Mal ein Paar Fragen zu den Behördlichen sachen....

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Mal ein Paar Fragen zu den Behördlichen sachen....

Im Prinzip ja, aber.
Wenn du in der Elternzeit bei deinem AG arbeitest (30 h / Woche sind ja erlaubt) UND dann in der ErzZ wieder schwanger wirst, dann bekommst du den AG-Zuschuß.
Wenn du in der ErzZ NICHT arbeitest, dann nicht.
Wenn du allerdings so gut timen kannst, daß du genau am 1. Tag NACH der ErzZ (und somit deinem 1. regulären Arbeitstag) in den Mutterschutz eintrittst, dann *solltest* du den AG-Zuschuß bekommen, egal, ob du vorher gearbeitet hast oder nicht.

Salat
 
M

Marion B.

AW: Mal ein Paar Fragen zu den Behördlichen sachen....

Hallo Pinselfee,

Danke für die Info, aber da werde ich wohl leer ausgehen. Meine jetzige Elternzeit geht regulär bis 30.10.07 und so lange möchte ich nicht mehr warten mit dem zweiten Kind. Zum einen bin ich schon bald 40 (Schluck), also eine seeeeeehr späte Mutti (war eigendlich nie geplant, aber die Zeit ist einfach so vergangen). Und zum anderen denke ich, dass ich das nie hin bekommen würde, dass meine der Beginn Schutzfrist auf meinen ersten Arbeitstag fällt.

Nun ja, ich will ja nicht gierig sein und werde mich mal auf die 13 € von der Krankenkasse freuen.

Nebenbei gesagt, hatten wir nie vor noch ein weiteres Kind zu bekommen und dementsprechend habe ich gleich die vollen 3 Jahre Elternzeit beantragt. Nun bin ich ja etwas angeschmiert, sollte ich noch in dieser Zeit schwanger werden (hoff, wünsch, träum). Da ist doch sofort die Elternzeit beendet mit Beginn der Schutzfrist. Gibt es da nicht doch noch einen Kniff, wie man damit die Zeit nicht verliert, auch wenn es sich nur um ein paar Monate handelt z.B.

Ich werde auf alle Fälle, sollte uns das Glück holt sein, ein Gespräch mit meiner Personalabteilung führen. Vielleicht gibt es ja in Anbetracht der finanziellen Lage des Landes Berlin eine Möglichkeit, wie ich keine Zeit verliere. Die müssten doch eigendlich froh sein, je länger sie kein Gehalt zahlen brauchen bzw. mich wieder in irgendeiner Abteilung unterbringen müssen.

Nun fällt mir doch glatt noch eine Frage ein. Ich habe gehört, dass man auch während der Elternzeit anteilig Urlaub bekommt. Kann das stimmen? Die könnte ich doch im Anschluss an meinen nächsten Mutterschutz nehmen, bevor die Elternzeit beginnt. Müsste ich dann nicht für die Tage Gehalt anteilig bekommen?

Natürlich werde ich alles mit meinem AG besprechen, aber ich würde schon gerne vorher meine Möglichkeiten wissen.

Ganz liebe Grüße
Marion
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Mal ein Paar Fragen zu den Behördlichen sachen....

IMHO bekommst du nur anteilig Urlaub, wenn du in dem Jahr gearbeitet hast. Sonst nicht.
Was die verlorenen Monate angeht, solltest du schnellstens einen Antrag auf Verschiebung von 12 Monaten Elternzeit auf eine (später noch zu bestimmende) Zeit NACH dem 3. Geburtstag (bis zum 7. Lebensjahr) beantragen. Sobald du schwanger bist, kannst du dann diese Zeit entsprechend terminieren.
Solltest du noch Geld zu den 13 € dazuhaben wollen, müßtest du schon mindestens in Teilzeit arbeiten, und zwar BEVOR dein Mutterschutz beginnt. Du kannst nicht hingehen und sagen, ja, die 6 Wochen, in denen ich eigentlich MuSchu hätte, die komm ich arbeiten, nur leider hab ich ja Beschäftigungsverbot, also gib mir das Geld mal so.
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3028.html <- Da kannst du dich so richtig schlau machen.

