Und sowas ist ein Skandal...

Blümchen

Mama Biber
AW: Und sowas ist ein Skandal...

Ist das im Anbetracht des Alters der beiden nicht in jedem Fall Missbrauch?
Mit unter 16 Jahren fällt das Mädchen auf alle Fälle unter das Schutzalter für Missbrauch an Jugendlichen. Ich hoffe, dass sie Kraft genug hat, auszuhalten, wie da geurteilt worden ist. Wie sie als Opfer ein weiteres Mal gedemütigt wurde.
Der Täter sitzt wohl ohnehin gerade wegen diverser Gewalttaten ein und war wegen ebensolcher auch bereits vorbestraft, wie weiter unten in Jaspis' link zu lesen ist.
Vielleicht hatte das Mädchen auch einfach nur Angst vor ihm und seiner körperlichen Macht und wehrte sich deshalb nicht?

Ich kann vielleicht noch nachvollziehen, wenn das Gericht die Tatbestände einer Vergewaltigung nicht als erbracht ansieht, aber ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, ein Urteil zu sprechen rein bezogen auf den Tatbestand Vergewaltigung, OHNE dem weiter nachzugehen und zu schauen, wie das anderweitig verfolgt werden kann. z.B. eben unter dem Tatbestand sexueller Missbrauch minderjähriger. Da IST was passiert, was nicht Ordnung war, eine Straftat. Worauf also warten? Auf weitere Opfer? Die fester kratzen und sich lauter wehren? Die den Tatbestand besser erfüllen? Und dieses Mädchen als Opfer zweiter Klasse nach Hause schicken?

Nein, ehrlich, das ist unfassbar.
 

Raupe Nimmersatt

lieber nackig & knackig als kackig
AW: Und sowas ist ein Skandal...

Wenn dieser Missbrauch aber nicht angeklagt war, ist es in diesem Fall auch nicht relevant bzw. hat leier mit der Vergewaltigung an sich nix zu tun.
 

Blümchen

Mama Biber
AW: Und sowas ist ein Skandal...

Was meinst du mit 'dieser Missbrauch'?
Es geht um die eine Tat, die als Vergewaltigung nicht verurteilt werden konnte, weil die Rahmenbedingungen das nicht möglich machen. Sie hat sich ja nicht genug gewehrt.

Dass er mit ihr sexuellen Kontakt hatte, steht aber ja außer Frage, anscheinend. Und dass sie noch keine 16 war, auch, ebenso, dass er doppelt so alt war.
Wenn das ganze nun also keine Vergewaltigung ist, ist es dann rechtlich gar nichts?
Oder Missbrauch einer Jugendlichen?

Wenn die Kriterien für Missbrauch erfüllt wären, dann muss doch auf diesem Weg eine Verurteilung möglich sein. Das meine ich.
 
Zuletzt bearbeitet:

Raupe Nimmersatt

lieber nackig & knackig als kackig
AW: Und sowas ist ein Skandal...

Soweit ich weiß, war hier eine Vergewaltigung angeklagt, welche laut Richterin nicht stattfand.

Somit wird dieser Mensch von dieser Tat freigesprochen.

Dass er sich an einer Minderjährigen vergangen hat - ob sie nun wollte oder nicht - war scheinbar nicht angeklagt? Und somit wird's auch nicht bestraft.
 

Laelie

Gehört zum Inventar
AW: Und sowas ist ein Skandal...

Ich bin auch froh, dass wir in einem Rechtsstatt leben und ich habe Jaspis Link gelesen und kann das Urteil trotzdem kein bisschen besser verstehen.

Auf der Seite wird § 177 Strafgesetztbuch zitiert. Mir erschließt sich auch nach dem Lesen des Artikels in keinster Weise, wieso Punkt 3 nicht in Kraft tritt ("... unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist ..."). Ja war das Mädchen denn nicht in einer schutzlosen Lage? Allein mit einem gewalttätigen Vergewaltiger und sicherlich war da auch noch Alkohol und vllt Drogen mit im Spiel ("nach durchzechter Nacht" steht im Artikel...) Mal ganz davon abgesehen, dass es sowieso strafbar ist als über 21-jähriger Sex mit unter 16-Jährigen zu haben.

Da hätte sich das Mädchen also besser wehren und erst zusammengeschlagen werden müssen, damit das Unrecht, das ihr angetan wurde, bestraft wird? Das Mädchen hat klar und deutlich gesagt, dass es das nicht möchte und trotzdem sprach die Richterin davon, dass dem Mann ja nicht klar war, dass sie das gar nicht wollte.

Wie bitte? Ist ein erwachsener Mann nicht in der Lage so einen Satz zu verstehen? "Ich möchte das nicht!" - unmissverständlicher geht es doch gar nicht mehr.

Und nochmal - als über 21-jähriger ist es verboten mit unter 16jährigen Sex zu haben, selbst wenn das Mädchen das gewollt hätte (was sie nicht wollte und ja auch gesagt hat!), der Mann hätte schlichtweg nicht tun dürfen, was er da getan hat und dafür wird er auch noch freigesprochen?

Mir unbegreiflich, diese Rechtsprechung :ochne:
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Und sowas ist ein Skandal...

Wenn man sich die Mühe macht, den angegebenen Link zum Lawblog mal nachzulesen, erfährt man folgende zusätzliche Dinge:
1. es gibt keinen allgemeinen Straftatbestand von "Ü21 hat einvernehmlichen Sex mit U16" in Deutschland. Nicht einvernehmlicher Sex ist Vergewaltigung, diese war angeklagt.
Schutzalter 16 Jahre

Über die Vorschriften des § 182 StGB Abs. 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. Die individuelle Fähigkeit oder Unfähigkeit des Jugendlichen zu sexueller Selbstbestimmung und gegebenenfalls das Ausnutzen letzterer durch den Täter muss vielmehr in jedem Einzelfall überprüft werden.[2] Auch aus der sexuellen Unerfahrenheit der jugendlichen Person kann das Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht abgeleitet werden.[3]
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Deutschland
2. man kann für ein Vergehen nur einmal angeklagt werden. Wurde nicht *gleichzeitig* zur Vergewaltigung die ehm... sexuelle Ausnutzung einer Minderjährigen angeklagt, ist der Punkt abgehakt. Erneut vor Gericht mit anderer Anklage ist nicht drin.
3. die Staatsanwältin hat NACH der nichtöffentlichen Vernehmung des Mädchens entsprechend den Strafantrag geschlossen (oder was auch immer).

Ich finde, das beleuchtet die Sache schon ein wenig mehr. Nach geltenden Gesetzen wurde hier Recht gesprochen.

Daß diese Gesetze nicht unbedingt das Gelbe vom Ei sind und eine lange Tradition des "ach, die will das ja eigentlich" haben, steht noch auf einem anderen Blatt.

Salat
 
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