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Das ist ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz - täglich darf er nur 10 Stunden arbeiten und in der Woche max. 60 Stunden. Das steht im Bundesarbeitszeitgesetz. So sagt es gerad mein Mann, der Betriebsratsmitglied war.
...fast richtig ....
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Quelle:http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html
Echt?
In meiner vorigen Firma hat es niemanden interessiert, wenn wir 15 Stunden gearbeitet haben. Wenn ich mir überlege, dass ich oft um 8:00 Uhr beim Kinden aufgeschlagen habe und erst 23:00 Uhr ins Hotel bin.![]()
Ich bin ja nicht umsonst auf 80 Überstunden im Monat gekommen.
Kathi, für leitende Angestellte gilt das so nicht. Die dürfen durchaus mehr.