waldschnepfe
Dauerschnullerer
Liebe Schnullis,
folgende Situation habe ich heute beim Einkaufen beobachtet: Im Kaufhaus hat ein kleines Mädchen (3 - 4 Jahre) einen Trotzanfall und wälzt sich vor Tobsucht am Boden. Die Mutter steht daneben und ignoriert das zunächst. Dann brüllt sie das Kind an, dass es aufstehen soll, um es schließlich dann mit der Hand zu schlagen. Eine Frau, die direkt daneben stand, mischt sich ein und fordert die Mutter auf, das Kind nicht zu schlagen. Die Mutter brüllt dann auch diese Frau an, dass die das gar nichts angeht und dass sie mit ihrem Kind machen kann, was sie will. Ist das wirklich so? Natürlich ist Kindesmisshandlung verboten, aber wo fängt das an? In so einer Situation wäre es gut, wenn man sich auch auf Recht und Gesetz berufen kann und sagen kann, dass Schlagen generell verboten ist, aber ich bin mir da leider nicht ganz sicher. Wißt Ihr vielleicht mehr?
Um es noch mal ganz klar zu machen: Ich finde Schlagen in jeder Form indiskutabel. Die Frage ist nur, ob man sich dabei auch auf das Gesetz berufen kann und ggf. sogar die Polizei holen könnte.
Viele Grüße
Verena
folgende Situation habe ich heute beim Einkaufen beobachtet: Im Kaufhaus hat ein kleines Mädchen (3 - 4 Jahre) einen Trotzanfall und wälzt sich vor Tobsucht am Boden. Die Mutter steht daneben und ignoriert das zunächst. Dann brüllt sie das Kind an, dass es aufstehen soll, um es schließlich dann mit der Hand zu schlagen. Eine Frau, die direkt daneben stand, mischt sich ein und fordert die Mutter auf, das Kind nicht zu schlagen. Die Mutter brüllt dann auch diese Frau an, dass die das gar nichts angeht und dass sie mit ihrem Kind machen kann, was sie will. Ist das wirklich so? Natürlich ist Kindesmisshandlung verboten, aber wo fängt das an? In so einer Situation wäre es gut, wenn man sich auch auf Recht und Gesetz berufen kann und sagen kann, dass Schlagen generell verboten ist, aber ich bin mir da leider nicht ganz sicher. Wißt Ihr vielleicht mehr?
Um es noch mal ganz klar zu machen: Ich finde Schlagen in jeder Form indiskutabel. Die Frage ist nur, ob man sich dabei auch auf das Gesetz berufen kann und ggf. sogar die Polizei holen könnte.
Viele Grüße
Verena