Thalea
(E)I-App
AW: Und sowas ist ein Skandal...
So weit ich weiß wird bei einem Prozess immer der Tatbestand angeklagt, der die größere Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann, das wäre in diesem Fall die die Vergewaltigung und die minderschweren Vergehen fallen unter den Tisch (für diesen Prozess). Ich meine aber, dass sie ihn erneut wegen dem sexuellen Kontakt anklagen könnte. Fraglich ist, ob sie die ganze Show noch ein mal über sich ergehen lassen will.
Aber ja, die Argumentation der Richterin kann ich durchaus nachvollziehen und ist ja auch das, was ich in meinen obigen Posts schon geschrieben habe, dass ein "sich nicht wehren" eben als stillschweigendes Einverständnis angesehen wird.
Für den Vorwurf einer Vergewaltigung braucht es eben Gewalt oder Androhung von Gefahr für Leib und Leben, denn sonst könnte jede Frau, die einen One Night Stand hatte theoretisch eine Vergewaltigung anzeigen, wenn ihr der Liebhaber quer kommt. Auch das kann nicht Sinn unseres Rechtsstaates sein, so bitter die Auslegung in diesem Fall auch ist.
Ich möchte da aber auch mal einbringen, dass der Anwalt bei so dünnem Eis, was den Vergewaltigungsvorwurf angeht, ihr besser hätte raten sollen davon Abstand zu nehmen und nur den sexuellen Kontakt anzuzeigen. Möglich natürlich, dass die Eltern drauf bestanden haben.
Doris schrieb es ja auch schon, sie würde nicht anzeigen und das sicher nicht, weil sie eine schlechte Mutter ist. Ich würde wohl nur anzeigen, wenn es handfeste Beweise gibt und mein Kind das auch durchstehen würde. Meine Anzeigen damals sind im Sande verlaufen. Ein Täter nicht verhandlungsfähig (chronischer Alkoholiker) und beim zweiten eben keine Beweise, auch obwohl er schon wegen ähnlicher Vorkommnisse angeklagt war. Heute bin ich froh drum, dass es so ausgegangen ist, ein Verfahren wäre sehr sehr viel schmutzige Wäsche gewesen, wo ich nicht sicher bin, ob ich die hätte waschen wollen, zumal alles auch schon extrem lang her war Aber Erinnerungen kommen eben nicht auf Knopfdruck zurück.
So weit ich weiß wird bei einem Prozess immer der Tatbestand angeklagt, der die größere Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann, das wäre in diesem Fall die die Vergewaltigung und die minderschweren Vergehen fallen unter den Tisch (für diesen Prozess). Ich meine aber, dass sie ihn erneut wegen dem sexuellen Kontakt anklagen könnte. Fraglich ist, ob sie die ganze Show noch ein mal über sich ergehen lassen will.
Aber ja, die Argumentation der Richterin kann ich durchaus nachvollziehen und ist ja auch das, was ich in meinen obigen Posts schon geschrieben habe, dass ein "sich nicht wehren" eben als stillschweigendes Einverständnis angesehen wird.
Für den Vorwurf einer Vergewaltigung braucht es eben Gewalt oder Androhung von Gefahr für Leib und Leben, denn sonst könnte jede Frau, die einen One Night Stand hatte theoretisch eine Vergewaltigung anzeigen, wenn ihr der Liebhaber quer kommt. Auch das kann nicht Sinn unseres Rechtsstaates sein, so bitter die Auslegung in diesem Fall auch ist.
Ich möchte da aber auch mal einbringen, dass der Anwalt bei so dünnem Eis, was den Vergewaltigungsvorwurf angeht, ihr besser hätte raten sollen davon Abstand zu nehmen und nur den sexuellen Kontakt anzuzeigen. Möglich natürlich, dass die Eltern drauf bestanden haben.
Doris schrieb es ja auch schon, sie würde nicht anzeigen und das sicher nicht, weil sie eine schlechte Mutter ist. Ich würde wohl nur anzeigen, wenn es handfeste Beweise gibt und mein Kind das auch durchstehen würde. Meine Anzeigen damals sind im Sande verlaufen. Ein Täter nicht verhandlungsfähig (chronischer Alkoholiker) und beim zweiten eben keine Beweise, auch obwohl er schon wegen ähnlicher Vorkommnisse angeklagt war. Heute bin ich froh drum, dass es so ausgegangen ist, ein Verfahren wäre sehr sehr viel schmutzige Wäsche gewesen, wo ich nicht sicher bin, ob ich die hätte waschen wollen, zumal alles auch schon extrem lang her war Aber Erinnerungen kommen eben nicht auf Knopfdruck zurück.