Wie soll ich mich verhalten?

Corie

Gehört zum Inventar
Hallo zusammen,

jetzt möchte ich doch euch auch noch um Rat fragen.
Ich habe ja 4 Tage nach meiner 2. Fehlgeburt die Kündigung bekommen, da die Mutter der Kinder die ich betreue nicht mehr arbeiten geht.

Ich würde noch bis Ende Juli dort arbeiten!

Nun ist es ja so, dass ich in der Kündigungsfrist wieder schwanger wurde, und so habe ich gestern erfahren, dass ich NICHt aufs Arbeitsamt gehen darf, und mich Bewerben kann und solange ich nichts habe, von denen den Lohn kriege, es ist so, dass meine Arbeitgeberin mir bis Ende August 2006 weiterhin den Lohn bezahlen muss und danach läuft die Rest Kündigungszeit weiter, also bis Ende September 2006, und erst dann kann ich mich wieder ans Arbeitsamt melden.

Nun habe ich diverse Aemter abgeklappert und nachgefragt ob das stimmt, und es ist tatsächlich so....für mich ist es natürlich toll, dann bin ich von der Arbeitssuche befreit und Muss nicht aufs Arbeitsamt! ( habe da ein ungutes Gefühl )

Habe das dann heute meiner Arbeitgeberin mitgeteilt, und Sie meinte dann sie können sich das nicht leisten....ich weiss, es ist nicht toll für Sie, aber die Kündigung war auch für mich nicht toll.....sie meinte sie kläre das nun ab, ob das wirklich so sei, und dann müssen wir zusammensitzen!

Ich bin aber auf diese SFR: 1700.- angewiesen....mit weniger geht das nicht.....vom Arbeitsamt hätte ich einiges mehr bekommen, aber das nehme ich gerne in Kauf, dass es weniger ist!

Was ist wenn Sie das nicht bezahlen kann?
Was kann ich dagegen tun? Kann Sie einfach nicht bezahlen!

Wir haben ein sehr freundschaftliches Verhältnis....und ich hoffe so sehr, dass dies jetzt deswegen nicht kaputt geht!:-?

Liebs Grüessli, Corinne
 
5

5MädelHaus

Corie, wenn es das Gesetz ist (ich kenn mich damit nicht aus), dann wird sie kaum was machen können, und wird auch verstehen müssen dass Du auf das Geld angewiesen bist, vor allem wenn Du dann vom AA nichts bekommst.

Sie wusste ja von dem KiWu und musste irgendwie damit rechnen.

Ich wünsche dass Ihr das Problem friedlich lösen könnt.

Liebe Grüsse

Rachel
 

lulu

Königin der Nacht
Corie,
ich schnall es eh nicht so ganz. Du bist jetzt nach der 2. FG wieder schwanger? Und aufgrund der Schwangerschaft gilt die Kuendigung nicht?
Da es sich bei Deiner Chefin ja um eine Familie handelt, nicht um einen Grosskonzern, haette ich ein moralisches Problem, das Geld anzunehmen. Ich wuerde vielleicht mit der Chefin vereinbaren, dass ich mich nach anderem regelmaessigen Babysitting in der Schwangerschaft umschaue und sie mir nur die Differenz zu dem, was ich nicht selber erwirtschaften kann, zahlt und dann einen angemessen Betrag fuer die allererste Zeit nach der Geburt, wo halt Dein Kuendigungsschutz noch gelten wuerde.
Lulu
 
K

kaddl

lulu hat gesagt.:
Da es sich bei Deiner Chefin ja um eine Familie handelt, nicht um einen Grosskonzern, haette ich ein moralisches Problem, das Geld anzunehmen.

Aber das Problem ist ja, dass Corie das Geld braucht. Und da nützt das beste Verhältnis zum Chef nix!
In dem Fall muss man wahrscheinlich einfach nur egoistisch sein!
 
F

FriMa

Hhm, ich weiß ja nicht, wie es in der Schweiz ist. In D ist es so, dass nicht gekündigt werden darf, wenn eine Schwangerschaft besteht. Wenn gekündigt wird und DANACH eine Schwangerschaft entsteht - das ist doch was anderes?
 
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