Saso
.. gesucht und gefunden..
Es ist dringend deshalb hier
Weiß jemand wie die Rechtslage aussieht?
Folgender Fall:
Laptop gekauft, nach 3 Tagen zum Geburtstag verschenkt.
Aussprobiert, funktioniert nicht.
Also zurück zum Laden. Kein anderes mehr da.
Jetzt ist das geschäft der Meinung sie müssen es nicht zurücknehmen sondern es soll zur Reparatur zum Hersteller geschickt werden.
Ist das rechtens? Müssen die das nicht zurücknehmen und wenn kein Ersatz da ist das Geld zurückzahlen?
Ich meine wenn es in der Garantiezeit kaputtgegangen wäre hätte ich das ja verstanden.
Aber es war ja von anfang an defekt, also schon beim kauf.
Das wäre doch ein Unding.
kennt sich da jemand aus?
Weiß jemand wie die Rechtslage aussieht?
Folgender Fall:
Laptop gekauft, nach 3 Tagen zum Geburtstag verschenkt.
Aussprobiert, funktioniert nicht.
Also zurück zum Laden. Kein anderes mehr da.
Jetzt ist das geschäft der Meinung sie müssen es nicht zurücknehmen sondern es soll zur Reparatur zum Hersteller geschickt werden.
Ist das rechtens? Müssen die das nicht zurücknehmen und wenn kein Ersatz da ist das Geld zurückzahlen?
Ich meine wenn es in der Garantiezeit kaputtgegangen wäre hätte ich das ja verstanden.
Aber es war ja von anfang an defekt, also schon beim kauf.
Das wäre doch ein Unding.
kennt sich da jemand aus?