naja, ich vermute mal, wenn du kein arbeitslosengeld kriegst, kriegst du auch keine sozialhilfe. weil die ja dann genau wie das aa bei euch davon ausgehen, dass du geld woanders her bekommst.
deine ag kann ich aber auch verstehen. dadurch dass sie nicht mehr berufstätig ist, hat sie ja auch kein einkommen. demzufolge kann sie dich eigentlich nicht weiter beschäftigen. und da muss man wohl eher ansetzen. sie muss sich erkundigen, ob ihr am vertrag festhalten müsst. kann ja sein, dass es bei einzelpersonen als ag and. regelungen gibt als bei firmen.
wenn es keine anderen regelungen gibt bzw. wenn sie tatsächlich muss aufgrund von gesetzl. bestimmungen, dann musst du aber wohl auch deine arbeitsvertraglichen pflichten erfüllen. was heisst: du müsstest -so sie das will- wohl weiter so arbeiten, wie du es vorher getan hast. also entspr. vertrag. nur hin und wieder mal auf die kids aufzupassen, wäre da also die falsche regelung. es sei denn, du bist krankgeschrieben o. darfst ab einem best. zeitpunkt deiner ss nicht mehr die tätigkeit ausüben. ;-)
kleines offtopic-ps: du hast ein putziges bild in der signatur. aber kann es sein, dass du das direktverlinkt hast? ich fand das gestern so klasse, dass ich mir die page angesehen habe. die inhaberin weißt in den nutzungsbedingungen drauf hin, dass direktverlinken nicht gestattet ist. speichere das mal lieber auf deinem pc und lade es dann hoch. nicht, dass du da ärger kriegst. ;-)