Ach ja, wo ICH mich aufgeregt habe, kann ich ja auch nochmal eben schreiben - dann bin ich es wenigstens los.
Wir haben eine DVD von Pippi Langstrumpf, FSK 0, versteht sich.
Als ich die das erste Mal eingelegt habe, kommt ein Vorspann, wo Kinder ein Geburtstagslied singen. Da habe ich mir noch nichts gedacht (ich habe diesen Spot aber auch später dann mal als Werbung im TV gesehen). Nach einer Weile wunderte ich mich, was die Kinder so komisch singen und wo sie sind. Kurze Zeit später stellt sich dann raus, dass sie vor dem Gefängnis sind und ihrem Vater von unten ein Ständchen halten - der sitzt nämlich im Knast, weil er wohl illegal Raubkopien erstellt hat. Der Schlussatz ist dann: "Nur noch 5 mal singen"
Ich dachte, mich trifft der Schlag. Kann man denn bei einer FSK 0 DVD nicht - wie meistens - einfach den schriftlichen Warnhinweis setzen und muss SO einen furchtbaren TV-Spot davor setzen.