelt und nicht aufgrund mangelnder Fähigkeiten.

Verstehst du?

Liebe Grüsse,

Stephanie
 
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