Urlaubsanspruch : schneller Rat gebraucht :-(

finchen2000

Gehört zum Inventar
AW: Urlaubsanspruch : schneller Rat gebraucht :-(

Und dem Chef würd ich nochmal "auf die Füße treten", ganz vorsichtig...
so im Sinne von: "Wissen Sie nicht mehr, das war dann und dann und wir haben noch über dies und jenes gesprochen und Sie haben noch telefoniert, als ich reinkam... Du weißt, was ich meine? An irgendetwas kann sich dein Mann bestimmt erinnern.

LG
Heike
 

Katj3

Gehört zum Inventar
AW: Urlaubsanspruch : schneller Rat gebraucht :-(

Das tat er heute schon und der Chef bleibt dabei sich an nichts zu erinnern...
Seltsam ist das der Urlaub über Fasching der gleichzeitig eingereicht wurde ja auch genehmigt wurde...[emoji35]

Das mit schulpflichtig ist mir auch bekannt aber ich dachte das vielleicht allgemein Familien der Vortritt gewährt wird...

Ich könnte sowas von kotzen.

Wir wissen auch das sein Kollege das bewusst hintenrum gemacht hat wohlwissend das mein Mann da Urlaub hat.
Vielleicht um ihm klar zu machen das er mehr "zählt" als mein Mann ....
 

Katj3

Gehört zum Inventar
AW: Urlaubsanspruch : schneller Rat gebraucht :-(

Ja. Genau, sein Abteilungsleiter.
 

finchen2000

Gehört zum Inventar
AW: Urlaubsanspruch : schneller Rat gebraucht :-(

Hhmmm, sowas würde bei uns wohl niemals vorkommen, aber wenn, dann würde ich mich an den Personalrat wenden, denke ich.

LG
Heike
 

midnightlady24

Gehört zum Inventar
AW: Urlaubsanspruch : schneller Rat gebraucht :-(

Ich rate folgendes:

Nochmal den Chef ansprechen. OHNE Vorwürfe ala: Sie haben aber.

Sondern nur sagen: durch die nun entstandene Situation gilt es, Lösungen zu finden.
Der Familienurlaub sei gebucht. Eine Stornierung kostet Geld. Der Kollege, selbst wenn der Urlaubszettel nun verschwunden ist, hat anhand des Kalenders VOR einreichen seines Urlaubes sehen können, dass bereits ein Urlaub für den Zeitraum eingetragen war.

Und dann fragen, welche Lösungsmöglichkeiten der Chef nun vorschlägt.

Zu diesem Gespräch evtl. im Verlauf den anderen Kollegen hinzu holen.

Sollten Eure Belange dann gar nicht bedacht werden, würde ich mich beim Personalrat/Betriebsrat/MAV bezüüglich unterstützung zur durchsetzung des Anspruches aufgrund der Beachtung der Sozialkriterien berufen. Nicht direkt auf die Kinder, denn die werden tatsächlich nur bei schulpflichtigkeit bedacht. Aber auf eine Partnerin, die keinen anderen Zeitraum wählen kann, kann man sich auch berufen.
 

Nemo

nah am See
AW: Urlaubsanspruch : schneller Rat gebraucht :-(

Aber wenn beide Eltern berufstätig sind und der Kindergarten nun mal in den Ferien seine Schließzeit hat, hat man dann auch keine Chance ?

Ich drück euch die Daumen, dass es doch noch klappt. Wenn der Kollege schon hintenrum agiert, kann der bei dem verschwundenen Urlaubszettel seine Finger im Spiel haben ?

Viele Grüße
Sandra
 

midnightlady24

Gehört zum Inventar
AW: Urlaubsanspruch : schneller Rat gebraucht :-(

Naja, das wird bei den meisten Arbeitgebern ja beachtet. Aber im Bundesurlaubsgesetz geht es rein um die Schulferien.
 
Oben