Salat
 
M

Marion B.

AW: Mal ein Paar Fragen zu den Behördlichen sachen....

Hallo Pinselfee,

vielen lieben Dank, dass Du so schnell geantwortet hast. Ich habe im Stillen auch schon überlegt, ob ich das versuchen soll (das letzte Jahr zu verschieben). Muss da mal in mich gehen, ob ich das machen soll.

Denn die Lage sieht folgendermaßen aus. Auf meiner Stelle sitzt befristet für meine volle Elternzeit eine Dame aus dem Überhang. Wenn also die Verschiebung der Elternzeit umgesetzt wird, werfe ich da doch ganz schön die Personalplanung durcheinander. Auch würde mir die Dame leid tun, die wäre dann wieder im Unklaren, was mit ihr weiter geschieht, auch wenn ich sie nicht kenne.

Zum anderen kann es sein, dass ich schwanger bin, habe da so eine Ahnung, die ich erst nächste Woche klären kann. Würde dass dann nicht auffallen bzgl. ET?

Andererseits sollte man sich doch selber am nächsten sein (hört sich so egoistisch an).

Hm, Entscheidungen, die ich nur alleine klären kann.

Noch einmal ganz liebe Grüße
Marion
 

Andrea3030

Dauerschnullerer
AW: Mal ein Paar Fragen zu den Behördlichen sachen....

Buchstabensalat hat gesagt.:
Wenn du allerdings so gut timen kannst, daß du genau am 1. Tag NACH der ErzZ (und somit deinem 1. regulären Arbeitstag) in den Mutterschutz eintrittst, dann *solltest* du den AG-Zuschuß bekommen, egal, ob du vorher gearbeitet hast oder nicht.

Salat


Das war das was ich zusätzlich bekommen habe. Denn meine Erziehungszeit hat am 24.12.2004 geendet u. die neue Schutzfrist am am 21.12 begonnen, von daher habe ich noch Geld bekommen, auch wenn mein Arbeitgeber nicht wirklich glücklich mit mir war.

LG
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Mal ein Paar Fragen zu den Behördlichen sachen....

Wo ist das Problem?
Wenn du bereits einen ET hast, *weißt* du doch, wieviele Monate dir von deiner ErzZ "verloren" gehen. Und genau diese Anzahl Monate verschiebst du dann. Niemand sagt, daß du unbedingt 12 Monate schieben mußt, es sind nur bis zu 12 Monate "schiebbar".
Damit würdest du der Dame aus dem Überhang sogar mehr Sicherheit bieten, denn wenn du die ErzZ 2 plus ErzZ Rest gleich beantragst, kann man ihren Vertrag entsprechend gestalten.

Salat
 
M

Marion B.

AW: Mal ein Paar Fragen zu den Behördlichen sachen....

Hi Pinselfee,

da habe ich mich wohl etwas unklar ausgedrückt. Ich vermute nur, dass ich schwanger sein könnte, habe einige Anzeichen, wie bei meiner ersten Schwangerschaft. Aber vielleicht ist das nur ein Wunschgedanke. Ich kann erst nächste Woche frühestens testen.

Ich muss gestehen, dass ich nicht wusste, dass man auch weniger als ein Jahr, also beliebig viel Monate, verschieben kann. Das ist natürlich um so besser.

Vielen Dank für Deine Ratschläge.

Grüße Marion
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Mal ein Paar Fragen zu den Behördlichen sachen....

Also sobald du weißt, daß du schwanger bist, kannst du doch den ET abschätzen. Und wenn du nicht schwanger bist, kannst du das auch ;)

Salat
 
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