Fragen zum Mietvertrag, wer kennt sich aus?

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
:winke:

beim Mieterbund erreich ich schon wieder mal keinen :umfall: *nerv*

Vielleicht weiß ja jemand von euch Bescheid.

Meine Fragen:

1. Wenn ich die Wohnung zum 30.6. kündige, kann ich dann "verlangen", dass der Übergabetermin auch am 30.6. ist oder ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man die Wohnung soundsoviel Tage vor Mietende übergeben muss?

2. Inwieweit ist eine mündliche Zusage zum Mietvertragabschluss bindend? Unsere neue Vermieterin sagte wörtlich: Sie können Ihre jetztige Wohnung schon einmal kündigen, ich melde mich die Tage wegen des schriftlichen Mietvertrages, sie können sich 100% darauf verlassen, dass er zu Stande kommt.

Ich denke schon, dass sie es auch so meint. Aber "traue, schaue, wem" Wir haben jetzt noch nicht gekündigt aber die Zeit läuft natürlich. Inwieweit zählt ihre Zusage irgendwas?

Liebe Grüße
Angela
 

kolibri

Gehört zum Inventar
AW: Fragen zum Mietvertrag, wer kennt sich aus?

:winke:

beim Mieterbund erreich ich schon wieder mal keinen :umfall: *nerv*

Vielleicht weiß ja jemand von euch Bescheid.

Meine Fragen:

1. Wenn ich die Wohnung zum 30.6. kündige, kann ich dann "verlangen", dass der Übergabetermin auch am 30.6. ist oder ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man die Wohnung soundsoviel Tage vor Mietende übergeben muss?

Genau genommen müsste dann die Übergabe 0:00 am 30.6. erfolgen :), macht aber natürlich keiner. Im Normalfall dann am darauffolgenden Werktag (vormittags), aber das ist ja sicherlich auch alles einvernehmlich regelbar. Wenn der Tag nicht gerade ein Sonntag oder Feiertag ist, würde ich schon darauf pochen, aber ich glaube, "verlangen" kann man es nicht wirklich.

2. Inwieweit ist eine mündliche Zusage zum Mietvertragabschluss bindend? Unsere neue Vermieterin sagte wörtlich: Sie können Ihre jetztige Wohnung schon einmal kündigen, ich melde mich die Tage wegen des schriftlichen Mietvertrages, sie können sich 100% darauf verlassen, dass er zu Stande kommt.

Wie war das mit der Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit - Schriftform? :hahaha: Ich hab da so viel Mist erlebt, dass ich (gilt aber nur für mich persönlich) nix mehr ohne schriftl. Bestätigung mache. Sicherlich ist durch die Abgabe beiderseitiger Willenserklärungen ein Vertrag zustande gekommen, aber im Falle der Beweislast sieht es dann doof aus, wenn es ganz blöde läuft. Kann die künftige Vermieterin dir nicht ein kurzes Bestätigungsschreiben aushändigen? Damit du auf der sicheren Seite bist? Ist auch blöd, nä? Ich bin ja ein gebranntes Kind *seufz*.

Ich denke schon, dass sie es auch so meint. Aber "traue, schaue, wem" Wir haben jetzt noch nicht gekündigt aber die Zeit läuft natürlich. Inwieweit zählt ihre Zusage irgendwas?

Liebe Grüße
Angela

Liebe Grüße von einer, die das Vertrauen verloren hat :-(
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Fragen zum Mietvertrag, wer kennt sich aus?

Liebe Grüße von einer, die das Vertrauen verloren hat :-(

Geht mir ähnlich. :(

Mit der Übergabe zum 30.6. mein ich eher in der Richtung, dass ich nicht schon verpflichtet bin, die Schlüssel meinetwegen am 27.6. oder so herauszugeben. Der 30.6. ist nämlich ein Samstag und u.U. bietet es sich für uns an, dann den Umzug steigen zu lassen. Deshalb meine Frage. Nicht, dass wir so planen und dann der Vermieter sagt: gemäß § Pusemuckel darf ich aber schon am 29.6. den Schlüssel verlangen.

Ja, das mit dem Bestätigungsschreiben das ist so 'ne Sache. Dann würden wir uns ja quasi outen, dass wir ihr doch nicht sooooooooo vertrauen. Und ich denke, da wäre sie schon ziemlich angesickt. Ihr Wort gilt und zählt, das ist so ihre Einstellung. Ich glaub ihr ja auch. Aber wie sagte Robert so schön und nicht ganz unberechtigt: Und wenn sie morgen vom Auto überfahren wird :???: :verdutz: Aber das kann ich ihr ja auch schlecht als Argument geben, so ala: Wer weiß, wie lange sie noch leben :hahaha:
 

NeverTouchARunningSystem

Familienmitglied
AW: Fragen zum Mietvertrag, wer kennt sich aus?

Unabhängig von kolibri's persönlichen Erfahrungswert, tendiere ich auch dazu, dass man mündlich vieles sagen kann und es im Endeffekt nicht gültig ist. Sprich Vermieter können mündlich vieles sagen und springen dann in letzter Sekunde ab, da ihnen jemand anderes besser gefallen hat und bedauern dann, dass es so gekommen ist. Schleim, Schleim, Schleim.

Abgabetermin ist der 30.06.; wäre jener Tag ein Sonntag gewesen, so wäre Übergabe am Montag gewesen. Man kann auch früher übergeben; jenes würde ich aber nur machen gegen Wohnungsübergabeprotokoll am vorgezogenen Tag und gegen eine anteilige Kostenübernahme durch den Nachmieter. Dann würde ein Aufhebungsvertrag aus dem Mietverhältnis gemacht, der genauso wichtig wäre wie das Wohnungsübergabeprotokoll.
 

