AW: Mal ein Paar Fragen zu den Behördlichen sachen....
Wenn die KK eine HH ablehnt, muß man Widerspruch einlegen. Und zwar heftig. Wer sich nicht wehrt, bekommt eh nichts. Zudem ist es nicht unbedingt so, daß die KK eine HH stellt oder stellen will. Eigentlich sind die froh, wenn sie damit keine Müh haben. Außerdem wird ja nicht dein Mann die HH, denn der kann ja aus betrieblichen Gründen gerade keinen Urlaub nehmen, um dich zu pflegen, bzw. in diesem Fall gar nicht mal dich, sondern deine Kinder zu betreuen.
Solange du im KK bist, sind nämlich deine älteren Kinder betreuungsbedürftig, nicht du! Und darauf zielt auch der 20 /SGB 8 ab. Bloß nicht auf §38(?) SGB 5 festnageln lassen.
Zur Elternzeit: Du kannst nur EINMAL Elternzeit haben.
Gedankenbeispiel:
ErzZ Kevin von 7/03 bis 7/06 = 36 Monate.
ET Boboline: 1.5.06.
5/06 - 7/06 Mutterschutz, egal, was passiert.
Was du nun herausfinden mußt (Anruf Familienministerium am besten), ist, ob der Rest der alten ErzZ verfällt wenn du im Mutterschutz bist.
WENN JA: beantragst du die neue ErzZ bis spätestens 6 Wochen vor Antritt bei deinem AG.
WENN NEIN: beantragst du die neue ErzZ bis spätestens 8 Wochen vor ENDE DER ALTEN ErzZ und beantragst eine Verschiebung von x Monaten auf einen späteren Zeitpunkt.
x Monate berechnen sich dabei ganz einfach: es ist die Zeitspanne von ET Boboline bis Ende ErzZ Kevin.
Warum?
Weil du ohne diesen Antrag nur bis zum 3. Geburtstag deines 2. Kindes ErzZ nehmen kannst (üblicherweise volle 36 Monate). Da die 36 Monate für Bobo aber vom Rest der ErzZ Kevin "nach hinten" geschoben würden, würden sie so verfallen.
Beispiel:
ET Bobo 5/06, MuSchutz bis 7/06, noch zwei Monate "Kevin-ErzZ" bis 9/06, noch 32 Monate bis zum 3. Geburtstag Boboline. 4 Monate (MuSchutz + ErzZ Kevin) liegen also NACh dem 3. Geburtstag und sind nur durch "Antrag auf Verschiebung von ErzZ" nutzbar.
War hoffentlich verständlich,
Salat