BuchLiesel hat gesagt.:
Wenn ich z.B. eine Seminararbeit an der Uni schreibe und als Grundlage ein vollständig kopiertes Buch nutze, dann ist das nicht gestattet. ( - Kann natürlich niemand kontrollieren.)
Wenn die VG Wort das kontrollieren und unterbinden wollte, müsste sie mal erklären, wie man sonst seine Arbeiten schreiben soll, denn es sieht doch so aus: Alle stürzen sich auf die gleichen Bücher nach Vergabe der Themen, wer zuerst kommt, mahlt zuerst, die anderen haben Pech - oder eben Kopien... Egal, ob Ausleih- oder Präsenzbibliothek (denn die gerade benutzten Bücher sind ja in der Ablage der einzelnen Leute und so lange für die anderen nicht zugänglich).
Ich bin schon dafür, dass die VG Wort die Interessen der Autoren wahrnimmt und das UhRG durchsetzt, aber an dieser Stelle finde ich es richtig (und hoffe, dass das so bleibt), dass weggesehen wird.
BuchLiesel hat gesagt.:
Ich habe mal erlebt, daß jemand Ärger bekam, weil er bei einem Konzert aus kopierten Noten sang. Bei Konzerten, für die Geld genommen wird, sollte man sich dabei nicht erwischen lassen, das wird richtig teuer.
Das finde ich richtig bei Berufschören und Chören großer Häuser. Amateurchöre, deren Mitglieder noch Vereinsbeitrag zahlen "dürfen", um zu singen, und die einen geringen Obulus von Konzertbesuchern nehmen, um die Probenraummiete, den Dirigenten, ggf. Musiker, Büromaterial usw. zu bezahlen, müssten m. M. n. als gemeinnützige Vereine von den GEMA-Gebühren befreit werden.