Wie teuer kann Parken ohne Parkschein weden?

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Familienbande72

AW: Wie teuer kann Parken ohne Parkschein weden?

@ sandy,

bei mir war der mann der stadtverwaltung für einen nichtbezahlten strafzettel da. weil er 15 € strafzettel für parken im absoluten halteverbot und die gebühren für auslagen von noch mal ca. 20 €, also insgesamt 35 € nicht an den tag von mir bekommen konnte, weil ich kein geld da hatte, wollte er durch die wohnung und pfänden, weil ihm 1 woche warten bis ich es zahle zu lange waren. nachdem er dann festgestellt hat, das es nix gibt, ist er abgezogen.

und wenn du dann immer noch nicht zahlst, dann wird dir der knast angedroht.

kenn ich auch schon, denn so manche politesse meint nämlich, sie könne alles aufschreiben, wenn sie dann aber selber dort parkt, dann ist keiner da und dagegen habe ich mich leider so lange gewehrt, bis der bescheid mit knast kam *gg*

lg kristin, die sich bessern wird
 

Sonja

Integrationsbeauftragte
AW: Wie teuer kann Parken ohne Parkschein weden?

Früher hing das bei uns auch davon ab, wie lange man ohne Parkschein parkt:

Einmal hatte ich einen Strafzettel über 10 DM. Ich also völlig entnervt den Schein wieder hinter die Windschutzscheibe geklemmt und mal noch lässig shoppen gegangen. Danach hatte ich das Knöllchen ins Seitenfach gepfeffert :heilisch:

Nach ein paar Tagen spricht micht Thomas drauf an: Du hast einen Strafzettel bekommen.

Ich: Ja, ich weiß - 10 DM.

Thomas: Nee - 30 DM ... :nix:

Ich hab nochmal draufgeguckt und da haben die dann die 10 DM durchgestrichen und 30 DM draus gemacht.


Ein andermal habe ich auch ohne Parkschein geparkt - größere Shoppingtour. Mein Knöllchen sah dann so aus: 5,--/10,--/15,--/20,--/25,--/30,--/35,--/40,--/45,--/50,-- DM

Alle Beträge - bis auf die 50 DM - waren durchgestrichen - wurden also im Laufe des Tages schrittweise erhöht :wink:

Aber einmal hab ich mich super geärgert. Es war eine ParkSCHEIBE verlangt.

Ich hatte aber noch einen Parkschein, weil ich vorher ein paar hundert Meter weiter weg geparkt hatte und der Parkschein war noch gültig. Ich habe trotzdem ein Knöllchen bekommen, weil ja eine ParkSCHEIBE verlangt war.

Da hab ich mich zwar persönlich beschwert, konnte aber nix machen - das musste ich tatsächlich bezahlen.

:winke:
 

Mara

Zuckerbäcker
AW: Wie teuer kann Parken ohne Parkschein weden?

Äh, hallo, wenn die Ordungswidrigkeit schon im März war, dann ist sie schon verjährt.

Die Verjährungsfrist einer OWI liegt bei 3 Monaten. Danach ist die verjährt und kann nicht mehr geahndet werden. Also wenn der Bußgeldbescheid erst jetzt kam, ist sie meiner Meinung nach verjährt.

Also da würde ich aber bei der Stadt noch mal nachhacken.
 

Pilot

Bruchpilot
AW: Wie teuer kann Parken ohne Parkschein weden?

Das mit dem schrittweisen Erhoehen ist aber auch zulaessig.

Ansonsten: Wo es so ungleich verteilt ist mit 15 EUR fuer abgelaufen und 5 EUR fuer "Vergessen zu ziehen" -> immer "Vergessen". Ich kenne auch Leute, die machen das in Brandenburg nur so und werden im Schnitt nur an 2 bis 3 Tagen im Monat erwischt. 3x5 = 15 EUR verglichen mit 20 Tagen a 2,50 EUR fuers korrekte Bedienen des Automaten ein Schnaeppchen.

