Urlaubsanspruch : schneller Rat gebraucht :-(

sonnenblume

Schlumpfine
AW: Urlaubsanspruch : schneller Rat gebraucht :-(

Oh je, so ein Mist!
Ich hatte ein Mal eine ähnliche Situation, bei der eine Kollegin aus der Personalabteilung meinen Urlaubsantrag verbummelt hatte.
Zum Glück hatte ich aber eine Kopie vom unterschriebenen Urlaubsantrag, so lies die Sache sich leicht aufklären.

In eurem Fall muss ich Sandra leider recht geben, es liest sich doch sehr nach anderen Konflikten bzw. nach "Absicht", deinem Mann auf diese Art und Weise eins "reinzuwürgen".
Wenn ihr euren bereits gebuchten Urlaub aus betrieblichen Gründen nun vorzeitig abbrechen müsst, muss der AG normalerweise für die Unkosten aufkommen. Die Erstattung könnt ihr aber nicht beantragen, da der abgezeichnete Urlaubsantrag nicht auffindbar ist.
Der AN muss nachweisen können, dass die Urlaubsreise erst nach Genehmigung des Urlaubs gebucht wurde.
 

lulu

Königin der Nacht
AW: Urlaubsanspruch : schneller Rat gebraucht :-(

Ich bin wirklich froh, dass bei mir in der Agentur Sommerferien heilig sind. Vier Wochen am Stueck sind immer drin :). (Dafuer bockte meine Chefin, weil ich ueber Ostern zwei Wochen am Stueck weg sein wollte - drei Tage davon auf Geschaeftsreise...) Ich hab' sie aber ueberzeugt :zwinker:.

Nur eine Woche im Sommer bei einem schulpflichtigen Kind - das finde ich schon wirklich kleinkariert. Mit zweien koennte ich mich arrangieren, zumindest jedes zweite Jahr.


Lulu :winke:
 
Oben