Buchstabensalat
Lebenskünstlerin
AW: Mal ein Paar Fragen zu den Behördlichen sachen....
Im Prinzip ja, aber.
Wenn du in der Elternzeit bei deinem AG arbeitest (30 h / Woche sind ja erlaubt) UND dann in der ErzZ wieder schwanger wirst, dann bekommst du den AG-Zuschuß.
Wenn du in der ErzZ NICHT arbeitest, dann nicht.
Wenn du allerdings so gut timen kannst, daß du genau am 1. Tag NACH der ErzZ (und somit deinem 1. regulären Arbeitstag) in den Mutterschutz eintrittst, dann *solltest* du den AG-Zuschuß bekommen, egal, ob du vorher gearbeitet hast oder nicht.
Salat
Im Prinzip ja, aber.
Wenn du in der Elternzeit bei deinem AG arbeitest (30 h / Woche sind ja erlaubt) UND dann in der ErzZ wieder schwanger wirst, dann bekommst du den AG-Zuschuß.
Wenn du in der ErzZ NICHT arbeitest, dann nicht.
Wenn du allerdings so gut timen kannst, daß du genau am 1. Tag NACH der ErzZ (und somit deinem 1. regulären Arbeitstag) in den Mutterschutz eintrittst, dann *solltest* du den AG-Zuschuß bekommen, egal, ob du vorher gearbeitet hast oder nicht.
Salat