Gruss,
Ingo
 
F

Familienbande72

AW: Wie teuer kann Parken ohne Parkschein weden?

verjährung bei parktickets gibt es nicht, nur wenn man geblitzt wird.

sie wurde ermahnt, hat post zugeschickt bekommen, die sie wiederrum nicht bekam usw.

sie muss zahlen so, oder so

lg kristin
 

bifi1303

Pimpelmoser
AW: Wie teuer kann Parken ohne Parkschein weden?

ich hab 5 euro dafür zahlen müssen.
wenn man hier einen parkschein auslöst der aber abläuft und man aufgeschrieben wird,kostet es 15 euro!!
da erklär mir mal einer die logik dabei.:nix:
 

Sfanie

Dauerschnullerer
AW: Wie teuer kann Parken ohne Parkschein weden?

bifi1303 hat gesagt.:
ich hab 5 euro dafür zahlen müssen.
wenn man hier einen parkschein auslöst der aber abläuft und man aufgeschrieben wird,kostet es 15 euro!!
da erklär mir mal einer die logik dabei.:nix:


Ich erklär Euch mal dieses System:

Bei einem abgelaufenen Parkschein, sehen die, seit wann ihr auf diesem Parkplatz steht = höhere Gebühr

bei keinem Parkschein, wissen sie ja nicht, wie lange das Auto schon steht. Es könnte ja möglich sein, daß das Auto erst vor 5 Minuten dort abgestellt wurde = niedrigere Gebühr.

Gell, ich bin klug??:hahaha:

Da kam vor kurzem in RLT2 ne Reportage, da hat es die Politesse erklärt. :heilisch:
 

Mara

Zuckerbäcker
AW: Wie teuer kann Parken ohne Parkschein weden?

Familienbande72 hat gesagt.:
verjährung bei parktickets gibt es nicht, nur wenn man geblitzt wird.

sie wurde ermahnt, hat post zugeschickt bekommen, die sie wiederrum nicht bekam usw.

sie muss zahlen so, oder so

lg kristin

Nein das stimmt nicht. Die Verjährungsfrist beträgt für ALLE Ordnungswiedrigkeiten 3 Monate. Es gibt nur die Möglichkeit der Aufschiebung wenn Anhörbogen zugesandt wurden oder wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wenn der tatsächliche Fahrer ermittelt wurde.

Siehe dazu mal hier:

Die Frist für die Verfolgungsverjährung

Für den Eintritt der Verfolgungsverjährung bei vielen verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten bestimmt § 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG):

„Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“

Grundsätzlich beträgt also die Frist für den Eintritt der Verfolgungsverjährung bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten drei Monate.

Die Dreimonatsfrist gilt allerdings nicht für Verstöße gegen die 0,5 Promille-Grenze gemäß § 24a StVG. Für diese Fälle gilt nach § 31 Absatz 2 Nr. 3 OWiG eine Verjährungsfrist von einem Jahr bei vorsätzlichem Verstoß. Bei fahrlässigem Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze beträgt die Frist sechs Monate.


Die Frist beginnt in allen Fällen zu laufen, sobald die Handlung beendet ist. Wenn also am 30. März mit einem Kfz eine Geschwindigkeitsüberschreitung, also eine Ordnungswidrigkeit, begangen wird, so endet diese Handlung jedenfalls noch am 30. März, sofern nicht eine theoretisch denkbare Ausnahmekonstellation vorliegt. Die Verjährungsfrist beginnt dann also unter normalen Umständen am Tag der Tatbegehung, also am 30. März, zu laufen.


Die Frist für den Eintritt der Verfolgungsverjährung läuft nach der die Frist ausmachenden Anzahl von Monaten mit Ende desjenigen Tages ab, der im Kalender dem Anfangstag vorausgeht.


Dies hört sich komplizierter an, als es ist: Gerechnet ab 30. März wären drei Monate zunächst am 30. Juni abgelaufen. Die Frist für die Verfolgungsverjährung läuft aber bereits am 29. Juni ab, weil maßgeblich auf den Tag abgestellt wird, der im Kalender dem Anfangstag der Frist (30.) vorausgeht, also auf den 29. Tag des Monats. Dabei wird unterstellt, dass eine Unterbrechung der Verjährung nicht eintrat. Ob das Ende der Verjährungsfrist auf einen normalen Wochentag fällt oder auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, spielt für den Eintritt der Verfolgungsverjährung keine Rolle. Es ist einzig und allein der kalendermäßig festgelegte Tag maßgeblich. Insoweit besteht ein Unterschied zur strafrechtlichen Verjährung, bei der die Frist gemäß § 43 Absatz 2 Strafprozeßordnung (StPO) erst mit Ablauf des nächsten Werktages endet, sofern das ursprüngliche Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag fällt.


Und wenn ich nichts bekommen habe oder mich nicht dazu äußere, muß die ausstellende Behörde meiner Meinung nach rechtzeitig Maßnahmen ergreifen.
Sprich in diesem Fall innerhalb der 3 Monate einen Bußgeldbescheid an den Betroffenen versenden.
Also ich würde definitiv nicht zahlen.
Aber gerade Gemeinden oder Stadtverwaltungen versuchen es trotzdem oft. Es gibt genug die trotz Verjährung doch noch zahlen.
 
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