AW: Die Rente kommt - Kontenprüfung...
Kindererziehungszeiten
Kindererziehungszeiten sind die Zeiten der Erziehung eines Kindes
in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes bei Geburten ab dem 01.01.1992 bzw.
dem ersten Lebensjahr eines Kindes bei Geburten vor dem 01.01.1992.
Kindererziehungszeiten sind Beitragszeiten, für die Beiträge als gezahlt gelten. Die Erziehungszeit wird bei dem Elternteil angerechnet, der das Kind erzogen hat. Sie wird nur bei einem Elternteil angerechnet. Haben die Eltern das Kind gemeinsam erzogen, so können sie durch eine übereinstimmende Erklärung festlegen, bei wem die Kindererziehungszeit angerechnet werden soll.
Die Meldebehörden zeigen die Geburt eines jeden Kindes dem Rentenversicherungsträger der Mutter an. Wird keine anderweitige Erklärung von den Eltern abgegeben, so werden die Zeiten bei der Mutter angerechnet. Sollen die Erziehungszeiten dem Vater übertragen werden, so muss die übereinstimmende Erklärung unverzüglich beim Rentenversicherungsträger abgegeben werden. Eine Übertragung ist nur maximal für zwei Monate rückwirkend möglich.
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vielleicht wird es so etwas verständlicher was Erziehungszeiten sind
lg
Bärbel