Mal ein Paar Fragen zu den Behördlichen sachen....

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Mal ein Paar Fragen zu den Behördlichen sachen....

§20 SGB VIII
Haushaltshilfe beantragen, wenn dein Mann keinen bezahlten Urlaub nehmen kann (neeee, kann er doch nicht!) hast du Anspruch. Lehnt die KK ab, zahlt das Jugendamt.
Verwandte bekommen AUCH Geld, allerdings weniger, IIRC.

Salat
 
L

Lawxanaa

AW: Mal ein Paar Fragen zu den Behördlichen sachen....

Trotzdem würde ich mich nicht auf die HH verlassen, alle, welche in meinem Umfeld eine HH beantragt haben, bekamen sie abgelehnt !
 

Jano

Engel auf Erden
AW: Mal ein Paar Fragen zu den Behördlichen sachen....

Prüft den die KK nicht, ob der Mann tatsächlich keinen Urlaub genehmigt bekommt? Muss da nicht das AG ein Formular absegnen?
 

Simone

Lesemaus
AW: Mal ein Paar Fragen zu den Behördlichen sachen....

Ich hab mich da noch nicht so genau erkundigt, darum kommt mir dieses Posting gerade recht ;-)

Das mit dem KK-Urlaub vom Männe kenn ich auch, da hat ihn sein Chef darauf angesprochen. Er sagte, wir sollen uns mal bei unserer KK schlau machen weil es da bezahlten Urlaub für ihn gibt solange ich im Krankenhaus bin. Ob das dann auch nachher noch gilt, weiß ich noch nicht, aber ich werde jetzt auf alle Fälle nächste Woche mal anrufen und mich schlau machen.

Meinen Arbeitgeber hab ich übrigens jetzt im Januar über die neue Schwangerschaft informiert. Ich wusste nicht genau wann ich da Bescheid geben muss und habs jetzt einfach gemacht.
 

Glace

nächtliche Muse
AW: Mal ein Paar Fragen zu den Behördlichen sachen....

Also bei der sache mit der HH währe ich mir auch nicht sicher, wenn ich das Geld bekäme und GG meine HH is, also das währe mir zu kribbelig, die stellen einem doch sicher ne Person oder verlangen von der HH einen Nachweis.
Da bleib ich lieber ehrlich.

Aber wegen dem Sonderurlaub den die KK zahlt frag ich auf jeden Fall mal. Fragen kost ja bekanntlich nix, NOCH nich, is ja sonst nix umsonst... :umfall:





LG Katja
 

Juli

Gehört zum Inventar
AW: Mal ein Paar Fragen zu den Behördlichen sachen....

Huhu,

ich kann dir etwas zur Elternzeit sagen:

...Hinsichtlich der Gewährung von Elternzeit, die insgesamt auf höchstens drei Jahre begenzt ist, bitte ich spätestens bis sechs Wochen , wenn sie unimmtelbar nach der Mutterschutzfrist beginnen soll, sonst spätestens acht Wochen vor der geplanten Inanspruchnahme um Mitteilung, ob und ggf. in welchem Umfang Sie diese in Anspruch nehmen wollen. Der Anspruch erlischt grundsätzlich, wenn er nicht innerhlab der Frist geltend gemacht worden ist. ...

Also ist das bei dir nun ein Rechenakt! Kevin ist geboren in 07/03 und Bobbeline kommt in 05/06, du hast 8 Wochen Mutterschutz! Demnach könnte es also gut sein, dass du direkt im Anschluss an den Mutterschutz schon in Elternzeit gehst! Da musst du jetzt wohl abwarten, wann deine Maus gedenkt zu kommen! Aber ich würde mich mal bei deinem AG schlau machen, der muss dir das sagen können!

Liebe Grüße
Juli
 

Glace

nächtliche Muse
AW: Mal ein Paar Fragen zu den Behördlichen sachen....

:verdutz: :roll: :???:

Äh also meinst du die Elternzeit für Boboline fängt an wenn Kevins um ist ???
Oder nach dem Mutterschutz von 8 Wochen ??

Würde ich, nur mal wegen der Rechnung damit ich´s verstehe, im März 06 ET haben, fängt dann die Neue Elternzeit im Juli an, wenn Kevins um ist, oder im Mai wenn die 8 Wochen um währen.


Mensch das Kevin auch genau dann Geb. hat wenn mein Mutterschutz etwa um is :umfall: was ne Planung :-D


LG Katja
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Mal ein Paar Fragen zu den Behördlichen sachen....

Wenn die KK eine HH ablehnt, muß man Widerspruch einlegen. Und zwar heftig. Wer sich nicht wehrt, bekommt eh nichts. Zudem ist es nicht unbedingt so, daß die KK eine HH stellt oder stellen will. Eigentlich sind die froh, wenn sie damit keine Müh haben. Außerdem wird ja nicht dein Mann die HH, denn der kann ja aus betrieblichen Gründen gerade keinen Urlaub nehmen, um dich zu pflegen, bzw. in diesem Fall gar nicht mal dich, sondern deine Kinder zu betreuen.
Solange du im KK bist, sind nämlich deine älteren Kinder betreuungsbedürftig, nicht du! Und darauf zielt auch der 20 /SGB 8 ab. Bloß nicht auf §38(?) SGB 5 festnageln lassen.

Zur Elternzeit: Du kannst nur EINMAL Elternzeit haben.
Gedankenbeispiel:
ErzZ Kevin von 7/03 bis 7/06 = 36 Monate.
ET Boboline: 1.5.06.
5/06 - 7/06 Mutterschutz, egal, was passiert.
Was du nun herausfinden mußt (Anruf Familienministerium am besten), ist, ob der Rest der alten ErzZ verfällt wenn du im Mutterschutz bist.

WENN JA: beantragst du die neue ErzZ bis spätestens 6 Wochen vor Antritt bei deinem AG.

WENN NEIN: beantragst du die neue ErzZ bis spätestens 8 Wochen vor ENDE DER ALTEN ErzZ und beantragst eine Verschiebung von x Monaten auf einen späteren Zeitpunkt.
x Monate berechnen sich dabei ganz einfach: es ist die Zeitspanne von ET Boboline bis Ende ErzZ Kevin.

Warum?
Weil du ohne diesen Antrag nur bis zum 3. Geburtstag deines 2. Kindes ErzZ nehmen kannst (üblicherweise volle 36 Monate). Da die 36 Monate für Bobo aber vom Rest der ErzZ Kevin "nach hinten" geschoben würden, würden sie so verfallen.

Beispiel:
ET Bobo 5/06, MuSchutz bis 7/06, noch zwei Monate "Kevin-ErzZ" bis 9/06, noch 32 Monate bis zum 3. Geburtstag Boboline. 4 Monate (MuSchutz + ErzZ Kevin) liegen also NACh dem 3. Geburtstag und sind nur durch "Antrag auf Verschiebung von ErzZ" nutzbar.

War hoffentlich verständlich,
Salat
 
Oben