Claudia H.

die mit dem offenen Ohr
AW: Fragen zum Mietvertrag, wer kennt sich aus?

Hallo Angela,

mit der Schlüsselübergabe kannst du bis zum 30. warten. Schließlich zahlt ihr ja auch die Miete bis zum 30.
Wobei ich es persönlich etwas zu stressig fände. Wenn ihr wirklich erst an dem Tag den Umzug macht, dann musst du immerhin die Wohnung "besenrein" verlassen. D.h. noch saubermachen. Ich war da immer etwas pingelig und habe mehr gemacht als ich eigentlich musste. Also Bad geputzt, überall gewischt usw.
So ein Umzug zieht sich schon den ganzen Tag hin. Ich bin schon so oft umgezogen :umfall:

Was das Vertrauen angeht, ich würde es wahrscheinlich auch nicht machen.

LG
Claudia
 

Steffie

Neugieriges Luder
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:winke:

beim Mieterbund erreich ich schon wieder mal keinen :umfall: *nerv*

Vielleicht weiß ja jemand von euch Bescheid.

Meine Fragen:

1. Wenn ich die Wohnung zum 30.6. kündige, kann ich dann "verlangen", dass der Übergabetermin auch am 30.6. ist oder ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man die Wohnung soundsoviel Tage vor Mietende übergeben muss?

2. Inwieweit ist eine mündliche Zusage zum Mietvertragabschluss bindend? Unsere neue Vermieterin sagte wörtlich: Sie können Ihre jetztige Wohnung schon einmal kündigen, ich melde mich die Tage wegen des schriftlichen Mietvertrages, sie können sich 100% darauf verlassen, dass er zu Stande kommt.
Ich denke schon, dass sie es auch so meint. Aber "traue, schaue, wem" Wir haben jetzt noch nicht gekündigt aber die Zeit läuft natürlich. Inwieweit zählt ihre Zusage irgendwas?

Liebe Grüße
Angela



Darauf würde ich mich auf keinen Fall verlassen, erst wenn ihr es schriftlich habt, würd ich weiter planen. Wir hatten von einer Maklerin eine mündliche Zusage, haben sie extra ein paar mal gefragt ob wir die Wohnung, wirklich bekommen, da wir ne Küche nach Maß dafür kaufen wollen. Ja ja, könnten wir, wir kriegen die Wohnung. Wir fuhren ins Möbelhaus, haben ne Küche planen lassen, nach einiger Zeit bekamen wir die Wohnung schriftlich abgesagt. Küche mussten wir nehmen, umplanen lassen für die nächste Wohnung und dafür nochmal 2000 Euro mehr zahlen.
 

kolibri

Gehört zum Inventar
AW: Fragen zum Mietvertrag, wer kennt sich aus?

Geht mir ähnlich. :(

Mit der Übergabe zum 30.6. mein ich eher in der Richtung, dass ich nicht schon verpflichtet bin, die Schlüssel meinetwegen am 27.6. oder so herauszugeben. Der 30.6. ist nämlich ein Samstag und u.U. bietet es sich für uns an, dann den Umzug steigen zu lassen. Deshalb meine Frage. Nicht, dass wir so planen und dann der Vermieter sagt: gemäß § Pusemuckel darf ich aber schon am 29.6. den Schlüssel verlangen.

Ach so. Also genau genommen darfst du bis zum 30.6. bis zuletzt in der Wohnung hocken bleiben :). Könntest quasi bis zur letzten Minute noch "ausräumen".

Ja, das mit dem Bestätigungsschreiben das ist so 'ne Sache. Dann würden wir uns ja quasi outen, dass wir ihr doch nicht sooooooooo vertrauen. Und ich denke, da wäre sie schon ziemlich angesickt. Ihr Wort gilt und zählt, das ist so ihre Einstellung. Ich glaub ihr ja auch. Aber wie sagte Robert so schön und nicht ganz unberechtigt: Und wenn sie morgen vom Auto überfahren wird :???: :verdutz: Aber das kann ich ihr ja auch schlecht als Argument geben, so ala: Wer weiß, wie lange sie noch leben :hahaha:

Hm, ich weiß, was du meinst. "Hierzulande" macht man sich durch so was teilweise auch sehr "beliebt". Da gehen die Vermieter gleich von aus, dass man beim kleinsten Geschiss zum Anwalt etc. rast.

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Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Fragen zum Mietvertrag, wer kennt sich aus?

Stimmt, ihr habt ja recht. Seh ich auch so. Eigentlich. :-D Aber ich frage mich natürlich schon, wie dreist man sein könnte, einer Familie zu sagen kündigen sie ruhig und dann doch einen Rückzieher zu machen. :nein: Und ob man "sowas" überhaupt darf. Wenn wir nun total naiv wären und wirklich kündigen, wegen ihres Wortes und sie macht einen Rückzieher, säßen wir mit Kind auf der Straße.

Aber stimmt schon, wir sind ja dann die Gelackmeierten. Also warte ich jetzt noch diese Woche ab - noch haben wir ja Zeit. Und wenn die gute Dame sich bis dahin nicht meldet, muss ich mich wohl doch outen als olle Skeptikerin ;-)

Claudia, wir haben gute vier Wochen Zeit, weil wir die neue Wohnung schon ab dem 1.6. haben (wenn wir sie denn nun auch wirklich kriegen). Am Umzugstag wären dann wohl nur die Sachen noch fällig, die wir alleine nicht schaffen. Von daher wären wir sicher an einem Vormittag durch. Und hier mach ich echt nur das allernötigste. Nach DEM Stress mit dem doofen Vermieter werd ich 'nen Teufel tun und ihm noch die Wohnung schrubben. :piebts:

Liebe Grüße
Angela
 
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