AW: DRINGEND Frage zum Rückgaberecht
Also das "Rückgaberecht", das man aus diversen Läden kennt (z.B. große Ketten von Bekleidungsläden), ist ein reines Kulanz"recht", es gibt also keinen Anspruch darauf.
Jeder Händler kann das quasi für sich entscheiden, ob er Sachen zurücknimmt oder nicht, darauf muss in den AGB hingewiesen werden und die sollten (!) für jeden Kunden einsehbar im Laden aushängen oder ausliegen, meistens ist das nicht der Fall.
Wenn man sich nicht sicher ist, ob man etwas zurückgeben kann, vor dem Kauf fragen. Eventuell schriftlich geben lassen, dass man umtauschen darf (die meisten kleineren Händler machen das, wenn man danach fragt, weil sie ja froh sind wenn man etwas kauft. Zur Not kann man damit "drohen", das Teil bei der kulanteren Konkurrenz zu kaufen).
Mit defekten Geräten ist das so, wie die anderen schon schrieben. Die großen Ketten machen das in der Regel so, dass sie die Sachen sofort umtauschen gegen Neuware, die machen dann ihre Garantie beim Hersteller geltend und schicken die defekten Geräte dort ein. Viele kleinere Läden können sich das nicht leisten, weil sie ja quasi in Vorleistung gehen und Ware kostenlos rausgeben. Und bei den Herstellern dauert das leider manchmal arg lange, bis man eine Reaktion auf die Einsendung einer Reklamation bekommt.
Ich persönlich halte das für absolut notwendigen Kundenservice, dass mir bei berechtigten Reklamationen sofort zufriedenstellend geholfen wird. Ist das nicht der Fall, würde ich dort nichts mehr kaufen in Zukunft. Allerdings gibt es einen Unterschied, ob man fehlerfreie oder mangelhafte Ware zurückbringt. Bei mangelhafter Ware kann man als Kunde auf sofortige Nachbesserung pochen, wenn das nicht möglich ist (weil z.B. der Händler sagt, er muss das Gerät erst einschicken usw) und die Umstände für den Kunden unzumutbar sind, kann man sein Geld zurückverlangen! Jetzt ist natürlich immer die Frage, was ist zumutbar - ich denke, das ist je nach Ware verschieden. Wenn man aber z.B. ein Laptop kauft, das man zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, und man stellt fest es ist defekt (kein Garantieanspruch, sondern ein Schaden, der schon beim Kauf bestand, die Nachweispflicht liegt in den ersten 6 Monaten nach Kauf beim VERKÄUFER, d.h. der muss nachweisen, dass die Ware NICHT defekt war!), und der Händler teilt einem mit dass man 2 Monate warten muss bis das Gerät repariert ist, kann man sicherlich den Kaufvertrag rückgängig machen. Das ist aber eben auch Auslegungssache und sicherlich oft mit Streit verbunden.
http://www.hr-online.de/website/rub...k=3642&key=standard_document_33154630&seite=3
Liebe Grüße
Alex