Und sowas ist ein Skandal...

lulu

Königin der Nacht
AW: Und sowas ist ein Skandal...

Nein Salat: Besser wir schuetzen die Jugendlichen besser. Bei einvernehmlichem Sex in einer echten Beziehung wird es auch keinen Klaeger geben...

Lulu
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Und sowas ist ein Skandal...

Nein Salat: Besser wir schuetzen die Jugendlichen besser. Bei einvernehmlichem Sex in einer echten Beziehung wird es auch keinen Klaeger geben...

Lulu
Neee, Lulu, das klappt nicht. Wenn du einvernehmlichen Sex nämlich ausnimmst, hast du genau die heutige Situation wieder. Dann muß bewiesen werden, daß der Sex eben *nicht* einvernehmlich war, Frau muß wieder kratzen und Richterin hätte gleiche Grundlage zum Rechtsprechen.
Machst du aber generell jede Beziehung zwischen Menschen, die, sagen wir, 15 Jahre auseinander sind, strafbar, dann kann auch jede einvernehmliche Beziehung vor Gericht kommen, es muß nur ein neidischer Nachbar eine Anzeige machen. (Und da weiß ich noch gar nicht, ob diese Mißbrauchsfälle nicht sowieso von öffentlichem Interesse wegen auch schon beim Anfangsverdacht verfolgt werden *müssen* oder ob es eine explizite Klage geben muß).

Salat
 

Raupe Nimmersatt

lieber nackig & knackig als kackig
AW: Und sowas ist ein Skandal...

Bei einvernehmlichem Sex in einer echten Beziehung wird es auch keinen Klaeger geben...
Veto.
Ich kenne genau einen solchen Fall. Mädchen 15, Mann 24. Beide glücklich und einvernehmlich im Bett. Ihre Eltern sahen das nicht so locker...
 

lulu

Königin der Nacht
AW: Und sowas ist ein Skandal...

Machst du aber generell jede Beziehung zwischen Menschen, die, sagen wir, 15 Jahre auseinander sind, strafbar, dann kann auch jede einvernehmliche Beziehung vor Gericht kommen, es muß nur ein neidischer Nachbar eine Anzeige machen.
Hoihoi - ich rede nicht von 15 Jahren Altersunterschied etc sondern beziehe mich lediglich auf Paragraph 182, der sagt, dass Sex mit Personen unter 16 Jahren fuer ueber 21-jaehrige verboten ist, wenn die sexuelle Selbstbestimmung des Jugendlichen ausgenutzt wird. Wenn Freifahrtscheine entstehen, weil die sexuelle Selbstbestimmung vor dem Richter erst dann ausgenutzt wird, wenn es zu sichtbaren Gewaltspuren kommt, dann sollte man im Sinne des Jugendschutzes vielleicht einfach den Sex von ueber 21-jaehrigen mit unter 16-jaehrigen ganz untersagen.

Lulu
 
Oben